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Versicherung deutet Ummeldung als Abmeldung

Themenstarteram 25. Januar 2018 um 9:03

Wir haben ein Auto bei einer Direktversicherung versichert. Da es in letzter Zeit weder zu Abbuchungen noch zu Beitragserhöhungen kam, haben wir bei der Versicherung nachgehört und man sagte uns, dass der Vertrag vor ca. zwei Jahren abgerechnet und beendet worden sei! Sehr seltsam das ganze.

Vor ca. zwei Jahren haben wir unser Auto wegen Ortswechsel auf der Zulassungsstelle umgemeldet (ohne Versicherungswechsel). Eine Rückfrage bei der Zulassungsstelle hat ergeben, dass die Ummeldung korrekt an unsere Versicherung (Direktversicherung) gemeldet wurde. Allerdings wurde der Vorgang bei der Versicherung anscheinend falsch bearbeitet und als Abmeldung gedeutet. Die Versicherung wurde also fälschlicherweise abgerechnet und uns wurde deshalb auch in der Vergangenheit nichts mehr abgebucht.

Bei der Versicherung sagte man mir jetzt, dass ich den Vorgang erst mal mit der Zulassungsstelle klären soll (bereits geschehen, siehe oben). Weiterhin sagte man, dass man sich keine Sorgen machen muss, da der Versicherungsschutz bestand und weiterhin besteht, da der Fehler ja evtl. beim Versicherer liegt. Wenn dem so ist, dann müsste man allerdings die Beiträge der letzten beiden Jahre nachberechnen... Klingt erst mal logisch. Dennoch die Frage: Besteht jetzt in irgendeiner Form ein Sonderkündigungsrecht, so dass ich die Nachberechnung der letzten beiden Jahre umgehen kann? Was passiert, wenn ich jetzt eine neue Versicherung abschließe (die alte Versicherung ist ja noch der Meinung der Vertrag wäre geschlossen)? Jegliche Form von Betrug will ich natürlich zu 100% umgehen, nur sehe ich es auch nicht unbedingt ein für die Fehler der Versicherung zu büßen.

Beste Antwort im Thema

Warum büßen? Man hat einen Vertrag und dieser ist von beiden Seiten zu erfüllen. Dies tat die Versicherung nach eigenen Angaben ja ("Versicherungsschutz bestand und besteht weiterhin").

 

Also Beiträge nachzahlen und gut ist. Ein Sonderkündigungsrecht sehe ich dadurch nicht gegeben, da mag ich aber vielleicht irren.

 

 

Wenn bereitsbseit zwei Jahren keine Abbuchungen mehr geschehen sind, hätte man sich sicherlich auch schon vorher drum kümmern können.

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Warum büßen? Man hat einen Vertrag und dieser ist von beiden Seiten zu erfüllen. Dies tat die Versicherung nach eigenen Angaben ja ("Versicherungsschutz bestand und besteht weiterhin").

 

Also Beiträge nachzahlen und gut ist. Ein Sonderkündigungsrecht sehe ich dadurch nicht gegeben, da mag ich aber vielleicht irren.

 

 

Wenn bereitsbseit zwei Jahren keine Abbuchungen mehr geschehen sind, hätte man sich sicherlich auch schon vorher drum kümmern können.

Zitat:

@Stemohr schrieb am 25. Januar 2018 um 10:03:12 Uhr:

...Dennoch die Frage: Besteht jetzt in irgendeiner Form ein Sonderkündigungsrecht, so dass ich die Nachberechnung der letzten beiden Jahre umgehen kann? Was passiert, wenn ich jetzt eine neue Versicherung abschließe (die alte Versicherung ist ja noch der Meinung der Vertrag wäre geschlossen)? Jegliche Form von Betrug will ich natürlich zu 100% umgehen, nur sehe ich es auch nicht unbedingt ein für die Fehler der Versicherung zu büßen.

Tut mir leid aber was wäre denn gewesen, wenn Du einen Unfall gehabt hättest und Du hättest den Schaden nicht ersetzt bekommen, weil die Versicherung von Dir kein Geld erhalten hat?

Zahl die Beiträge und gut.

Für sowas hab ich echt kein Verständnis

Selbst wenn ein Sonderkündigungsrecht bestünde (was kaum der Fall ist), würde dies für die Zukunft wirken, nicht rückwirkend.

Ist zwar dumm gelaufen, aber der Vertrag bestand ja - mangels Kündigung deinerseits - weiter. Wenn es für dich eine Buße ist, zwei Jahre lang nichts zu zahlen...

Falls du Schwierigkeiten haben solltest, die Prämie rückwirkend in einer Summe zu zahlen, kannst du vermutlich auch in Raten überweisen.

Wenn du jetzt eine neue Versicherung abschließt, ändert das für die Vergangenheit nichts.

Zitat:

@guruhu schrieb am 25. Januar 2018 um 10:11:16 Uhr:

.....

Wenn bereitsbseit zwei Jahren keine Abbuchungen mehr geschehen sind, hätte man sich sicherlich auch schon vorher drum kümmern können.

Sehe ich aber auch so;

wenn zuviel abgebucht wird merkt es auch Jeder und reklamiert!

Auch die Versicherung lebt von Beiträgen;

wenn keine eingezogen werden sollte man da reagieren! Und nicht aussitzen und "die 3 Affen" machen . :cool:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 25. Jan. 2018 um 10:37:53 Uhr:

Selbst wenn ein Sonderkündigungsrecht bestünde (was kaum der Fall ist), würde dies für die Zukunft wirken, nicht rückwirkend.

... Und man würde sich selbst noch ein Ei legen. Stichwort Pflichtversicherungsgesetz. Man wäre ja quasi 2 Jahre ohne Haftpflicht herumgeeiert.

Haste das schriftlich das der jetzt noch Versichert ist?? Man kann eigentlich davon ausgehen solange ein Zulassungsstempel

dran ist das Auto auch versichert ist. Insofern besteht und bestand Vers. Schutz schlimmstenfall verlangen die die Zinsen noch für die Rückliegende Zeit.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 25. Jan. 2018 um 11:4:58 Uhr:

schlimmstenfall verlangen die die Zinsen noch für die Rückliegende Zeit.

Fraglich. Wurde gewöhnlich abgebucht und lag ein Lastschriftmandat vor lag es vermutlich im Versäumnis der Versicherung, dass sie nicht abgebucht hat.

Den letzten beißen die Hunde! beweis für das noch bestehende Lastschriftmandat? Hätte es bei der Ummeldung auf die neue Adresse angepasst werden müssen?

Wenn die Versicherung eine Ummeldung als Abmeldung bearbeitet, hätte man ja auch einen Nachtrag zum Versicherungsschein und den nicht verbrauchten Beitrag erhalten müssen.

Die könnte evtl. an die alte Adresse gegangen und wenn kein Nachsendeauftrag vorlag, sozusagen untergegangen sein.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 25. Januar 2018 um 11:44:44 Uhr:

 

Hätte es bei der Ummeldung auf die neue Adresse angepasst werden müssen?

NEIN!

Bei einem Standortxechsel ohne Halterwechsel unter Beibehaltung des Kennzeichens,muss keine EvB und kein LastschriftMandat vorgelegt werden.

 

Gruß m

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