Versicherungsfrage zur Schadenabwicklung
Ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen, denn die Suche hat nichts ausgeworfen..
Auf einem Parkplatz ist mir jemand gegen die Stoßstange gefahren. Die Versicherung wurde benachrichtigt und erklärte sich bereit den Schaden zu übernehmen.
Zeitgleich habe ich ein gutes Angebot für das M-Sportpaket bekommen - wollte also keine Reparatur sondern stattdessen lieber Geld für den Neukauf.
Ich habe einen Kostenvoranschlag von BMW eingeholt , der sich auf netto ca. 600 EUR beläuft + Mwst. liegt die Summe bei ca. 720 EUR.
Auf Aufforderung der Versicherung habe ich den Kostenvoranschlag gemailt, sowie Bilder.
Mir wurde gesagt, eine Abwicklung auf Grund des Kostenvoranschlags wäre kein Problem. (= Netto Preis des Kostenvoranschlags)
Ich bin also von ca. 600 EUR ausgegangen
Jetzt, nach Ostern, bekomme ich Post von der Versicherung.
Dort hat man aufgrund der Bilder und des Kostenvoranschlags eine Prüfung vorgenommen.
Die Eingangskalkulation wurde eigenmächtig korrigiert und jetzt ergibt sich eine Summe von 380 EUR netto (inkl. Auslagen)
u.a. wurde die Verbringung vom BMW Händler zum Lackierer von 95 EUR auf 0 EUR angesetzt !
Das heißt, die Versicherung hat einfach andere Stundenverrechnungssätze genommen und versucht so die Summe zu drücken.
nochmal:
Es war kein Gutachter hier, die Summe wurde aufgrund der Bilder und regionalen Stundenverrechnungssätzen kalkuliert.
Eine absolute Frechheit mir anfangs etwas zuzusichern und dann später den Sachverhalt auf den Kopf zu stellen !
Meine Fragen, die sich daraus ergeben:
- Darf die Versicherung einfach "vom Bürostuhl" aus einen anderen Betrag kalkulieren als ein BMW Vertragshändler ?
- Würde mir für die Dauer der Reparatur ein Leihwagen zustehen ?
- habt ihr auch so etwas in der Art erlebt oder Tipps für mich ?
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr irgendwelche Tipps habt, da ich leider in Versicherungsfragen nicht besonders viel Ahnung habe.
Danke,
Gruss
Moritz
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
Letztendlich geht es immer nur um Geld!
Richtig, aber mit dieser Vorgehensweise werden aus dem 600€ Schaden mal eben 1.200€.
Wenn der Sachbearbeiter das nicht in den Taschenrechner kriegt, sollte es zumindest der Gruppenleiter können.
Abwarten und Tee trinken.
Christo
Zitat:
Original geschrieben von MauriceOL
Ich warte erstmal ab, was der Brief vom Anwalt bewirkt. Ansonsten habe ich eine Rechtsschutz, und werde davon auch Gebrauch machen, wenn alle Strike reißen.
Deine Rechtsschutz wirst Du nicht brauchen. Ich habe mit der LVM genau die gleiche Erfahrung gemacht. Einem Mandanten ist jemand ans Auto gefahren. Der lässt einen KVA machen und reicht ihn ein. Wird anschließend von der LVM nur hingehalten.
Letzten Endes werde ich damit beauftragt, und stelle die Forderung. Offensichtlich zeitgleich entschließt sich die LVM, den Schaden zu regulieren, aber genau wie bei Dir setzen sie alles mögliche ab (inklusive Verbringung zum Lackierer) und kommen auf die halbe Schadenssumme.
Auf mein Schreiben hin, das ja ohne Kenntnis dieser "Regulierung" erfolgte, zahlen sie zwei Tage später anstandslos den Rest.
Daraus kann man eigentlich nur die Folgerung ziehen, daß bestimmte Versicherungen versuchen, die Geschädigten zu beschei..en. Entschuldigung, aber anders kann ich das nicht nennen.
