Verkehrszeichen
Liebe Gebots-, Verbots-, Hinweis-, kurz: Regelgefluteten:
Kennt jemand von Euch diese Verkehrstafel?
Habe die offizielle nirgendwo gefunden und galeube mittlerweise, es ist eine Erfindung:
Beste Antwort im Thema
Ist doch i.O., ich habe ja n Womo. 😉 😁
Nein im ernst ein Verbotsschild wäre wohl weiß mit rotem Rand.
Das könnte max. das Ende eines Campingplatz sein.
Einige Kommunen lassen schon skurrile Sachen einfallen, ob sie rechtlich haltbar sind sei mal dahingestellt.
Bei uns (im Harz) gibt es auch so einige Sachen, wo sogar Bußgeldbescheide ausgestellt werden, bei denen nach Einspruch das Verfahren jedes mal eingestellt wird, da rechtlich unhaltbar.
Jedes mal aufs neue. Es scheinen immer noch genug einfach zu zahlen.
13 Antworten
Ist doch i.O., ich habe ja n Womo. 😉 😁
Nein im ernst ein Verbotsschild wäre wohl weiß mit rotem Rand.
Das könnte max. das Ende eines Campingplatz sein.
Einige Kommunen lassen schon skurrile Sachen einfallen, ob sie rechtlich haltbar sind sei mal dahingestellt.
Bei uns (im Harz) gibt es auch so einige Sachen, wo sogar Bußgeldbescheide ausgestellt werden, bei denen nach Einspruch das Verfahren jedes mal eingestellt wird, da rechtlich unhaltbar.
Jedes mal aufs neue. Es scheinen immer noch genug einfach zu zahlen.
Ich denke, das es eine Emphehlung ist dort nicht zu campen ^^
Im Ernst: Ich denke mal, das jeder weiß was dieses Zeichen bedeuten soll, ob es rechtlich haltbar ist, ist eine andere sache. Ich würde dort wenn dann nur zur not campieren.
Die beiden zeichen wollen wohl aussagen, das zelte, und Wohnwägen auf diesem Platz nicht gestattet sind. Mein neuer Wohnwagen werde ich im Brief und schein als Anhänger mit wohnwagenähnlichem Aufbau eintragen lassen. Das hat den Vorteil, das solche schilder für mich ohne bedeutung sind, da ich ja keinen Wohnwagen habe. Wobei ich denke, das es sich trotzdem um eine Grauzone handelt.
Hallo !
Wo steht diese Tafel ? Privatplatz oder öffentliche Fläche ?
Auf Campingplätzen nämlich sind diese häufig zu sichten. Oftmals wurde die Tafel nachträglich mit Klebeband durchgestrichen um einen Bereich für andere Zwecke freizuhalten.
Eine rechtliche Wirkung im engeren Sinn hat sie jedenfalls nicht.
lg
pj-fox
Zitat:
Original geschrieben von pj-fox
Hallo !Wo steht diese Tafel ? Privatplatz oder öffentliche Fläche ?
Auf Campingplätzen nämlich sind diese häufig zu sichten. Oftmals wurde die Tafel nachträglich mit Klebeband durchgestrichen um einen Bereich für andere Zwecke freizuhalten.
Eine rechtliche Wirkung im engeren Sinn hat sie jedenfalls nicht.
lg
pj-fox
Das Schild hab ich bei den offiziellen Verkehrstafeln nicht entdecken können. Es steht Eingangs an einem Riesenparkplatz im Münchner Norden am sogenannten Feringasee. Einem See, der im Sommer von tausenden Badewilligen aufgesucht wird.
Soll wohl folgendes aussagen: Zelten und Kampieren verboten. Wobei ich mir im Fall des WW-Symbols nicht so sicher bin, weil selbiger solo abgebildet ist. Soll wohl bedeuten. Keine WW abstellen.
Also, Zelten und Campieren > no. Gilt wohl für alles, vom Zelt bis zum WM + kein WW-Abstellplatz.
Aber, da dieses Schild nicht definiert ist, was gilt denn nu.
Dieses Schild ist, wie die anderen blauen Campingplatz-Hinweis-Schilder ,
von der Kommune aufgestellt.
