Versicherung will ED aus PKW, alle Schäden über Vollkasko abrechnen
Hallo alle zusammen,
ich habe ein Problem!! Vor 2W. wurde in mein Auto eingebrochen und bitte dringend um Hilfe!
SV:
Am Wochenende wurde in mein Auto eingebrochen. Dabei wurde meine Kamera und ein CD Etui geklaut . Der Täter hat mit einem Werkzeug an der Tür gehebelt und dann die Scheibe eingeschlagen. Dabei wurde der Türrahmen, Dach (2xBeulen vom Werkzeug), Innenrahmen, Tür (zerkratz) und Scheibe (zerstört) beschädigt. Die Polizei war da alles wurde aufgenommen und notiert! So jetzt erster Kontakt mit der Versicherung war so,ich habe es gleich gemeldet und wollte einen Gutachter haben, diese sagte aber nein ein Kostenvoranschlag reicht uns vollkommen aus! Ok! Ich bin dann gleich zum freundlichem Audihändler und wollte einen Kostenvoranschlag machen doch diese wollten 10% vom Schaden für den Kostenvoranschlag( max 150€). Vorort habe ich die Versicherung angerufen und versucht zu klären ob diese Kosten von der Versicherung übernommen werden. Audi und Versicherung konnten sich nicht einigen und es sollte dann doch der Gutachter kommen! Mit dieser Aussage war ich eigentlich sehr zufrieden! Gutachter kam und stellte fest das der Schaden bei 2100€ Brutto liegt!
Jetzt kommt der Hammer, von der Versicherung bekam ich heute einen Brief, dass die Kosten nicht übernommen werden können! Ganz genau steht drine :
Grundsätzlich sind Fahrzeugschäden durch Einbruch über bei die Teilkaskoversicherung gemäß A.2.1 der Allgemeinen Bedingungen der Karftfahrtversicherung (AKB), insbesondere Diebstahl mitversichrt.
Die Regulierung über die Teilkaskoversicherung erfolgt auch bei versuchtem Diebstahl des Fahrzeuges oder seiner mitversicherten Teile.
Aus keinem Anhaltspunkt ergibt sich,das der Dieb es auf das Fzg oder Fzg-Teile abgesehen hat.Zielrichtung waren ledeglich nicht mitversicherte Teile(hier: Kamera/CD-Etui). Da der Dieb das Fahrzeug durchsuchen konnte und das Fzg nach Vollendung seines Diebstahls verlassen hat.
Eine Entschädigung werde nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung möglich.
Der reine Glasbruchschaden ist über die Teilkaskoversicherung abgedeckt und ist nur gegen Vorlage einer Rechnung Versichert.In diesem Schadenfall liegen die Kosten jedoch innerhalb der Selbstbeteiligung von 150€.
Bitte teilen Sie uns mit,ob Sie Ihre Vollkasko für den gesamten Schaden in Anspruch nehmen möchten.
Meine Vermutung ist die wollen nur auf Vollkasko abrechnen weil ich 500€ SB und den nichts passiert Tarif. Nun Ja meiner Meinung nach ist Vollkasko für Schäden wir Vanalismus und wenn ich selber einen Schaden an mein Fzg mache! Die Teilkasko ist für Wildschäden, Naturkatastrophen, Steinschlag, Einbruch... Also schäden für die ich nichts kann!!!
Schei..... Direct line!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bart_13
Dann hat er die Tür nicht aufbekommen und die Scheibe eingeschlagen, wurde gestört und nahm das CD Etui (das auf dem Sitz lag) mit und die Kamera im Handschuhfach(Fach war fast ganz leer und nicht verschlossen)!
Völlig unlogisch. Wenn ich gestört werde, lauf ich weg und schau nicht noch auf Verdacht ins Handschuhfach. Und wenn das Fenster kaputt ist, kann ich auch die Tür entriegeln. Du konstruierst dir da was zurecht nur um deine Fehler von früher auszubügeln.
