Versicherungsproblem nach Unfall

Folgendes Problem:

Auffahrunfall ich bin nicht schuld. Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Gegenerische Versicherung ( A.... ) erkennt den Schaden zwar an will sich aber nicht um den Verkauf des Auto's zum Restwert kümmern.
Der Gutachter hat im Gutachten einen Aufkäufer aufgeführt.
Ist es jetzt mein Problem das Auto an den Aufkäufer zu verkaufen, was ist wenn der Aufkäufer nicht mehr den Betrag bezahlen will der im Gutachten steht.

Wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen könnt.

Danke

15 Antworten

Hallo Haule,
 
wenn ich ein Auto in die Börse stelle, dann frage ich meinen Kunden natürlich vorher ob er damit einverstanden ist.
Und wenn ich es dann einstelle, dann nur mit unkenntlichen Kennzeichen und Technische Daten wie EZ Motorisierung und KM-Stand. Mehr nicht. Mehr ist auch nicht notwendig. Und wie kommst du darauf, dass das Fahrzeug "Europaweit" angeboten wird? Das habe ich zumindest noch nicht gesehen. Bundesweit ja, aber nicht in Europa.  
 
Und ich habe ja auch nicht behauptet, dass ein Gutachten ohne Börsenblatt unbrauchbar ist. Du sollst oder besser du kannst doch aber die Börse als Hilfsmittel für dich persönlich verwenden um deine Marktkenntnisse zu schulen. 
 
Und, wenn dass so ist, dass deine RW Aufkäufer mehr als 40% oder 50% unter dem Budesweiten Durchschnitt liegen, dann wird es aber mal Zeit für ein Gespräch. Eben gerade du bist doch als Sachverständiger in der Pflicht unabhängig und neutral einen marktgerechten Restwert zu ermitteln. Denn deine Expertise soll doch alle Beteilgten vor Überzogenen Forderungen schützen. 
 
Einfach nur behaupten "mehr ist nicht drin" neee, das ist keine objektive SV Tätigkeit. Damit kann ich meine Sekretärin beauftragen. Ich  sehe die RW Börse als  Arbeitsinstrument  und Hilfe.  Nicht mehr und nicht weniger.
 
Ich male auch keine Höchstgebote ab sondern überlege schon sehr genau wie ich den Restwert realistisch und Markgerecht ermittele
 
Gruss Delle
 
 
 

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