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Versicherungsfrage zur Schadenabwicklung

Themenstarteram 31. März 2005 um 12:41

Ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen, denn die Suche hat nichts ausgeworfen..

Auf einem Parkplatz ist mir jemand gegen die Stoßstange gefahren. Die Versicherung wurde benachrichtigt und erklärte sich bereit den Schaden zu übernehmen.

Zeitgleich habe ich ein gutes Angebot für das M-Sportpaket bekommen - wollte also keine Reparatur sondern stattdessen lieber Geld für den Neukauf.

 

Ich habe einen Kostenvoranschlag von BMW eingeholt , der sich auf netto ca. 600 EUR beläuft + Mwst. liegt die Summe bei ca. 720 EUR.

Auf Aufforderung der Versicherung habe ich den Kostenvoranschlag gemailt, sowie Bilder.

Mir wurde gesagt, eine Abwicklung auf Grund des Kostenvoranschlags wäre kein Problem. (= Netto Preis des Kostenvoranschlags)

Ich bin also von ca. 600 EUR ausgegangen

Jetzt, nach Ostern, bekomme ich Post von der Versicherung.

Dort hat man aufgrund der Bilder und des Kostenvoranschlags eine Prüfung vorgenommen.

Die Eingangskalkulation wurde eigenmächtig korrigiert und jetzt ergibt sich eine Summe von 380 EUR netto (inkl. Auslagen)

u.a. wurde die Verbringung vom BMW Händler zum Lackierer von 95 EUR auf 0 EUR angesetzt !

Das heißt, die Versicherung hat einfach andere Stundenverrechnungssätze genommen und versucht so die Summe zu drücken.

nochmal:

Es war kein Gutachter hier, die Summe wurde aufgrund der Bilder und regionalen Stundenverrechnungssätzen kalkuliert.

 

Eine absolute Frechheit mir anfangs etwas zuzusichern und dann später den Sachverhalt auf den Kopf zu stellen !

Meine Fragen, die sich daraus ergeben:

- Darf die Versicherung einfach "vom Bürostuhl" aus einen anderen Betrag kalkulieren als ein BMW Vertragshändler ?

- Würde mir für die Dauer der Reparatur ein Leihwagen zustehen ?

- habt ihr auch so etwas in der Art erlebt oder Tipps für mich ?

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr irgendwelche Tipps habt, da ich leider in Versicherungsfragen nicht besonders viel Ahnung habe.

Danke,

Gruss

Moritz

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29 Antworten

FRAGEN ÜBER FRAGEN...

 

  • Hast Du das mit der Kostenübernahme auf der Basis des Kostenvoranschlages SCHRIFTLICH?
  • Ist die voraussichtliche Reparaturdauer angegeben?
  • M.E. hast Du Anspruch auf einen Ersatzwagen während der TATSÄCHLICHEN Reparaturdauer und auch die Verbringung zum Lackierer ist für die Reparatur zwingend notwendig.
  • Du hast (grundsätzlich) die freie Wahl der Fachwerkstatt und wenn Dein Händler keine eigene Lackiererei hat, muß das Fahrzeug zwischendurch wohl transportiert werden.
  • Du hast Deiner Schadensminderungspflicht ja schon Genüge getan, indem Du der Versicherung einen teuren Gutachter erspart hast.
  • Schreib´ denen Deine Auffassung und wenn Du nicht weiter kommst, nimm einen Anwalt, den muß die gegnerische Versicherung dann eben auch noch mit bezahlen.
Themenstarteram 31. März 2005 um 13:49

Hast Du das mit der Kostenübernahme auf der Basis des Kostenvoranschlages SCHRIFTLICH?

- nein, das wurde mir mündlich mitgeteilt

Ist die voraussichtliche Reparaturdauer angegeben?

- in dem Schreiben, das ich heute bekommen habe, steht 1-2 Tage

M.E. hast Du Anspruch auf einen Ersatzwagen während der TATSÄCHLICHEN Reparaturdauer und auch die Verbringung zum Lackierer ist für die Reparatur zwingend notwendig.

- der Meinung bin ich auch

Du hast (grundsätzlich) die freie Wahl der Fachwerkstatt und wenn Dein Händler keine eigene Lackiererei hat, muß das Fahrzeug zwischendurch wohl transportiert werden.

- das ist der einzige BMW- Händler in der Stadt und es gibt auch keinen vernünftigen Grund, warum ich den Schaden nicht dort regulieren lassen sollte

Du hast Deiner Schadensminderungspflicht ja schon Genüge getan, indem Du der Versicherung einen teuren Gutachter erspart hast.

- das ist ja die Sache die ich nicht nachvollziehen kann. Die Reparatur wäre in jedem Fall teurer, aber die Versicherung möchte sich mit so einer hinterhältigen Abrechnung aus der Verantwortung stielen,meiner Meinung nach

Schreib´ denen Deine Auffassung und wenn Du nicht weiter kommst, nimm einen Anwalt, den muß die gegnerische Versicherung dann eben auch noch mit bezahlen

 

- ab sofort werde ich nur noch schriftlich mit der Versicherung in Kontakt treten. Auf mündliche Versprechungen gehe ich jedenfalls nicht mehr ein , daraus wird einem später eh nur ein Strick gezogen.

Danke schonmal für deine Tipps,

gibt´s evtl. noch weitere Meinungen ?

am 1. April 2005 um 6:31

Ruf da nochmal an und sage , dass du mit der Summe nicht einverstanden bist. Sollte die Versicherung sich querstellen nimm dir nen Gutachter, das muss die Versicherung akzeptieren und den Schaden in Höhe des Gutachtens bezahlen.

