Vers. Verteter will mir eine Safetycar Vers. aufschwatzen
Bekomme dieser Tage für meine drei Fahrzeuge Anrufe von Werbern meiner Versicherung, sie hätten bei der Durchsicht meiner Verträge (nett, so den vertragsbezogenen Grund des Anrufs herzustellen, sonst wär's ja unerlaubte Telefonwerbung) festgestellt, daß ich ja noch nicht das Safetycar-Paket abgeschlossen habe, das mir eine Erstattung des Zeitwertes im Gegensatz zum Wiederbeschaffungswert garantiert.
Für "nur" 10 € /Mt..
a) Taugt so etwas was?
b) Ist der Zeitwert notwendigerweise immer wesentlich höher als der Wiederbeschaffungswert?
c) Im nicht-Kaskofall, was ersetzt mir die gegnerische Versicherung?
--
Christoph
Beste Antwort im Thema
Im vorliegenden Fall geht das ja noch deutlich über die GAP-Deckung hinaus.
Diese "Safetycar-Versicherung" springt nicht nur im Kaskoschadenfall bei Leasingverträgen ein, sondern auch bei fremdverschuldeten Schäden wird die Differenz vom aktuellen WBW zum seinerzeitigen Wert ausgeglichen.
Aber, das hat auch seinen Preis.
Die ab 10,00 EUR sind nicht jährlich, sondern monatlich zu entrichten, also mindestens EUR 120,00 pro Jahr.
Da muss man dann schon überlegen, ob das sinnvoll ist für einen selbst.
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Einige Versicherer bieten sogar eine Kaufpreisentschädigung an. Das waren dann die Versicherungstheoretiker, die nicht gewusst haben, was sie sich oder besser ihrem Arbeitgeber damit antun.Läuft diese Geschichte so defizitär? Oder versuchen die Kunden die Kaufpreise künstlich in die Höhe zu treiben?
@mimro
wie man eine Differenz selbst bestimmen kann (!), erschliesst sich mir jetzt nicht. Ich denke mal, dass du den Differenzbetrag eher verschmerzen kannst......ich hab das so gemeint, dass Du eine Entschädigung X bekommst und dann je nach Finanzlage selbst entscheiden kannst, was Du Dir als Ersatz kaufst. Wenn die Portokasse voll ist, kann man sich was Schöneres oder Neueres kaufen, wenn man grade knapp ist, wirds halt was für den Betrag X oder weniger.....
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Einige Versicherer bieten sogar eine Kaufpreisentschädigung an. Das waren dann die Versicherungstheoretiker, die nicht gewusst haben, was sie sich oder besser ihrem Arbeitgeber damit antun.Läuft diese Geschichte so defizitär? Oder versuchen die Kunden die Kaufpreise künstlich in die Höhe zu treiben?
Ich selbst habe mich bisher nur theoretischerweise damit beschäftigen müssen. Es ist schon eine Besserstellung gegenüber dem reinen Ersatz des Wiederbeschaffungswertes. Konflikte ergeben sich natürlich z.B. beim Enkel, der das Fahrzeug von der Oma geschenkt bekam oder mit den Kunden, die ein Fahrzeug per Handschlag erworben hatten. Und sicherlich gibt es auch immer wieder Kunden, die eine derartige Klausel zu ihrem Vorteil ausnutzen.
@mimro
wie man eine Differenz selbst bestimmen kann (!), erschliesst sich mir jetzt nicht. Ich denke mal, dass du den Differenzbetrag eher verschmerzen kannst......ich hab das so gemeint, dass Du eine Entschädigung X bekommst und dann je nach Finanzlage selbst entscheiden kannst, was Du Dir als Ersatz kaufst. Wenn die Portokasse voll ist, kann man sich was Schöneres oder Neueres kaufen, wenn man grade knapp ist, wirds halt was für den Betrag X oder weniger.....
Das habe ich zwar immer noch nicht verstanden - aber mal zur Klarstellung. Erstattet wird statt dem Wiederbeschaffungswert am Schadentag entweder der Wert des Fahrzeuges bei Versicherungsbeginn (Kaufwertentschädigung) oder der Kaufpreis bei Versicherungsbeginn (Kaufpreisentschädigung)
......ich kann mir schon auch vorstellen, dass solche Regelungen geradezu zum Betrug einladen.... Wäre trotzdem interessant, ob sichs für die Versicherer rentiert oder obs das versicherungstechniscxhe Ergebnis weiter in die roten Zahlen treibt......
Und nochmal zum Thema, warum ich die Kaufpreis- oder Kaufwertentschädigung für mich nicht sinnvoll finde (ausser ich wähle einen Tarif, wos ohnehin mit dabei ist):
Da ich meine Fahrzeuge nicht lease oder finanziere und das auch in Zukunft nicht vorhabe, kann ich mit dem (korrekt ermittelten 😉) WBW meiner Kaskoversicherung oder auch des von mir beauftragten SV (wenn ich Haftpflichtansprüche geltend mache) gut leben, da ich mit dieser Summe ja machen kann, was ich will. Wenn ich also als WBW z.B. 10TEUR bekomme, allerdings 12TEUR bezahlt habe, kaufe ich mir entweder für bis zu 10TEUR ein vergleichbares Fahrzeug bzw. was Billigeres, wenn ich die Kohle anderweitig verbraten möchte oder aber ich möchte was Teureres und lege die Differenz drauf.....
Bei neuen oder hochpreisigen Fahrzeugen, die einem deutlich höheren Wertverlust unterliegen oder bei manchen Finanzierungsmodellen schauts schon wieder anders aus... Da knn sowas schon wieder Sinn machen!