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Versicherung nötigt mich mein auto zu verkaufen.

Themenstarteram 17. November 2014 um 17:16

Hallo,

bin neu im Forum, wenn der Beitrag hier falsch plaziert ist, dann bitte verschieben. Danke.

Folgender Fall:

Ich hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall, d.h. die gegenerische Versicherung ist Schädiger und ich bin Geschädigter.

Wiederbeschaffungswert meines Autos: 7200€

Reperaturkosten: 5200€ Brutto

Ich würde mein Auto gerne reparieren und weiter fahren.

Die versicherung aber hat mir ein Angebot eines Verwerters geschickt, welcher für mein Auto 4900€ bietet.

Gleichzeitig hat die Versicherung mir die Differenz von 2300€ überwiesen.

Die Versicherung verweist auf das folgende Urteil eines Totalschadenfalls von 2010: BGH - VI ZR 316/09

Wie gesagt, ich möchte mein Auto reparieren und weiter fahren und nicht etwa "verwerten" lassen.

Habt ihr Erfahrungen mit ähnlichen Fällen?

Ist die Versicherung im Recht?

Wie kann ich mein Auto behalten, reparieren und 5200€ ausgezahlt bekommen, statt 2300€?

Danke schonmal.

Beste Antwort im Thema

die richtigen Antworten hast du schon von Twelf bekommen. Ich wüsste im Moment nicht, was dem hinzuzufügen wäre ;)

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In dem du das Auto in die Werkstatt bringst und für 5200,00 Euro reparieren lässt

Grüße

Klaus

Zitat:

@sanca88 schrieb am 17. November 2014 um 18:16:33 Uhr:

 

Ich hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall, d.h. die gegenerische Versicherung ist Schädiger und ich bin Geschädigter.

Es wird wohl eher der Versicherte sein und nicht die Versicherung selbst, die dir einen Schaden zugefügt hat.

Zitat:

@sanca88 schrieb am 17. November 2014 um 18:16:33 Uhr:

 

Wiederbeschaffungswert meines Autos: 7200€

Reperaturkosten: 5200€ Brutto

Die Reparaturkosten liegen klar innerhalb des WBW - damit ist das Fahrzeug reparaturwürdig, ohne Diskussion.

Zitat:

@sanca88 schrieb am 17. November 2014 um 18:16:33 Uhr:

Ich würde mein Auto gerne reparieren und weiter fahren.

Kein Problem, fahr in die Werkstatt, leg das Gutachten auf den Tisch und erteile den Reparaturauftrag.

Den von der Versicherung erhaltenen Betrag nimmst du als Anzahlung, über den Rest unterschreibst du eine Abtretungserklärung.

 

Zitat:

@sanca88 schrieb am 17. November 2014 um 18:16:33 Uhr:

Die versicherung aber hat mir ein Angebot eines Verwerters geschickt, welcher für mein Auto 4900€ bietet.

Gleichzeitig hat die Versicherung mir die Differenz von 2300€ überwiesen.

Die Versicherung verweist auf das folgende Urteil eines Totalschadenfalls von 2010: BGH - VI ZR 316/09

Die Versicherung weiss nicht, was du mit dem Fahrzeug vor hast und hat daher vorerst mal auf Totalschadenbasis abgerechnet.

Ist ja kein Problem, reparieren kannst du das Fahrzeug ja trotzdem lassen - einfach so vorgehen, wie oben geschrieben.

Bist du beim Rechtsanwalt gewesen? ( bezahlt die Gegnerische Versicherung wenn du keine Schuld hast)

Und wurde ein !unabhängiger! Gutachter hinzugezogen? Oder war der Gutachter von der Versicherung? Den Gutachter von der Gegnerischen Versicherung kannst du ablehnen!

Alles andere erledigt dein Rechtsanwalt!

Themenstarteram 17. November 2014 um 17:40

Zitat:

@celica1992 schrieb am 17. November 2014 um 18:34:14 Uhr:

In dem du das Auto in die Werkstatt bringst und für 5200,00 Euro reparieren lässt

Grüße

Klaus

und wenn ich mein Auto in die Werkstatt fahre und die Versicherung nicht zahlt?

die versicherung beruft sich ja auf meine schadenminderungspflicht, und von reperatur ist keine rede seitens der versicherung.

ich möchte rechtlich abgesichert sein.

ich formuliere die Frage neu:

hab ich das "recht" mir die 5200€ auszahlen zu lassen, statt mein auto verwerten zu lassen und 2300€ von der versicherung zu kassieren?.

oder ist die versicherung im recht?

Was willst du denn nun?

Reparieren lassen, oder fiktiv abrechnen?

