Versicherung kündigt nach Schadensfall
Hallo Zusammen
Ich habe vorhin ein Telefon meiner Versicherung (Schweiz) bekommen, welche mir mitgeteilt hat, dass sie meine Vollkasko-Versicherung kündigen werden, da ich zu viele Schäden hatte. Ich hatte vor Kurzem einen Schaden (Vollkasko, selbstverschuldet), 2021 zwei Schäden (Parkschaden und Vollkasko, beides nicht selbstverschuldet) und im 2020 einen Schaden (Vollkasko, selbstverschuldet).
Die Versicherung hat mir mitgeteilt, dass ich mir eine neue Versicherung suchen muss. In diesem Fall werden sie mir nicht kündigen und es sollte für mich einfacher sein eine neue Versicherung zu finden.
Muss ich bei einer neuen Versicherung die Schäden, die ich hatte angeben?
35 Antworten
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 8. Februar 2022 um 07:22:06 Uhr:
In Deutschland muss man, soweit ich weiß, aber nur selbst verschuldete Unfälle angeben...
In Deinem Fall also 2, oder?
Wenn er die Kasko bei einem unverschuldeten Unfall in Anspruch nimmt, sollte er den Schaden schon melden???
Beispiel VU Flucht von einem Unbekannten.
Der TE hat angegeben, dass er drei Schäden über VK reguliert hat. Ob einer oder mehrere davon unverschuldet waren, ist dann zweitranging, wenn die VK geleistet hat und der Vertrag belastet wurde. Warum man bei klarer Schuldfrage die eigene VK in Anspruch nimmt, bleibt dahin gestellt.
Zitat:
Warum man bei klarer Schuldfrage die eigene VK in Anspruch nimmt, bleibt dahin gestellt.
Genau, es waren 3 VK Fälle. Ich habe meine eigene VK in Anspruch genommen, weil der Täter nicht bekannt war.
Dann sind es ganz klar drei Unfälle, die angegeben werden müssen und die auch beim neuen Versicherer zu einer schlechten Einstufung führen werden. Daher ist auch nachvollziehbar, wieso keine VK mehr angeboten wird. Da bleibt wohl nur, vorerst HP abzuschließen, keinen neuen Schaden verursachen und nach Möglichkeit zum Jahreswechsel wieder VK zu inkludieren. Einfach und billig wird es so oder so nicht, aber immerhin besser als mit Kündigung durch Versicherer. Damit würde es noch teurer.
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Zitat:
@hydrou schrieb am 8. Februar 2022 um 10:58:16 Uhr:
Dann sind es ganz klar drei Unfälle, die angegeben werden müssen und die auch beim neuen Versicherer zu einer schlechten Einstufung führen werden. Daher ist auch nachvollziehbar, wieso keine VK mehr angeboten wird. Da bleibt wohl nur, vorerst HP abzuschließen, keinen neuen Schaden verursachen und nach Möglichkeit zum Jahreswechsel wieder VK zu inkludieren. Einfach und billig wird es so oder so nicht, aber immerhin besser als mit Kündigung durch Versicherer. Damit würde es noch teurer.
Bei 3 VK Regulierungen wird auch eine neue Versicherung keine neue VK anbieten, da das Schadensrisiko für die neue Versicherung zu erheblich ist.
Zu VK Versicherungen sind ja auch die Versicherungen nicht verpflichtet, sondern nur zur gesetzlichen Haftpflicht.
Im Nachinein hätte ich wahrscheinlich 1-2 VK Fälle selber bezahlen können, da diese nur knapp über 1000 EUR waren. Jetzt bin ich aber schlauer für die Zukunft. 😉 Eine Vollkasko macht wahrscheinlich sowieso keinen Sinn, da ich ja Schäden eh nicht über die Versicherung laufen lassen kann da man ansonsten wieder die Kündigung erhält... Ausser es wäre ein Schaden von 10'000 EUR.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 8. Februar 2022 um 11:57:45 Uhr:
Zu VK Versicherungen sind ja auch die Versicherungen nicht verpflichtet, sondern nur zur gesetzlichen Haftpflicht.
In Deutschland ja, wie es in der Schweiz aussieht müßte sich der/die TE selber mal schlau machen.
Wenn man Schäden auf sich zieht (warum auch immer, Fahrweise usw.) ist eine VK wichtig. Bei einem Fahrzeug aus 2016 kann auch überlegen ob sich eine VK noch lohnt. Bei mir hat sich eine VK nach Führerschein seit 1972 bisher leider noch nicht gelohnt. Allerdings bei der Tochter, die schon innerhalb von 10 Jahren 3 selbstverschuldete Kaskoschäden hatte. Aber so ist es bei jeder Versicherung. Die meisten zahlen für die Schäden anderer.
Das ist das Problem, da sich viele denken: "Ach, ich bin doch Vollkasko versichert & zahle jedes Jahr gutes Geld, also lasse ich die Versicherung mal machen" und man somit jeden kleinsten banalen Schaden am Auto regulieren lässt 😉 ... das rächt sich am Ende. Und dann noch die Spezies, die ja "einen Bums im Jahr für lau" (Rabattschutz) als Baustein mitgewählt haben.
Am Ende kommt das dicke Ei, Versicherung kündigt und in der neuen Versicherung zählt der "ein Bums im Jahr für lau" nicht und die großen Augen kommen :-P
Vollkasko würde ich bei "wirklich" teuren Schäden in Anspruch nehmen. Aber nicht wegen 600€, 800€ oder 1.000€.
Bei mir sind alle Schäden beim Parkieren (in Garagen) passiert. Anscheindend bin ich unfähig zu parkieren.
Da Dein Auto relativ neu ist, hat er keine Parkpiesen? 😉
Und wenn Du so viel Pech hast und es nur Blech-/Lackschäden sind, einfach so lassen, kommt ja anscheinend immer wieder ein neuer dazu 😉 und irgendwann, kann man alle Schäden auf einmal reparieren lassen irgendwo unter der Hand für kleines Geld 😉
Zitat:
@HelveticusMaximus schrieb am 8. Februar 2022 um 14:07:33 Uhr:
Bei mir sind alle Schäden beim Parkieren (in Garagen) passiert. Anscheindend bin ich unfähig zu parkieren.
Lässt sich zumindest nicht so einfach widerlegen 😉
Doch es hat Parkpiepsen, allerdings hat es nicht funktioniert. Beim neusten Schaden war die Säule wohl zu schmal und bei den anderen Schäden war es seitwärts.