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Verschiedene Reifen auf einer Achse

Hallo Gemeinde,
ich hätte mal eine Frage:
Ich habe zwei Winterreifen Goodyear UG8, wovon einer schief abgefahren ist. Nun könnte ich einen UG7 für lau bekommen. Darf ich den aufziehen und fahren? Optisch sieht das Profil gleich aus...
LG, Martin

Beste Antwort im Thema

Wenn du die Pelle gratis bekommst, würde ich es probieren. Du verbrennst max. 10-20 Euro für die Montage.
Aber ich würde verstärkt auf Ursachenforschung gehen - warum ist der Reifen einseitig abgefahren?

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Wenn du die Pelle gratis bekommst, würde ich es probieren. Du verbrennst max. 10-20 Euro für die Montage.
Aber ich würde verstärkt auf Ursachenforschung gehen - warum ist der Reifen einseitig abgefahren?

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 13. Dezember 2016 um 21:24:36 Uhr:


Nein

Wer garantiert das - du?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass auf der gleichen Achse nur Reifen der gleichen Bauart verwendet werden dürfen.

Bleibt zu klären, wie im Ernstfall der Richter gleiche Bauart definiert!

Radial und Diagonal - ist zwar heute kein Thema mehr, aber klar unterschiedliche Bauart.

Ob Sommerreifen und Winterreifen (weil unterschiedliche Gummimischung und ...) im Ernstfall ein Richter als unterschiedliche Bauart definiert, bleibt die Frage.

Mir ist dazu kein Urteil bekannt.

StVZO §36, Satz 2a nimmt ausdrücklich Bezug auf Radial- und Diagonalreifen. Von einer Bauart der Reifen ist da nirgends eine Rede.

Aber Radial und Diagonal sind doch die 2 verschiedenen Bauarten von Luftreifen.
http://www.kfz-teile-service.de/lexikon/173-radialreifen
Und Vollgummi kommt ja wohl kaum in Frage ;-)
Und das mit Sommer und Winter auf einer Achse war früher mal, heute darf man alles bunt durcheinandermischen, wenn man das möchte.
http://www.reifen.de/static/de/tipps-tricks/reifentipps/mischbereifung
Bei deutscher Zulassung jedenfalls, andere Länder evtl. andere Sitten.

Zitat:

@1.4571 schrieb am 14. Dezember 2016 um 19:26:03 Uhr:



Der Gesetzgeber schreibt vor, dass auf der gleichen Achse nur Reifen der gleichen Bauart verwendet werden dürfen.
Da es hier um PKW-Reifen geht
>Auszug aus dem § 36 (2a) StVZO:
"....PKW dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein......"

Zitat:

Bleibt zu klären, wie im Ernstfall der Richter gleiche Bauart definiert!

Fachleute/Sachverständige definieren das so für den Richter:
"Die Reifenbauart ist durch den technischen Aufbau (Konstruktion) der Karkasse bestimmt.
Man unterscheidet drei grundsätzliche Reifenbauarten:
Diagonalreifen
Diagonal- Gürtelreifen
Radialreifen"
Weiterhin interessiert den Gesetzgeber in D leider nicht
die unterschiedliche Profilgestaltung (Sommer/Winter/Ganzj.)an einem PKW
sondern nur die Mindest- Profiltiefe :(,
obwohl gemäß der EU-Richtlinie 92/23/EWG Anhang IV usw.
>Reifen einer Achse vom identischen Reifentyp (Fabrikat,Profil usw.) sein müssen.

Trotzdem diese RiLi bereits 1997 in verbindliches,nationales Recht in D umgesetzt wurde,

hat der Gesetzgeber - trotz Hinweisen des BMVI (Verkehrsministerium)-
den § 36 (2a)StVZO bis heute nicht entsprechend korrigiert/erweitert.
Man munkelt, das im Rahmen der generellen Überarbeitung der StVZO diese RiLi
im Laufe 2017 eingefügt wird.

Egal was der Gesetzgeber so schreibt oder nicht schreibt.
Es wäre vernünftig (im Sinne des gesunden Menschenverstandes) mit dem gleichen Reifentyp (So/Wi) auf allen Achsen am Wagen zu fahren. Weiter wäre es noch vernünftiger auf jeder Achse Reifen des gleichen Herstellers zu montieren. Das sind für mich die Mindestanforderungen an ein vernünftiges Fahrverhalten. ( Man denke mal an nicht kalkulierbare Reaktionen der elektronische Helferlein wie ABS / ESP / ASR usw.)
Mit jeder Abweichung hiervon steigt das Risiko.. Ob man dann mit 2 unterschiedlichen Reifenmodellen des gleichen Herstellers auf einer Achse sicher fahren wird weiß vermutlich niemand wirklich. Könnte im normalen Alltagsbetrieb klappen evtl in Extremsituationen zum Problem werden. Ob man das, zugegebenermaßen , geringe Risiko eingeht um "etwas" Geld zu sparen muss dann der TE selbst entscheiden. ( Wieviel spart man da eigentlich?)

