1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verkehrszeichen 315 ohne Pfeil und mit Pfeil - Verwarnungsgeld / Knöllchen

Verkehrszeichen 315 ohne Pfeil und mit Pfeil - Verwarnungsgeld / Knöllchen

Hallo,

ich habe auf dem Gehweg geparkt, da das Verkehrszeichen 315 (ohne Beschränkung bzw. ohne Pfeil) aufgestellt war. Daraufhin habe ich eine Verwarnung iHv 55 € erhalten. Die Begründung ist, dass ich vor dem Schild geparkt hätte.

Da ich auf der "Parkfläche" nur dieses Schild gesehen habe, bin ich davon ausgegangen, dass es erlaubt ist, auf der gesamten Fläche zu parken. Hinter mir hat sogar noch ein Auto geparkt, da es platztechnisch möglich ist.

Das Schild 315 mit dem Pfeil, das ca. 6-7 Autos weiter vorne war, habe ich nicht wahrgenommen.

Die Situation habe ich im Anhang versucht darzustellen.

1) Denkt ihr, dass es sich lohn, einen Einspruch einzulegen?

2) Ich habe nach einer Kontaktaufnahme per Email und Schilderung meiner Ansicht, die Verwarnung per Post erhalten. In dem Schreiben wird erklärt, dass das Verfahren nicht eingestellt werden kann, da ich vor dem Schild geparkt habe und dass ich mich zum Tatvorwurf äußern kann (Anhörungsbogen).

Den nachfolgenden Absatz habe ich nicht ganz verstanden:
"Bevor die Verwarnung im Bußgeldverfahren weiterverfolgt wird, gebe ich Ihnen nochmals Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern (§55 OWIG). [...] Sie können aber auch jetzt noch das Bußgeldverfahren, das mit weiteren Kosten verbunden wäre, vermeiden, wenn Sie die Verwarnung innerhalb einer Woche zahlen"

Heißt es, dass wenn ich mich dazu äußere und mein Widerspruch nicht anerkannt wird, das Bußgeldverfahren eingeleitet wird?

Gruß
mrbenz1

Screenshot
57 Antworten

Zitat:

@MichaOA schrieb am 19. Februar 2022 um 18:09:45 Uhr:


Zu seinem Fehler stehen, 55 € überweisen und das nächste Mal regelkonform parken. Fehler machen wir alle mal. Dann steht man dazu und schafft das aus der Welt.

Die Verwarnung ist berechtigt. Geht man jetzt ins Bußgeldverfahren verteuert sich das Ganze nur unnötig.

VZ entfalten ihre Wirkung (fast) immer ab Aufstellort. Nur weil man irgendwo in der Ferne ein Schild erkennt, heißt das nicht es ist bereits wirksam. Seltsamerweise höre ich das von Fahrern und Fahrerinnen an manchen Tagen 10 mal und öfter.

Viele Grüße,

Micha

Und was soll da bitte, so wie @MrBenz1 geparkt hat, aus Deiner Sicht nicht Regelkonform sein ?

Wenn Ich die Skizze richtig betrachte, dann zeigt mir das obere blaue Schild mit dem Pfeil das Ende des Parkbereichs an.
Das zweite blaue Schild ohne Pfeil ist soweit mal nichtssagend.
Wenn ein Schild ein "Ende" markiert, wo steht dann das Schild mit dem Pfeil für den Anfang.

Entweder muß es da noch ein Schild für den Anfang geben, oder das Ganze ist falsch ausgeschildert.

Ich hätte gedacht wenn der zeichen auf die Strasse Zeigt dann zeigt es den Beginn an
https://www.stvo2go.de/.../#Rechtes_Parken_halb_auf_dem_Gehweg

Das Zeichen ohne Pfeil sagt: hier darf nur ein Fahrzeug auf dem Bürgersteig stehen aber wohl erst ab dem Schild

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Februar 2022 um 20:11:28 Uhr:


Und was soll da bitte, so wie @MrBenz1 geparkt hat, aus Deiner Sicht nicht Regelkonform sein ?

Das wurde doch schon erwähnt. Das Ende ist mit einem Pfeil-Schild gekennzeichnet. Der Anfang kann das ebenfalls einen Pfeil enthalten, muss es aber nicht. Ohne Pfeil ist eben der Aufstellungsort der Anfang.