Themenstarteram 17. November 2014 um 17:44

Zitat:

@schlonzy schrieb am 17. November 2014 um 18:40:36 Uhr:

Bist du beim Rechtsanwalt gewesen? ( bezahlt die Gegnerische Versicherung wenn du keine Schuld hast)

Und wurde ein !unabhängiger! Gutachter hinzugezogen? Oder war der Gutachter von der Versicherung? Den Gutachter von der Gegnerischen Versicherung kannst du ablehnen!

Alles andere erledigt dein Rechtsanwalt!

Der Gutachter war unabhängig.

Mein anwalt meint, dass ich den Wagen "irgendwie" mit den 2300€ reparieren muss, den wagen mindestens 6 weitere Monate nutzen muss (nicht verkaufen) und erst dann die restsumme von der versicherung bekomme...

deshalb zweifel ich gerade an meinem anwalt...., das kann doch so nicht sein, oder?

Zitat:

@sanca88 schrieb am 17. November 2014 um 18:44:30 Uhr:

Zitat:

@schlonzy schrieb am 17. November 2014 um 18:40:36 Uhr:

Bist du beim Rechtsanwalt gewesen? ( bezahlt die Gegnerische Versicherung wenn du keine Schuld hast)

 

deshalb zweifel ich gerade an meinem anwalt...., das kann doch so nicht sein, oder?

ich auch......:(

Themenstarteram 17. November 2014 um 17:47

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 17. November 2014 um 18:46:39 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 17. November 2014 um 18:46:39 Uhr:

Zitat:

@sanca88 schrieb am 17. November 2014 um 18:44:30 Uhr:

 

ich auch......:(

mein anwalt ist schlecht, darin sind wir uns einig. deshalb brauche ich jetzt eure hilfe :)

die richtigen Antworten hast du schon von Twelf bekommen. Ich wüsste im Moment nicht, was dem hinzuzufügen wäre ;)

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 17. November 2014 um 18:51:12 Uhr:

die richtigen Antworten hast du schon von Twelf bekommen. Ich wüsste im Moment nicht, was dem hinzuzufügen wäre ;)

Ich schon, zum Fachanwalt wechseln, wenn du eh schon anwaltlich vertreten bist;)

Du redest immer von 5200€ auszahlen lassen. Geh mal eher von bezahlen aus, denn das Geld vollumfänglich auszahlen wird die Versicherung sicher nicht. Ansonsten obligt es bei geschildertem Sachverhalt dir, zu entscheiden, ob repariert wird. Der Versicherung ist es natürlich lieber, du gehst ihren Weg, da sie so Kosten einsparen kann, und dieses Interesse haben Versicherungen nun mal naturgemäß. Wenn du reparieren lässt, dann müssen die auch zahlen, und zwar sogar bis zu 130% des eigentlichen Wiederbeschaffungswerts, was bei deinem fall aber nicht relevant ist.

[quote]

@V70Hutte schrieb am 17. November 2014 um 19:22:42 Uhr:

Ich schon, zum Fachanwalt wechseln, wenn du eh schon anwaltlich vertreten bist;)

 

Vorsicht! So einfach geht das nicht. Das Mandat ist erteilt und der RA kann bei der Entziehung Moos von der Mandantschaft einfordern.

Und das bezahlt die Versicherung schon mal ganz sicher nicht.

Eigentlich würde der TE gerne die 5.200 € für die Reparatur kassieren und dann das Auto an den Aufkäufer für 4.900€ verkaufen...:D. Macht 10.100€ für ein Auto, das 7.200 € wert ist. Gute Idee, aber:

Da wird aber wohl nichts draus.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 17. November 2014 um 19:49:18 Uhr:

[quote]

@V70Hutte schrieb am 17. November 2014 um 19:22:42 Uhr:

Ich schon, zum Fachanwalt wechseln, wenn du eh schon anwaltlich vertreten bist;)

 

Vorsicht! So einfach geht das nicht. Das Mandat ist erteilt und der RA kann bei der Entziehung Moos von der Mandantschaft einfordern.

Und das bezahlt die Versicherung schon mal ganz sicher nicht.

So wie ich das verstanden habe hat er seinen Anwalt bisher lediglich gefragt, wie sich die Sache verhält. Das er bereits von ihm in dieser Angelegenheit offiziell vertreten wird hat sich mir nicht erschlossen. Wäre das so hast du recht. Ich hätte wohl besser anwaltlich beraten schreiben sollen.

"mein Anwalt"

ich gehe mal davon aus, das der ein Mandat hat..;)

Aber Wissen tue ich das natürlich auch nicht.

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