Zitat:
Original geschrieben von Bart_13
Bis Dato verstand ich das immer so: Teilkasko=Schäden wie Einbruchsdiebstahl, Wild, Naturkatastrophen und Vollkasko: Schäden die ich an meinem Auto durch eigenverschulden gemacht habe! ??????!!! und nu so etwas....
Ist ja auch so. Nur gehören Kamera und CD-Tasche nicht zum Fahrzeug und sind somit nicht über die TK versichert.
Zitat:
Original geschrieben von Bart_13
Und wie soll das jetzt mit der Hochstufung laufen??? Ich habe doch nichts gemacht, trage keine Schuld und werde Trotzdem hoch gestuft ????
Dann lies mal deine Bedingungen zur Vollkasko durch. Hättest du vermutlich schon vorher machen sollen.
Zitat:
Original geschrieben von Bart_13
Ich fühle mich richtig verar... von der Versicherung...
Nö, hättest du bei Vertragsabschluss mal schon recherchiert, wäre dir das böse erwachen heute erspart geblieben.
33 Antworten
Die Bedingungen stellen hier ganz klar auf das Fahrzeug und die gemäß Anhang der Bedingungen versicherten Teile ab. Nur wenn sich die versicherte Gefahr des Diebstahls an diesen versicherten Gegenständen realisiert sprechen wir von einem Teilkasko-Schaden.
Bei allen anderen Konstellationen die eine Beschädigung des Autos nach sich ziehen bei denen "Hausrat" aus dem Fahrzeug entwendet wird sprechen wir lediglich von mut- und böswilliger Beschädigung und damit einem Vollkasko-Tatbestand. Auch wenn der "Volksmund" hier ebenfalls einen Einbruch bzw. Diebstahl sehen will.
Die versicherte Gefahr Diebstahl hat sich schlichtweg nicht am versicherten Gegenstand realisiert sondern die Gefahr mut- und böswillige Beschädigung.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Das sehe ich anders... Es handelt sich um einen Schadenfall, nämlich Vandalismus. Somit wird auch nur der SB der VK in Abzug gebracht.Zitat:
Original geschrieben von remarque4711
Beide, da es sich hier um 2 Schäden handelt.
Nach Deiner Theorie müssten bei einem Auffahrunfall die beschädigten Scheinwerfer abgezogen werden, da ebenfalls Glasbruch.
Da aber hier etwas aus dem Auto entwendet wurde ist das kein Vanalismus!!!
Du muss dir immer die Frage stellen was war das Ziel und dieses ware es divinitiv nicht sich nur am KFZ aus zu leben, sondern was zu stehlen!
Also Teilkaso..... ?
Tach,
Tatsache ist, dass versucht wurde das Auto aufzubrechen und nicht-versicherte-Sachen (Kamera & CD´s) letztendlich durch die eingeschlagene Scheibe gestohlen wurden, also ist es Vandalismus (Vollkasko) und Glasschaden (Teilkasko).
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, die Direct Line wird den Schaden nur so regulieren wie sie es geschrieben hat.
Salve,
remarque
Zitat:
Original geschrieben von remarque4711
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, die Direct Line wird den Schaden nur so regulieren wie sie es geschrieben hat.
So ist es. Leider stellen sich die sch... Kleinkriminellen häufig so blöd an, dass der Schaden am Fahrzeug erheblich höher ist, als die geklauten Sachen Wert sind.
Nach 2x eingeschlagenen Seitenscheiben und 1x geklauten Kennzeichen schließe ich auch nur noch TK ohne SB ab, da bleibt man dann wenigstens nicht auf allen Kosten sitzen... hat sich inzwischen nach 1x Wildschaden und 2x geplatzten Frontscheiben auch "gelohnt"
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Hallo zusammen,
und in meinem Versicherungstarif, welchen wir für alle Fahrzeuge gewählt haben, wäre in der Teilkasko sogar die Kamera bis 100€ und mobile Navis bis 150€ enhalten.
Alles eine Frage der Tarifmerkmale. Denn Teilkasko ist eben nicht gleich Teilkasko. Und häufig ist es eben so, dass derjenige, der eben nur nach billig sucht, auch billig erhält.
