Versicherung nötigt mich mein auto zu verkaufen.

Hallo,

bin neu im Forum, wenn der Beitrag hier falsch plaziert ist, dann bitte verschieben. Danke.

Folgender Fall:

Ich hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall, d.h. die gegenerische Versicherung ist Schädiger und ich bin Geschädigter.

Wiederbeschaffungswert meines Autos: 7200€
Reperaturkosten: 5200€ Brutto

Ich würde mein Auto gerne reparieren und weiter fahren.
Die versicherung aber hat mir ein Angebot eines Verwerters geschickt, welcher für mein Auto 4900€ bietet.
Gleichzeitig hat die Versicherung mir die Differenz von 2300€ überwiesen.
Die Versicherung verweist auf das folgende Urteil eines Totalschadenfalls von 2010: BGH - VI ZR 316/09

Wie gesagt, ich möchte mein Auto reparieren und weiter fahren und nicht etwa "verwerten" lassen.

Habt ihr Erfahrungen mit ähnlichen Fällen?
Ist die Versicherung im Recht?
Wie kann ich mein Auto behalten, reparieren und 5200€ ausgezahlt bekommen, statt 2300€?

Danke schonmal.

Beste Antwort im Thema

die richtigen Antworten hast du schon von Twelf bekommen. Ich wüsste im Moment nicht, was dem hinzuzufügen wäre 😉

19 weitere Antworten
19 Antworten

Ohner Verkauf vom Auto keine Kohle. 😁

Naja, grundsätzlich hat der Anwalt zum Teil ja recht:

Wenn der Geschädigte eine fiktive Abrechnung wünscht (Auszahlung des Schadens ohne Reparatur), dann muss er das Fahrzeug mindestens 6 Monate nach dem Unfall immernoch besitzen, dann hat er Anspruch auf Erstattung der Netto-Reparaturkosten.

Wie die Versicherung sich den Nachweis besorgt, dass ihm das Auto ein halbes Jahr später noch gehört, ist ja deren Bier. Ich würde diese Zeit auf jeden Fall aushalten (eher sogar ein dreiviertel Jahr, sicher ist sicher).

Sicher kannst Du dir dann auf jeden Fall mit einem sein: Nach Ablauf dieser Zeit wird dir vermutllich keiner mehr das Auto für den Kurs abkaufen...

Du bist echt goldig, Dein Anwalt kann Dir nicht helfen, aber hier sollen das Laien machen . Da wäre es sinnvoller die Frage in einem Forum für Rechtsberatung zu stellen wo Anwälte die Fragen beantworten oder zumindest angehende Anwälte.
Noch sinnvoller wäre es den Anwalt zu wechseln, aber hier können andere Dir nur sagen welcher Meinung sie sind, bzw. wie sie die Sachlage sehen aber das ist rechtlich völlig uninteressant.

Das zitierte Urteil ist nicht einschlägig. Dort lagen Rap.kosten über WB, das Fahrzeug wurde für 800 verkauft, obwohl höheres Gebot über RW-Börse vorlag.
Ist übrigens sehr einfach, von der Vers. genannte Urteile nachzulesen.

Ähnliche Themen

Vielleicht konkretisiert der TE seine Ausführungen mal: willst du fiktiv abrechnen und dann selber nen bischen dran rumbasten oder den Wagen in der Werkstatt reparieren lassen. Vertritt dich dein Anwalt schon oder hat er dich bisher lediglich beraten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen