Verlust KFZ Schein; Erklärung und Kosten

Hallo,

hier kam vor rd 2 Wochen ein Portemonnaie unter anderem mit dem KFZ Schein abhanden, ist nicht wieder aufgetaucht. Ob nun gestohlen oder verloren ist nicht ganz klar, aber da es am letzten benutzten Ort nicht wieder aufgetaucht ist und auch sonst nicht vermute ich eher Diebstahl im Zug.
Die Polizei will aber maximal eine Fundunterschlagung ausstellen.

Ich las, dass man bei Neubeantragung des Scheines auch noch die Gebühr für die eidesstattliche Versicherung (30€?) zahlen muss, wenn man angibt, dass einem der Schein (ggf inkl Portemonnaie) abhanden kam. Anders bei Diebstahl: da würde die Diebstahlanzeige der Polizei reichen.

Frage: reicht die Fundunterschlagungsmeldung der Polizei auch, um die Gebühr für die eidesstattliche Versicherung zu sparen?

Übrigens: ist es normal, dass man wochenlang auf Termine bei der Führerscheinstelle bzw Zulassungsstelle wartet? Wenn man jetzt dringend einen Führerschein bräuchte wegen beruflich oder urlaubsbedingten Fahrten mit dem Mietwagen….

25 Antworten

Was hat die Führerscheinstelle (vulgo Fahrerlaubnisbehörde) mit der Fahrzeugzulassung (ZB1+2) zu tun ?

Mein Landratsamt schreibt zu 'Verlust von Fahrzeugpapieren':
Im Regelfall ist eine Versicherung an Eides statt in der Zulassungsbehörde abzugeben. Es ist daher das persönliche Erscheinen des Fahrzeughalters erforderlich. Die Abgabe einer Versicherung an Eides statt ist keine vertretbare Handlung.

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 8. November 2023 um 10:58:37 Uhr:


Ich danke für die Antworten.
Nun scheint es wirklich kompliziert, welche Behörde, Mitarbeiter etc. wegen der Frage nach der notwendigen Bescheinigung und Termin.

Muss man die Führerscheinstelle am Wohnort aufsuchen?

Das Problem ist hier auch, dass der Wagen nicht auf die Person zugelassen ist, die die Fundunterschlagungsmeldung aufgibt.

Wer hat denn die ZB1 verloren bzw wem ist diese geklaut worden?
Den Antrag auf Ersatzdokumente muss der Halter stellen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. November 2023 um 11:18:19 Uhr:



Zitat:

@ventomat121 schrieb am 8. November 2023 um 10:58:37 Uhr:


Ich danke für die Antworten.
Nun scheint es wirklich kompliziert, welche Behörde, Mitarbeiter etc. wegen der Frage nach der notwendigen Bescheinigung und Termin.

Muss man die Führerscheinstelle am Wohnort aufsuchen?

Das Problem ist hier auch, dass der Wagen nicht auf die Person zugelassen ist, die die Fundunterschlagungsmeldung aufgibt.

Wer hat denn die ZB1 verloren bzw wem ist diese geklaut worden?
Den Antrag auf Ersatzdokumente muss der Halter stellen.

Hier:

Fahrzeug auf einen Elternteil zugelassen, dem Nachwuchs ist das Portemonnaie mit dem Schein abhanden gekommen, vermutlich gestohlen.
Würde da die Fundunterschlagungsmeldung bzw Diebstahlanzeige, die der Nachwuchs stellen müsste, überhaupt nutzen oder müsste dann der Elternteil in jedem Fall eine gebührenpflichtige EV abgeben?

Der Elternteil hat die ZB 1 doch nicht verloren, ergo kann dieser in keinem Fall eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust ablegen.

Der Halter gibt dem Nachwuchs eine Vollmacht für die Beantragung der Ersatz ZB1 da der sie ja verloren hat und der Nachwuchs geht mit der Vollmacht, letzten HU Protokoll und Personalausweis zur Zulassungsstelle, gibt die EV ab und geht mit neuer ZB1 nach Hause. 30.70 für die EV und um 12 Euro für die Ersatz ZB 1.

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die ZB II muss man für den Vorgang nicht vorlegen?

Bei den Zulassungstellen, die ich kenne nicht. Haben ja viele eh nicht zu Hause das Teil

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. November 2023 um 17:18:32 Uhr:


Der Elternteil hat die ZB 1 doch nicht verloren, ergo kann dieser in keinem Fall eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust ablegen.

Der Halter gibt dem Nachwuchs eine Vollmacht für die Beantragung der Ersatz ZB1 da der sie ja verloren hat und der Nachwuchs geht mit der Vollmacht, letzten HU Protokoll und Personalausweis zur Zulassungsstelle, gibt die EV ab und geht mit neuer ZB1 nach Hause. 30.70 für die EV und um 12 Euro für die Ersatz ZB 1.

Würde der Nachwuchs auch mit einer Diebstahlsanzeige um die Gebühr der EV nicht herum kommen?

Portemonnaie verschwunden samt Papieren und das allergrößte Problem ist wie man um die Gebühr für die EV herum kommt !?
Ich versteh es nicht .
Geht hier aber scheinbar nur mir so .

Nein, nicht alleine nur Dir. 🙂

@ventomat121

Hast Du überhaupt schon abgeklärt ob Deine Zul.stelle die gebührenpflichtige EV auch wirklich zwingend verlangt? Wurde hier doch schon gesagt, dass nicht jede tatsächlich darauf besteht.
Also mach das bitte oder geh doch einfach hin und lass Dich überraschen. Versuch macht klug.
Steck aber sicherheitshalber doch mal mindestens 50 € ein. (Sofern Ersatz Portemonnaie schon besorgt)

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 9. November 2023 um 00:08:00 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. November 2023 um 17:18:32 Uhr:


Der Elternteil hat die ZB 1 doch nicht verloren, ergo kann dieser in keinem Fall eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust ablegen.

Der Halter gibt dem Nachwuchs eine Vollmacht für die Beantragung der Ersatz ZB1 da der sie ja verloren hat und der Nachwuchs geht mit der Vollmacht, letzten HU Protokoll und Personalausweis zur Zulassungsstelle, gibt die EV ab und geht mit neuer ZB1 nach Hause. 30.70 für die EV und um 12 Euro für die Ersatz ZB 1.

Würde der Nachwuchs auch mit einer Diebstahlsanzeige um die Gebühr der EV nicht herum kommen?

Der Nachwuchs muss sich halt entscheiden. Ist die ZB1 gestohlen oder verloren?

Hier geht's wohl nur um die Kostenseite!
Auch eine falsche Diebstahlanzeige kann wie eine falsche EV zu Problemen führen.

Wenn man den Kram nicht zusammenhalten kann, muss man halt die 30.70 Euro Pille für die EV schlucken.
Besser als jemand fälschlicherweise des Diebstahls zu bezichtigen, auch wenn man keinen Namen nennt.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 9. November 2023 um 05:33:27 Uhr:



Ich versteh es nicht .
Geht hier aber scheinbar nur mir so .

Nein!
Das geht mir seit dem EO so.

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