Das würde ich dem Bearbeiter dann auch so an den Kopf knallen.

Christo

Zusammen mit einem meiner Kumpel wollte ich mal abends einen weiteren Freund, der bei einer großen Versicherung arbeitet, zum Essen abholen.

Er ließ uns rein und meinte, er müsse noch ein paar Schadensfälle bearbeiten.

Als wir in seinem Büro herumsaßen und herummoserten, wie lange das denn noch dauern würde, warf er einen Packen Aktendeckel auf einen Stapel und meinte: „So, Feierabend, sollen die doch klagen“.

Der andere der beiden Aktenstapel stellte die bewilligten Schadensfälle dar ...

Wenn Du in den USA zum Tode verurteilt worden bist und der Gouverneur, der über Deine Begnadigung entscheiden soll, an dem fraglichen Tag miese Laune hat, dann hast Du ja auch schlechte Karten !

am 1. April 2005 um 6:38

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

Zusammen mit einem meiner Kumpel wollte ich mal abends einen weiteren Freund, der bei einer großen Versicherung arbeitet, zum Essen abholen.

Er ließ uns rein und meinte, er müsse noch ein paar Schadensfälle bearbeiten.

Welche Versicherung macht denn Heimarbeit, oder willst du sagen, dass der Außendienst das bearbeitet ?

Christo

1980, Köln, Innenstand, Colonia-Versicherungen, jetzt AXA-Colonia ...

Als Geschädigter mußt Du den Schaden nachweisen.

Dies erfolgt in der Regel durch Gutachten, welches die Versicherung des Unfallverursachers bezahlen muß.

Bei kleinen Schadenssummen wird die Versicherung ein Interesse haben zusätzliche Kosten für Gutachter einzusparen. Hier kann durchaus auf Basis eines Kostenvoranschlages abgerechnet werden.

Entscheidend ist bei solchen Vereinbarungen, daß diese aus Beweisgründen zwischen Geschädigtem und Versicherung schriftlich vereinbart werden.

Wie und ob Du reparierst ist grundsätzlich Deine Sache und hat nichts mit dem Schadensersatzanspruch zu tun.

Mehrwertsteuer wird allerdings nur gegen Vorlage einer Rechnung erstattet, um Nutzungsausfall zu erhalten muß wiederum die Reparatur nachgewiesen werden.

Wenn Dein Fahrzeug noch nicht repariert und somit im Nachunfallzustand ist, so würde ich der Versicherung telefonisch anbieten, entweder:

- die ursprüngliche mündliche Zusage schriftlich zu bestätigen

- oder aber zur Schadensregulierung einen eigenen Gutachter und Anwalt auf Kosten der Versicherung einzuschalten.

Welche Versicherung agiert bitte so?

Am Rande bemerkt:

Eine Schadensminderungspflicht ist eine vertragliche Pflicht und gilt daher immer nur für den Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung.

Themenstarteram 1. April 2005 um 6:54

Jetzt schreibt mein Anwalt einen netten Brief.

Er hat mir gesagt, dass ich schon darauf Anspruch hätte, dass die mir die Summe aus dem Kostenvoranschlag zahlen abzgl. Mwst.

 

meckern sie wieder, gehe ich zum Gutachter und lasse erstmal alles auf deren Kosten aufnehmen

 

könnte da immer an die Decke gehen, was sich Versicherungen schon geleistet haben ist echt zum Teil eine Unverschämtheit.

 

Wenn´s irgendwas neues geben sollte, das wichtig ist, werd ich´s hier reinschreiben für andere Geschädigte.

Themenstarteram 1. April 2005 um 6:56

Vielen Dank jedenfalls

 

die Versicherung, die so agiert ist die LVM

am 1. April 2005 um 6:58

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

1980, Köln, Innenstand, Colonia-Versicherungen, jetzt AXA-Colonia ...

Ahja, von der habe ich schon gehört.

Kürzen Gehälter, streichen Provisionen und dann noch Heimmehrarbeit.

Ich dachte die Sklaverei wurde abgeschafft ? :D

Christo

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

... Das würde ich dem Bearbeiter dann auch so an den Kopf knallen.

Christo

DAS währe wohl äußerst kontraproduktiv, schließlich möchte er Geld sehen und ist auf kooperatives Verhalten des Sachbearbeiters durchaus angewiesen! Wie man in den Wald hineinruft...

am 1. April 2005 um 7:39

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht

DAS währe wohl äußerst kontraproduktiv, schließlich möchte er Geld sehen und ist auf kooperatives Verhalten des Sachbearbeiters durchaus angewiesen! Wie man in den Wald hineinruft...

So in der Theorie, in der Praxis von mir sehr erfolgreich praktiziert auch über evtl. Gruppenleiter.

Christo

Themenstarteram 1. April 2005 um 8:19

Ich warte erstmal ab, was der Brief vom Anwalt bewirkt. Ansonsten habe ich eine Rechtsschutz, und werde davon auch Gebrauch machen, wenn alle Strike reißen.

Aber sich den Vorgesetzten geben lassen ist natürlich die beste Vorgehensweise, wenn man das Gefühl hat, der Sachbearbeiter veräppelt einen.

Aber eine Chance gebe ich ihnen noch ;-)

Es kann natürlich auch sein, daß gerade der vorgesetzte Gruppenleiter seinem Sachbearbeiter nahe gelegt hat, die Kosten für die Regulierung von Schadensfällen zu minimieren um seinerseits gegenüber seinen Vorgesetzen irgendwelche Sollzahlen nicht zu überschreiten.

Letztendlich geht es immer nur um Geld!

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