Zur Mischbereifungsregelung:
Es kann doch wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers sein das völlig ungeregelt zu lassen.
Ich denke mal an Extremfälle wie :
VoLi - Sommerreifen mit 1,7 mm
VoRe - Winterreifen mit 8 mm
HiLi - Ganzjahresreifen mit 2 mm
HiRe - Chinaknaller (M+S Kennzeichnung 10 Jahre alt) mit 1,7 mm
Und sowas dürfte kein TÜV Prüfingenieur bei der Prüfung bemängeln?
Mir wird ganz schlecht wenn ich daran denke , das mir so etwas im Winter bei Schneematsch und 0 Grad
auf ner Kreisstraße entgegenkommen könnte/dürfte. Brrrrrr!
Da fällt mir noch etwas zum Thema ein: ist es erlaubt einen laufrichtungsgebundenen Reifen entgegengesetzt, also entgegen seiner vom Hersteller vorgegebenen Laufrichtung zu fahren?
Was sagt das Gesetzbuch dazu?

Zitat:

@kasemattenede schrieb am 19. Dezember 2016 um 08:58:22 Uhr:


Man denke mal an nicht kalkulierbare Reaktionen der elektronische Helferlein wie ABS / ESP / ASR usw.

Da braucht man sich keine Sorgen zu machen. Diese Funktionen sind ja genau daraufhin entwickelt worden, dass man an jedem einzelnen Rad völlig unterschiedliche Haftungsverhältnisse haben kann. Z.B. eine Seite trocken, andere vereist, ein Rad ohne Bodenkontakt und weitere Szenarien. Das sind schon viel größere Unterschiede als sie durch die Bereifung zustande kommen können.

Nur gehen die Systeme davon aus das man vier Reifen mit ungefähr gleicher Profiltiefe und Grip montiert hat und nicht Kombinationen die schon bei der kleinsten Kurve durch Grip oder Umfangsunterschiede die Eingreifschwelle überschreiten. Bei obigen Beispiel verhalten sich Grip und Reifenumdrehungen schon Geradeaus als ob man ins Schleudern geraten wäre.

Zitat:

@markuc schrieb am 19. Dezember 2016 um 12:17:18 Uhr:



Zitat:

@kasemattenede schrieb am 19. Dezember 2016 um 08:58:22 Uhr:


Man denke mal an nicht kalkulierbare Reaktionen der elektronische Helferlein wie ABS / ESP / ASR usw.

Da braucht man sich keine Sorgen zu machen. Diese Funktionen sind ja genau daraufhin entwickelt worden, dass man an jedem einzelnen Rad völlig unterschiedliche Haftungsverhältnisse haben kann. Z.B. eine Seite trocken, andere vereist, ein Rad ohne Bodenkontakt und weitere Szenarien. Das sind schon viel größere Unterschiede als sie durch die Bereifung zustande kommen können.

Stimmt schon, nur können unter solchen Bedingungen die "Gegenreaktionen" des Systems nicht wirkungsvoll umgesetzt werden

Bspw könnte ASR ein vorrankommen mit einem abgefahrenen Reifen ohne Haftung schon schwierig machen, da die Motorleistung hier stark reduziert wird um wieder Gripp zu bekommen.

Oder ABS verlängert den Bremsweg ins nahezu unendliche um das blockieren der Räder zu verhindern.

Das meinte ich damit.

Also, 2 oder 4 Reifen die zueinander passen, gleiche, und damit ist das Thema zu Ende.

Zitat:

@theilem schrieb am 19. Dezember 2016 um 23:08:14 Uhr:


........, und damit ist das Thema zu Ende.[\quote]
Sagst Du ja ? Mmmmmmh
Für mich ist die Frage noch nicht ausdiskutiert ob solche Kombinationen wie unten, durch den TÜV Prüfer bzw. den Gesetztgeber freigegeben werden müssten. Das Sie unvernünftig sind, keine Frage!
VoLi - Sommerreifen mit 1,7 mm
VoRe - Winterreifen mit 8 mm
HiLi - Ganzjahresreifen mit 2 mm
HiRe - Chinaknaller (M+S Kennzeichnung 10 Jahre alt) mit 1,7 mm

Zitat:

@kasemattenede schrieb am 20. Dezember 2016 um 10:37:55 Uhr:



Zitat:

@theilem schrieb am 19. Dezember 2016 um 23:08:14 Uhr:


........, und damit ist das Thema zu Ende.

Sagst Du ja ? Mmmmmmh
Für mich ist die Frage noch nicht ausdiskutiert ob solche Kombinationen wie unten, durch den TÜV Prüfer bzw. den Gesetztgeber freigegeben werden müssten. Das Sie unvernünftig sind, keine Frage!
VoLi - Sommerreifen mit 1,7 mm
VoRe - Winterreifen mit 8 mm
HiLi - Ganzjahresreifen mit 2 mm
HiRe - Chinaknaller (M+S Kennzeichnung 10 Jahre alt) mit 1,7 mm

So unschön wie das ist:

Wenn keiner der fiktiv montierten Reifen rissig oder anderweitig beschädigt ist, dürfte ein TÜV-Prüfer die Bereifung nicht bemängeln. Er dürfte lediglich eine Empfehlung aussprechen, an dem Zustand etwas zu verbessern.

Nur im Schnee wäre es untersagt, da müsste man noch schnell mit dem Lötkolben M+S in den Reifen vorne links brennen :D
Wobei so eine Kombination sollte man vermutlich schon bei der ersten Bremsung auf Nässe bemerken, spätestens, wenn das Auto immer so störrisch nach rechts abdriften will.

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