Versicherungsgutachter widerspricht Kostenvoranschlag
An meinem parkenden KFZ blieb ein Kind mit seinem Fahrrad hängen
Die Eltern meldeten das ganze an ihre Privathaftpflicht und ich reichte einen Kostenvoranschlag über ca 490 Eur ein
Die Versicherung hat dann aber einen Gutachter zur Klärung des Unfallhergangs geschickt und dieser hat mir nun eine Reperaturkalkulation von 360 Eur vorgelegt
Ist es jetzt rechtens wenn die Vericherung nach dieser Kalkulation reguliert oder ist mein KV bindend?
Achja, das Problem ist zudem, dass ich fiktiv abrechnen möchte
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
@Kai70,
gut, dann mußt aber genauer formulieren.
Wieso muss ich genauer formulieren, wenn du das Eingangsposting des TE nicht richtig liest 😕 😕 😕
Und was ist hierdran ungenau:
Da die Versicherung ein Gutachten haben wollte, hättest du besser selbst einen Gutachter gewählt und nicht einen der vielleicht mit der Versicherung "auf gutem Fuss steht".
Seltsam seltam......
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
@Kai70, daher vielen Dank für Deinen guten Rat, ich hatte diesen aber schon berücksichtigt. 🙂
Scheinbar nicht richtig, du hast ja noch nichtmal das von dir Zitierte verstanden, welches sich auf deinen Hinweis bezog das ICH besser formulieren soll 😁 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von hebbsen
Die Versicherung hat dann aber einen Gutachter zur Klärung des Unfallhergangs geschickt ...
Die Versicherung wollte in der
Hauptsachefestellen lassen, gewiss meine Vermutung, ob sich der Schaden wie gemeldet überhaupt so ereignet haben kann. Stichwort Unrechtsvermutung oder Plausibilitätsprüfung. Die Höhe des Schadens deckt sich doch im Großen und Ganzen mit dem KVA. Zwei Sachverständige werden seltenst auf eine centgenaue Schadenshöhe kommen. Dass es grundsätzlich klüger ist einen eigenen Gutachter mit der Schadenfeststellung zu beauftragen ist wohl jedermann bekannt und braucht deshalb keine besondere Erwähnung. Hier ging es aber um das Ereignis und nicht zuvorderst um die Schadenhöhe.
Das wird dann von @Kai70 so fehlinterpretiert (seine Worte):
Zitat:
Und was ist hierdran ungenau:
Da die Versicherung ein Gutachten haben wollte, hättest du besser selbst einen Gutachter gewählt und nicht einen der vielleicht mit der Versicherung "auf gutem Fuss steht".
Ich hoffe, der Groschen ist nun endlich gefallen.
Worauf du Antwortest Kai70 würde falsch formulieren.
Der eine Interprediert ein wenig falsch oder geht davon aus das der TE die Versicherung missverstanden hat und diese ein Gutachter schickt, der andere liest nicht richtig was der andere schreibt, im Endeffekt meint doch jeder das selbe und das Ergebniss ist das Entscheidende.
also KiKa einstellen, Friede untereinander, und BTT 😁
Zitat:
Original geschrieben von hebbsen
Die Versicherung hat dann aber einen Gutachter zur Klärung des Unfallhergangs geschickt ...</blockquote>
Die Versicherung wollte in der Hauptsache festellen lassen, gewiss meine Vermutung, ob sich der Schaden wie gemeldet überhaupt so ereignet haben kann. Stichwort Unrechtsvermutung oder Plausibilitätsprüfung. Die Höhe des Schadens deckt sich doch im Großen und Ganzen mit dem KVA. Zwei Sachverständige werden seltenst auf eine centgenaue Schadenshöhe kommen. Dass es grundsätzlich klüger ist einen eigenen Gutachter mit der Schadenfeststellung zu beauftragen ist wohl jedermann bekannt und braucht deshalb keine besondere Erwähnung. Hier ging es aber um das Ereignis und nicht zuvorderst um die Schadenhöhe.
Das wird dann von @Kai70 so fehlinterpretiert (seine Worte):
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Ich hoffe, der Groschen ist nun endlich gefallen.Zitat:
Und was ist hierdran ungenau:
Da die Versicherung ein Gutachten haben wollte, hättest du besser selbst einen Gutachter gewählt und nicht einen der vielleicht mit der Versicherung "auf gutem Fuss steht".
Richtig. Hier geht (ging) es in erster Linie um die Plausibilität. Im AH- Schadensfall das A und O.... 😁
Hätte der TE hierfür selber einen SV beauftagt, der die Plausibiltät prüft und der einhergehend hiermit ein Schadengutachten erstellt, in welchem die kausalen Schäden aufgeführt werden, so hätte das Honoroar des Sachverständigen hierfür sicher die Schadenhöhe erreicht, wenn nicht überschritten.....
@hebbsen
Es ist ja nicht so, dass der KVA nicht akzeptiert wird. Wenn du das Fahrzeug in der Firma reparieren lässt, wo der KVA erstellt wurde, gibt es auch keine Probleme.
Bei fiktiver Abrechnung wirst du aber nur den Betrag bekommen, den der Versicherungs SV ermittelt hat.
Du kannst das ganze natürlich auch Judikativ feststellen lassen....
Das Recht steht dir frei.
Gruß
Delle
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Moin Moin.
Das Thema "Kind" als Schadensverursacher,bedeutet für einen Geschädigten
zunächst meistens dumm gelaufen=selber zahlen.
Scheinbar hat der Te.großes Glück,das die Eltern gut versichert sind,und
zu dem angerichteten Schaden ihres Kindes stehen.
Ich als Geschädigter,würde mich ganz schnell ohne mucken
der Schadensregulierung durch die Vers. fügen.(IMHO)
Fiktiv 150-250 € mit der Vers.abrechnen,kann mit einem vernünftigem Gespräch
möglich sein.
Ein grinsen,bekommt man leichter als Geld.
MfG.alrock01
Zitat:
Original geschrieben von alrock01
Fiktiv 150-250 € mit der Vers.abrechnen,kann mit einem vernünftigem Gespräch
möglich sein.
Mit der Versicherung nur 150-250 abzurechnen wär jetzt aber wirklich der größte Blödsinn, wo ich doch zumindest ein Anrecht auf die 360 hab, hat zumindest mit denen jetzt übrigens auch geklappt