ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verlust der Zulassung nach Änderungen

Verlust der Zulassung nach Änderungen

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 18:17

Hallo,

meine Frage in aller Offenheit:

Wir haben in einem Elektronikforum ständig Diskussionen wenn es um das Thema Autoelektrik geht. Da gibt es eine Hardlinerfraktion die befürchtet bzw. unterstell bei der kleinsten Änderung den Verlust der Zulassung.

Mal ein konkretes Beispiel: Jemand hat ein Motorrad gekauft bei dem der Tacho mit einer blauen LED beleuchtet ist. Kann man deswegen die Zulassung verlieren?

Es muss doch bei der Autoelektrik einen sicherheitsrelevanten Teil wie ABS oder Airbag geben von dem man die Finger lassen sollte,

einen zulassungsrelevanten Teil wie Blinker und Bremslicht, der gewisse Vorschriften zu erfüllen hat

ja und den Teil, den der Gesetzgeber nicht so gern mag wie Unterbodenbeleuchtung und ähnliche Lichteffekte

aber am Rest muss man doch rumlöten dürfen - einen Spannungsregler für den Betrieb einer Playstation in die Mittelkonsole einbauen zum Beispiel, einen selbstgebauten Drehzahlmesser einbauen oder so.

Oder sehe ich das falsch?

Danke

Bernhard

Beste Antwort im Thema
am 12. Juni 2012 um 18:46

Hallo Bernhard,

was Du Zulassung nennst, wird eigentlich als Betriebserlaubnis (BE) bezeichnet. Diese BE kann erlöschen, wenn am Fahrzeug unzulässige Modifikationen vorgenommen werden. Welche das sind wird in §19 StVZO dargestellt:

Zitat:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Durch Manipulation an der Beleuchtung des Fahrzeugs wird weder die Fahrzeugart geändert, noch das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Wohl kann es aber zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnemmer kommen, wenn etwa durch unzulässige Xenonumbauten der Gegenverkehr geblendet wird. Bei einer Änderung der Farbe der Tachobeleuchtung ist das definitiv nicht der Fall, so daß ein Erlöschen der BE ausgeschlossen werden kann. In anderen Fällen kann dies jedoch durchaus strittig sein und gegebenenfalls erst durch ein Gericht abschließend geklärt werden.

Hänsel

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten

Ja, das stimmt. Aber haben Karosserieteile nicht auch eine Kennzeichung ?

Das man nicht mal zwischen den Modellen ohne weiteres die Teile wechseln kann, das meinte ich auch.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Ja, das stimmt. Aber haben Karosserieteile nicht auch eine Kennzeichung ?

"kaum". ein kotflügel hat keine kennzeichnung, eine motorhaube oder kofferraumdeckel auch keine. mir fällt jetzt auser ner windschutzscheibe oder glass allgemein nichts ein.

aber wen wir da grad sind...das ging doch mal vor jahren durch die presse das man vor scheibenreperaturen im ausland abrät. da wurde ein fall bekannt wo mein einem ich glaube im ostblock im urlaub eine normale "zimmerfensterscheibe" eingebaut hat weil seine windschutzscheibe n sprung hatte, bei einem unfall später wurde der schwer verletzt. aber beim tüv hat wirklich noch nie jemand auf die e prüfzeichen der scheiben geschaut wens net grad macrolonscheiben waren. DA wird immer genau hingeschaut ;)

am 13. Juni 2012 um 12:57

... ich möchte nicht wissen, wieviele "ungekennzeichnete" Bauteile in freien Werkstätten eingebaut werden die dem ORIGINALEN Bauteilen entsprechen, vielleicht sogar von der gleichen Firma/Hersteller kommen und nur aus Kostengründen KEIN Prüfzeichen/Siegel haben. Da wird sich kein Prüfer, egal welcher Fakultät er nun angehören mag, unters Auto legen um nach einem Prüfzeichen bei einem Bremsbelag z.B. zu suchen. Und sollte ein Tacho ein Prüfzeichen haben, befindet es sich sinnigerweise auf der Rückwärtigen, weil eingebauten Seite. Da wird wohl auch kaum jemand hingehen und zu "Prüfzwecken" z.B. den Tacho ausbauen.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

"kaum". ein kotflügel hat keine kennzeichnung, eine motorhaube oder kofferraumdeckel auch keine. mir fällt jetzt auser ner windschutzscheibe oder glass allgemein nichts ein.

Ist ja bizzar. Also wenn du das schreibst glaub ich dir. Aber woran erkennt dann der TüV das die Gfk-Teile nicht original sind ? könnten ja genauso ab Werk geprüft eingebaut worden sein..

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

... ich möchte nicht wissen, wieviele "ungekennzeichnete" Bauteile in freien Werkstätten eingebaut werden die dem ORIGINALEN Bauteilen entsprechen, vielleicht sogar von der gleichen Firma/Hersteller kommen und nur aus Kostengründen KEIN Prüfzeichen/Siegel haben.

das was du beschreibst gibts schlichtweg nicht. ok bei manch einer 10€ ebay bremse würde ich meine hand nicht ins feuer legen. aber ein hersteller wie (wen man schon bei bremsen sind) wie ate, brembo etc macht sowas nicht.

Zitat:

Da wird sich kein Prüfer, egal welcher Fakultät er nun angehören mag, unters Auto legen um nach einem Prüfzeichen bei einem Bremsbelag z.B. zu suchen. Und sollte ein Tacho ein Prüfzeichen haben, befindet es sich sinnigerweise auf der Rückwärtigen, weil eingebauten Seite. Da wird wohl auch kaum jemand hingehen und zu "Prüfzwecken" z.B. den Tacho ausbauen.

da täuscht du dich aber gleich 2 mal! ok bei einer serien bremse magst recht haben. aber kreuz mal mit ner gelochten zimmermann bremsscheibe oder ebc green stuff belägen auf. da wird zu 100% der prüfer der mit den beiden namen und farben nix anfangen kann nach der nummer suchen ;) und ebenso bei felgen. der kracher: da franzosen keine autos bauen können und eh nicht besonders helle sind (und die 5€ in die "teutonischen autos sind die besten" macho kasse zahl ich gerne ;) ) mussten wir 2 mal beim tüv eine SERIEN felge am 106er abbauen um dem prüfer die nummer nebst grösse zu zeigen. den die steht bei franzosen gerne mal am flansch! ;) also es is net so das nie einer nachschaut.

@Felyxorez

beim anfassen erkennst du das. dagegenklopfen. wird wohl zu 90% keiner machen. macrolonscheiben erkennst du aber sofort. und da wird dann wirklich jedes siegel kontrolliert.

Themenstarteram 13. Juni 2012 um 19:10

Hallo,

ja erstmal Danke für die Kommentare.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Also, wovon reden wir hier überhaupt? Wird das nun wieder ein Thema wo auf unzähligen Seiten Halbwissen und Vermutungen geäussert werden und niemand über das naheliegenste, von mir beschriebene, nachdenkt?

Ähh...Ja. Genau das ist unser Problem. Es täte mir sehr leid, wenn ich in diesem Forum das Gleiche lostreten würde.

Immerhin habe ich schon mal gelernt, daß man darauf achten muss ob Teile ein Prüfzeichen haben und daß es hilfreich ist sich im Zweifelsfall die Betriebserlaubniss zu besorgen.

Dann Danke ich nochmal und ziehe mich vorerst wieder zurück.

Bernhard

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verlust der Zulassung nach Änderungen