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Versicherungskündigung nach Einbau des PPK

BMW
Themenstarteram 25. April 2018 um 10:52

Hallo liebes Forum!

Hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank im voraus!

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22 Antworten
Themenstarteram 25. April 2018 um 11:31

Danke aber ?

Themenstarteram 25. April 2018 um 12:35

hmmmm....keine Antworten.

Bin ich dann jetzt der Erste? :D

Verstehe die Frage jetzt nicht. Habe meinen Einbau des PPK bei der Versicherung angegeben und alles war OK.

Wieso sollte die Versicherung kündigen?

Gruß

Vilnix

Themenstarteram 26. April 2018 um 7:31

Hallo Vilnix!

Vielen Dank fuer Deinen Kommentar!

Hier der originale Text mit dem Kuendigungsgrund:

- per email:

"Leider ist eine Weiterführung auf Grund einer Leistungserhöhung an dem versicherten Fahrzeug nicht möglich. Sie erhalten in den nächsten Tagen eine Kündigung zugesandt. Laut unseren Allgemeinen Kraftbedingungen ist eine Leistungserhöhung von 10KW möglich. Ist die Steigerung größer 10 KW ist eine Fortführung leider nicht möglich."

-im Kuendigungsschreiben:

"Sie haben uns darueber informiert, dass bei dem versicherten Fahrzeug die von Ihnen angegebene Leistung um mehr als 10kW von einem vergleichbaren Fahrzeugtyp abweicht.

Über (Versicherungsname) können hoeherwertige Fahrzeuge leider nicht versichert werden. Deshalb kuendigen wir vorsorglich entsprechend §19Abs.3VVG zum 25.5.2018." (Habe das abgetippt)

Kurze Erklaerung zu mir:

Habe in 25Jahren nie einen Vorfall gehabt und meine Versicherungen bemuehen muessen (mit 18 wurde ich auf meiner Vespa umgefahren...aber das war dann die gegnerische Versicherung).

Ich habe null Punkte in Flensburg. Ich zahle redlich und puenktlich jaehrlich meine Beitraege. Mein Wagen ist auf mich zugelassen, nur ich fahre. Das ppk hat BMW eingebaut, dort wo ich mein Fahrzeug auch gekauft habe (435i). Rechnungsbetrag deutlich unter 2000€.

Ich falle grade aus allen Wolken.

Und ich merke, und das kann jeder sehr schnell selber bei Versicherungs-Vergleichs-Portalen nachvollziehen, dass ich jetzt - ich moechte sagen "gebrandmarkt" bin bei anderen Versicherungen und entsprechenden Optionen....weil MIR die Versicherung gekuendigt.

 

Tut mir leid fuer den langen Text.

Ich bitte Euch um Eure Meinung.

Grüße

Themenstarteram 26. April 2018 um 7:33

Nachtrag:

Den Sachverhalt mit den 10kW konnte ich in den AGB's nirgends nachvollziehen. Mehrmalige Nachfragen, mir zu helfen den Passus zu finden wurden bzw. werden ignoriert.

Grüße

Themenstarteram 26. April 2018 um 7:49

Nachtrag II:

§19Abs.3VVG

(3) 1Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. 2In diesem Fall hat der Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.

 

Ich habe am 11.3.18 die Versicherung ueber den Einbau informiert. Rechnungsdatum 9.3.18, neuer Fahrzeugschein ausgestellt am 17.4.18

 

Grüße

am 26. April 2018 um 8:28

es gibt anscheinend Versicherungen, die das so mit den 10kw ausschließen, siehe bspw.:

https://www.allsecur.de/.../

Themenstarteram 26. April 2018 um 8:53

Hallo neunelfcarrera!

Vielen Dank für den link!

Das ist sehr interessant! Auch weil ich mir ziemlich sicher bin, dass allsecure ppk-Fahrzeuge nach Umruestung akzeptiert hat in der Vergangenheit.

Kernfrage: Sollten solche Informationen (10kW) nicht in deren AGB's stehen und nicht auf einer Info-website?

Ich wuerde mich ueber Eure Meinung freuen.

Grüße

Themenstarteram 26. April 2018 um 9:09

@neunelfcarrera

Kennst Du noch andere Versicherungen?

 

Grüße

Themenstarteram 26. April 2018 um 10:46

Zitat:

...

Dachte da erst an einen Feinstaub-Meßwert wie ppm - parts per million (Parts Per Kilo ;-) )

:D

@Chavarra

Also mir ist das echt wumpe was eine Versicherung auf irgendeiner Webseite stehen hat, es sind alleine die AGB und der Vertrag rechtsgültig. Wenn in deinen Papieren nichts darüber enthalten ist und auch keinerlei schriftliche Nebenabreden zum tragen kommen kann die Versicherung nicht einfach kündigen.

Dazu kann dir aber ein Anwalt mehr sagen, wenn du überhaupt einen nehmen willst.

Ansonsten einfach andere Versicherungen anfragen und denen den Sachverhalt gleich mitschildern. Eine andere Möglichkeit sehe ich ansonsten nicht.

Gruß

Vilnix

Nein, muss nicht in den AGB angeführt sein, denn der Versicherer wird sich auf das VVG berufen, das gilt selbstverständlich immer.

Ich schätze der Versicherer beruft sich auf Gefahrenerhöhung, die gesamte Rechtslage dazu findest du im VVG §§ 23-27, die 10 kW Grenze ist vermutlich dazu da um §27 (unerhebliche Gefahrenerhöhung) zu entsprechen.

Zitat:

@Vilnix schrieb am 26. April 2018 um 16:41:28 Uhr:

@Chavarra

Also mir ist das echt wumpe was eine Versicherung auf irgendeiner Webseite stehen hat, es sind alleine die AGB und der Vertrag rechtsgültig.

Bitte das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) nicht vergessen, Gesetze haben immer Gültigkeit.

VVG

Verbraucherzentrale o.ä. sollte dir da Auskunft erteilen können.

 

 

 

 

Themenstarteram 26. April 2018 um 16:28

@Vilnix

DANKE!

Das sehe ich auch so!

Ich habe eine Rechtsschutz- Versicherung..aber ich bin auch jemand der normalerweise sagt "leben und leben lassen". Aber Du hast recht...ich muss leider diese Option in Betracht ziehen....und ich habe auch durch diesen Thread gehofft, diesbezueglich Erfahrungsberichte zu lesen.

Edit: Ehrlich gesagt fuehle ich mich auch irgendwie... getaeuscht. Die bisherige Beitragshoehe war schon sehr sehr gut. Einer moderaten Erhoehung haette ich auch sofort zugestimmt.

 

@khkrb

Danke Dir fuer Deine Ausfuehrung!

Wie weiter oben erwaehnt, beruft sich die Versicherung auf §19Abs.3VVG.

Und wenn man ein Kuendigungsschreiben schon verfasst, sollte man dies umfaenglich und penibel verfassen. Ein Kuendigungsschreiben per Einschreiben ist ein sehr wichtiges und tragendes Dokument!

 

Grüße

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