Irgendwo hatte ich jetzt gelesen, das diese entfernt oder ausgetauscht werden müssen 😕
Welche rechtl. Bedeutungen diese haben,
kann ich auch nicht beurteilen. 😕
Zitat:
Original geschrieben von campingfriend
Dieses Schild ist, wie die anderen blauen Campingplatz-Hinweis-Schilder ,
von der Kommune aufgestellt.Irgendwo hatte ich jetzt gelesen, das diese entfernt oder ausgetauscht werden müssen 😕
Welche rechtl. Bedeutungen diese haben,
kann ich auch nicht beurteilen. 😕
Interessant, kommen wir der Sache näher.
Sozusagen ein Fake nicht unübler Art.
Wird ein Schild auf öffentlichem (Verkehrs)Grund aufgestellt, dass ausschaut wie von offizieller Seite ohne Definition und das aufgrund der Bildersprache (Symbole) bestimmte X, Y, je nach Einfall, verscheuchen soll.
Erinnert mich doch ein wenig an Amtsanmaßung, aber - gut zu wissen.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Erinnert mich doch ein wenig an Amtsanmaßung, aber - gut zu wissen.
Nein, weil, wenn's so ist wie ich schreibe und vermute,
gehört das Grundstück jemanden und der hat dort das "Hausrecht".
Wenn er nicht möchte das dort Camping gemacht wird,
darf er dass.
"Amtsanmassung" wäre es, wenn der Besitzer auftaucht und
sich "irgendwas" einfallen lässt und eine OWI oder Bussgeld
ausstellen möchte......😠
Ist ja mit den "Wohnwagen-Verboten-Schilder" auf WoMO-Stellplätzen
ähnlich.
Zitat:
Original geschrieben von campingfriend
Nein, weil, wenn's so ist wie ich schreibe und vermute,Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Erinnert mich doch ein wenig an Amtsanmaßung, aber - gut zu wissen.
gehört das Grundstück jemanden und der hat dort das "Hausrecht".
Wenn er nicht möchte das dort Camping gemacht wird,
darf er dass.
"Amtsanmassung" wäre es, wenn der Besitzer auftaucht und
sich "irgendwas" einfallen lässt und eine OWI oder Bussgeld
ausstellen möchte......😠Ist ja mit den "Wohnwagen-Verboten-Schilder" auf WoMO-Stellplätzen
ähnlich.
Jnein, Du hast natürlich recht, wenn auf diesem Privatgrund (hier wohl Stadt), diverse Regeln ausgegeben werden in Form von Informationsschildern am besten doch mit Text.
Das Info-Schild könnte auch (oder nicht?) eine offizielle Verkehrstafel sein, um die Aussage eindeutig zu machen, wenn denn eine offizielle VT auf Privatgrund erlaubt ist.
Mit `Fake´ meine ich, dass hier der Anschein erweckt wird, dass es sich um ein offizielles Schild handelt.
Gut, es macht natürlich Sinn in der Hauptbadesaison, keine Frage.
Bei einem Aufenthalt dort außerhalb der Saison könnte dann wiederum die Ruhepause zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit ein Grund für ein anwesendes Gespann sein.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Bei einem Aufenthalt dort außerhalb der Saison könnte dann wiederum die Ruhepause zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit ein Grund für ein anwesendes Gespann sein.
Grundsätzlich soll man mit dieser These äusserst vorsichtig
sein, denn die Kommunen/Gerichte haben da auch (
siehe HIER) schon anders entschieden.
Aber ich glaube schon, das dann zum Vorteil des Fahrers entschieden
wird.
Zitat:
Original geschrieben von campingfriend
Grundsätzlich soll man mit dieser These äusserst vorsichtigZitat:
Original geschrieben von Tempomat
Bei einem Aufenthalt dort außerhalb der Saison könnte dann wiederum die Ruhepause zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit ein Grund für ein anwesendes Gespann sein.
sein, denn die Kommunen/Gerichte haben da auch ( siehe HIER ) schon anders entschieden.Aber ich glaube schon, das dann zum Vorteil des Fahrers entschieden
wird.
Guter Hinweis, danke!
Ich könnte mir vorstellen, dass man von offizieller Seite dann so pinibel und restrikt wie dieses Gericht würde, wenn in 20 Jahren die Altersarmut so fortgeschritten ist, das ca. 50% der Rentner Ihren Lebensabend im WM oder WW verbringen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Käptnblaubär
Wo liegt denn das?Zitat:
Original geschrieben von Racer35
. . .
Userdom
. . .
Muss natürlich USEDOM heißen da hat sich einfach beim Schreiben ein R reingeschummelt