Versicherung will ED aus PKW, alle Schäden über Vollkasko abrechnen
Hallo alle zusammen,
ich habe ein Problem!! Vor 2W. wurde in mein Auto eingebrochen und bitte dringend um Hilfe!
SV:
Am Wochenende wurde in mein Auto eingebrochen. Dabei wurde meine Kamera und ein CD Etui geklaut . Der Täter hat mit einem Werkzeug an der Tür gehebelt und dann die Scheibe eingeschlagen. Dabei wurde der Türrahmen, Dach (2xBeulen vom Werkzeug), Innenrahmen, Tür (zerkratz) und Scheibe (zerstört) beschädigt. Die Polizei war da alles wurde aufgenommen und notiert! So jetzt erster Kontakt mit der Versicherung war so,ich habe es gleich gemeldet und wollte einen Gutachter haben, diese sagte aber nein ein Kostenvoranschlag reicht uns vollkommen aus! Ok! Ich bin dann gleich zum freundlichem Audihändler und wollte einen Kostenvoranschlag machen doch diese wollten 10% vom Schaden für den Kostenvoranschlag( max 150€). Vorort habe ich die Versicherung angerufen und versucht zu klären ob diese Kosten von der Versicherung übernommen werden. Audi und Versicherung konnten sich nicht einigen und es sollte dann doch der Gutachter kommen! Mit dieser Aussage war ich eigentlich sehr zufrieden! Gutachter kam und stellte fest das der Schaden bei 2100€ Brutto liegt!
Jetzt kommt der Hammer, von der Versicherung bekam ich heute einen Brief, dass die Kosten nicht übernommen werden können! Ganz genau steht drine :
Grundsätzlich sind Fahrzeugschäden durch Einbruch über bei die Teilkaskoversicherung gemäß A.2.1 der Allgemeinen Bedingungen der Karftfahrtversicherung (AKB), insbesondere Diebstahl mitversichrt.
Die Regulierung über die Teilkaskoversicherung erfolgt auch bei versuchtem Diebstahl des Fahrzeuges oder seiner mitversicherten Teile.
Aus keinem Anhaltspunkt ergibt sich,das der Dieb es auf das Fzg oder Fzg-Teile abgesehen hat.Zielrichtung waren ledeglich nicht mitversicherte Teile(hier: Kamera/CD-Etui). Da der Dieb das Fahrzeug durchsuchen konnte und das Fzg nach Vollendung seines Diebstahls verlassen hat.
Eine Entschädigung werde nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung möglich.
Der reine Glasbruchschaden ist über die Teilkaskoversicherung abgedeckt und ist nur gegen Vorlage einer Rechnung Versichert.In diesem Schadenfall liegen die Kosten jedoch innerhalb der Selbstbeteiligung von 150€.
Bitte teilen Sie uns mit,ob Sie Ihre Vollkasko für den gesamten Schaden in Anspruch nehmen möchten.
Meine Vermutung ist die wollen nur auf Vollkasko abrechnen weil ich 500€ SB und den nichts passiert Tarif. Nun Ja meiner Meinung nach ist Vollkasko für Schäden wir Vanalismus und wenn ich selber einen Schaden an mein Fzg mache! Die Teilkasko ist für Wildschäden, Naturkatastrophen, Steinschlag, Einbruch... Also schäden für die ich nichts kann!!!
Schei..... Direct line!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bart_13
Dann hat er die Tür nicht aufbekommen und die Scheibe eingeschlagen, wurde gestört und nahm das CD Etui (das auf dem Sitz lag) mit und die Kamera im Handschuhfach(Fach war fast ganz leer und nicht verschlossen)!
Völlig unlogisch. Wenn ich gestört werde, lauf ich weg und schau nicht noch auf Verdacht ins Handschuhfach. Und wenn das Fenster kaputt ist, kann ich auch die Tür entriegeln. Du konstruierst dir da was zurecht nur um deine Fehler von früher auszubügeln.
Zitat:
Original geschrieben von Bart_13
Bis Dato verstand ich das immer so: Teilkasko=Schäden wie Einbruchsdiebstahl, Wild, Naturkatastrophen und Vollkasko: Schäden die ich an meinem Auto durch eigenverschulden gemacht habe! ??????!!! und nu so etwas....
Ist ja auch so. Nur gehören Kamera und CD-Tasche nicht zum Fahrzeug und sind somit nicht über die TK versichert.
Zitat:
Original geschrieben von Bart_13
Und wie soll das jetzt mit der Hochstufung laufen??? Ich habe doch nichts gemacht, trage keine Schuld und werde Trotzdem hoch gestuft ????
Dann lies mal deine Bedingungen zur Vollkasko durch. Hättest du vermutlich schon vorher machen sollen.
Zitat:
Original geschrieben von Bart_13
Ich fühle mich richtig verar... von der Versicherung...
Nö, hättest du bei Vertragsabschluss mal schon recherchiert, wäre dir das böse erwachen heute erspart geblieben.
33 Antworten
Edit: Ist ja 'ne Leiche.😠
Da muss ich Euch Recht geben, habe nicht auf das Datum gesehen und die Meldung kam bei mir gestern als neues Thema an.
Also heute bereits Asche auf mein Haupt.
Gruß
Peter
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 25. Mai 2013 um 19:16:08 Uhr:
Beide, da es sich hier um 2 Schäden handelt.Zitat:
Was mich jetzt mal noch interessieren würde: Werden beide SB fällig oder nur die der VK?
Blödsinn! Wenn der Schaden über die VK reguliert wird, wird auch nur die VK-SB fällig.
Schaden wurde mit Sicherheit schon lange geschlossen.... 😉