Es tut mir für den TE leid, dass er, vielleicht auch durch Unwissenheit, solches Lehrgeld bezahlen muss.
Und das nächste mal Versicherungstarife wirklich vergleichen und nicht blind irgendwelchen Vergleichsportalen trauen, denn dort wird nur der Preis verglichen, aber nicht die Leistungen.
Hallo all,
bedeutet dass das wenn nichts geklaut worden wäre es nur Vandalismus wäre = nur Vollkasko?
Das CD Etui hab ich wieder, es war unter dem Sitz!
Und ich will ja nicht die gestohlenen Sachen bezahlt bekommen die habe ich versichert!
Ich will nicht insgesammt 650€ SB haben!
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Und Türgriffe haben die auch nicht? Die entriegeln nämlich auch die Tür. Damit du auch im Notfall noch aus dem Auto kommst. Und in der Mittelkonsole ist bestimmt auch ein kleiner Knopf für die Zentralverriegelung.
je nach Fahrzeugkonfiguration ist es nicht möglich ein verschlossenes Fahrzeug mit den Türgriffen zu öffen. Wenn du drin sitzt bist du mehr oder weniger gefangen.
Auch der ZV Knopf und oft auch die Fensterheber sind deaktiviert!
Gruß Tobias
Richtig, das nennt sich bei VW SAFE-Sicherung und ist ca. 10-12 Minuten nach dem abschließen aktiv.
Gibt es bei der ZV seit Golf 3-Zeiten! Da kann man, wenn man von außen abschließt, nach ~12 Minuten die Pins innen nicht mehr hochziehen.
Bei modernen Fahrzeugen ist es genau. Eben um genau SO billige Einbruchversuche zu vermeiden.
Und ich als Versicherung würde bei sauberen Einbrüchen auch kontrollieren ob ein Volldepp die SAFE-Sicherung deaktiviert hat...
Zitat:
Original geschrieben von Bart_13
bedeutet dass das wenn nichts geklaut worden wäre es nur Vandalismus wäre = nur Vollkasko?
Auch wenn remarque4711 das anders sieht. aber genau das bedeutet es...
Tach,
ich sehe es immer noch anders. Bestimmt wird der TE uns mitteilen, wie die Geschichte ausgegangen ist.
Salve,
remarque
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von remarque4711
Beide, da es sich hier um 2 Schäden handelt.Zitat:
Was mich jetzt mal noch interessieren würde: Werden beide SB fällig oder nur die der VK?
Zitat:
Original geschrieben von Bart_13
Der reine Glasbruchschaden ist über die Teilkaskoversicherung abgedeckt und ist nur gegen Vorlage einer Rechnung Versichert.In diesem Schadenfall liegen die Kosten jedoch innerhalb der Selbstbeteiligung von 150€.Bitte teilen Sie uns mit,ob Sie Ihre Vollkasko für den gesamten Schaden in Anspruch nehmen möchten.
Es handelt sich nur um einen Schaden.
Die Versicherung fragt doch auch noch extra nach, ob der GESAMTE Schaden über die VK abgerechnet werden soll.
Von daher trifft den TE nur die SB der VK, wenn er es als Vandalismus-Schaden mit der Versicherung abrechnet.
Moin,
ich habe hier einen unpassenden Beitrag entfernt.
Grüße
Steini
Vor vielen Jahren wurde mein Auto einmal beschädigt und der kluge Polizist, der die Anzeige aufnahm, fragte genau nach: Ist die Antenne nur umgeknickt, hängt aber noch? Dann ist es Vandalismus und wird von der Teilkasko nicht erstattet! Ist der Antennenstab (ja, so was gab es früher) aber weg, dann ist es Diebstahl und die Teilkasko zahlt!
Ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Schätze, hier kann der Geschädigte einen einheitlichen Vorgang einheitlich über seine Vollkasko mit nur einer SB von 500,- € abrechnen. Differenzierung VK - TK macht keinen Sinn.
Da der TE seit Mai 2013 nicht mehr online war dürfte sich die Sache erledigt haben. 😁