Dieser Fall hätte problemlos ohne Anwalt geklärt werden können, aber erst hält die Versicherung den Geschädigten hin, dann versucht sie ihn um seine Ansprüche zu bringen.
Da ist es kein Wunder, daß immer mehr zum Anwalt gehen.
Grüße
Jan
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Daraus kann man eigentlich nur die Folgerung ziehen, daß bestimmte Versicherungen versuchen, die Geschädigten zu beschei..en. Entschuldigung, aber anders kann ich das nicht nennen.
Dieser Fall hätte problemlos ohne Anwalt geklärt werden können, aber erst hält die Versicherung den Geschädigten hin, dann versucht sie ihn um seine Ansprüche zu bringen.
Da ist es kein Wunder, daß immer mehr zum Anwalt gehen.
So ist es.
Da hilft nur das Kommunizieren.
Wenn dann jemand wie hier LVM hört, geht er eben gleich zum Gutachter und RA.
Zitat:
geht er eben gleich zum Gutachter und RA.
...und darf das GA dann ggf. selber zahlen, weil die Versicherung es nich angefordert hat.
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...aber auch nur weil sie den KV nicht akzeptiert haben - gelle? 😉
Tja- dann wird dem Sachbearbeiter ja gar nix andres übrg bleiben, als sämtliche Leistungen zu verweigern - wär ja noch schöner hier zu zahlen. Frechheit sowas *gg*
Grüße
Schreddi
Klar, wenn die das KV ablehnen würd ich auch nen GA machen lassen,
aber nich vornherein pro forma :-)
Wie bitte?
Gutachten selbst bezahlen, weil die Versicherung es nicht angefordert hat?
Wo lebt ihr eigentlich?
*** KOPFSCHÜTTEL ***
Den RA hat die gegnerische Versicherung auch nicht angefordert, muß ihn aber bezahlen!
Und jetzt könnt ihr in Ruhe knobeln, warum die Versicherung des Unfallverursachers (=100%) immer das Gutachten (bei Kleinschäden nur ein Kurzgutachten) und den RA des Unfallgegners zahlen muß.
IMMER.
Könntest du das "ihr" weglassen - ich habe unserem Sachbearbeiter-Gott keineswegs zugestimmt...
*lopfschüttel*
Grüße
Schreddi
Das "Ihr" erklärt sich daraus, daß nach meiner Meinung einer alleine gar nicht so viel Unsinn verzapfen kann 😉
Schreddi war natürlich nicht gemeint, der kennt sich aus!
Ach ja, dann mach mal bitte bei nem Parkrempler für 300 Euro nen Gutachten und versuch auch noch, dir das von der gegnerischen Versicherung bezahlen zu lassen - viel Spass. Ich wollte LEDIGLICH aussagen, dass man nicht IMMER sofort zum RA rennt und nen GA machen muss - aber datt hat der Cruiser wohl nich kapiert (kenn ich ja schon)
Das ist eben AUCH relativ.
*zort*
Los, nu beleidige mich mal wieder schön....
....wer spricht von 300 € (Eingangspost lesen)?
....desweiteren fiel das Stichwort Kurzgutachten schon.
Wer lesen kann...
Grüße
Schreddi
PS: Wenn man sich selbst lächerlich macht, braucht man nicht erst beleidigt zu wrrden 😉
selber lesen,
ich hab mich nämlich nur auf Cruisers Verallgemeinerung
Zitat:
So ist es.
Da hilft nur das Kommunizieren.
Wenn dann jemand wie hier LVM hört, geht er eben gleich zum Gutachter und RA.
bezogen. datt hat nix mit dem Fall zu tun.
Der ist doch wohl relativ klar.
Und eine solches Verhalten könnte eben schnell in die Hose gehen.
Am Rande bemerkt:
Das ist keine Verallgemeinerung, sondern die Regel.
Man kann natürlich auch mit den Ausnahmen arbeiten ...