Ein Fehler in der Skizze des TE ist allerdings "Anfang ganzseitiges Parken auf dem Gehweg" und "Ende halbseitiges Parken".

Zitat:

@StrichAchtundSo schrieb am 19. Februar 2022 um 20:36:12 Uhr:


Ich hätte gedacht wenn der zeichen auf die Strasse Zeigt dann zeigt es den Beginn an
https://www.stvo2go.de/.../#Rechtes_Parken_halb_auf_dem_Gehweg

Das Zeichen ohne Pfeil sagt: hier darf nur ein Fahrzeug auf dem Bürgersteig stehen aber wohl erst ab dem Schild

Nein das Zeichen sagt : Ab hier ist das Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt. Mit dem Bürgersteig hat das nichts zu tun. Der Bürgersteig ist es in der Tat wirklich nur wenn er direkt an die Fahrbahn angrenzt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2022 um 21:10:33 Uhr:


Nein das Zeichen sagt : Ab hier ist das Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt. Mit dem Bürgersteig hat das nichts zu tun.

Das Zeichen bedeutet halbseitiges/ganzseitiges Parken auf dem Gehweg.

Zitat:

@Rockville schrieb am 19. Februar 2022 um 21:12:32 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2022 um 21:10:33 Uhr:


Nein das Zeichen sagt : Ab hier ist das Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt. Mit dem Bürgersteig hat das nichts zu tun.

Das Zeichen bedeutet halbseitiges/ganzseitiges Parken auf dem Gehweg.

Ja ok, sorry, verguckt.

Ich möchte keine Grundsatzdiskussionen auslösen und keine Ratschläge/Predigten "anhören", die nicht unmittelbar mit dem Thema zu tun haben. Ich wollte nur wissen, wie das weitere Verfahren aussieht, wenn ich den Anhörungsbogen ausfüllen würde.

1. Kann sein, dass ich die Schilder falsch eingefügt habe. Ich habe nicht darauf geachtet, ob "halbseitiges" oder ganzseitiges Parken" Schild aufgestellt war, als ich mir den "Tatort" angeschaut habe.

2. Wenn ich sage, dass ich nicht gefahren bin, dann ist das so. Ich habe es nicht nötig - vor allem hier im Internet - zu lügen oder Unfug zu erzählen. Um den Forumeintrag nicht unnötig zu verlängern/zu verkomplizieren, habe ich schlichtweg in der "ICH-Form" geschrieben.

Also, wenn ich einen Fehler mache, dann habe ich die Cojones und stehe dazu. ABER: Wenn die Stadt so bekloppt ist und das Ende des Parkbereichs am hinteren Schild mit einem Pfeil kennzeichnet und den Anfang OHNE PFEIL, dann erweckt es den Eindruck, dass keine Restriktionen gelten und man am kompletten Bereich parken kann. Die Stadt ist sowieso nur hinter dem Geld her und wenn jemandem Unrecht getan wird, dann wehre ich mich dagegen.

Ich hätte dort genau so geparkt wie mein Verwandter und ich bin mir sicher, dass dieser Abstellplatz oft falsch beparkt wird und die Stadt schön die Kassen voll macht. Für jeden Mist wird ein Schild aufgestellt, aber man ist nicht in der Lage ein eindeutiges Schild mit einem Pfeil aufzustellen.

3. Wieso soll es ein Trick sein, wenn es a) der Wahrheit entspricht und b) wenn ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen kann, weil ein Verwandter ersten Grades von mir gefahren ist und es mir gesetzlich zusteht?

Es ist mir egal, ob es 5 € oder 55€ sind - wenn die Sachlage unklar ist, dann sollte man dagegen vorgehen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Februar 2022 um 20:11:28 Uhr:


Und was soll da bitte, so wie @MrBenz1 geparkt hat, aus Deiner Sicht nicht Regelkonform sein ?

Wenn Ich die Skizze richtig betrachte, dann zeigt mir das obere blaue Schild mit dem Pfeil das Ende des Parkbereichs an.
Das zweite blaue Schild ohne Pfeil ist soweit mal nichtssagend.
Wenn ein Schild ein "Ende" markiert, wo steht dann das Schild mit dem Pfeil für den Anfang.

Entweder muß es da noch ein Schild für den Anfang geben, oder das Ganze ist falsch ausgeschildert.

Falsch. Das obere blaue Schild ist für den Tatvorwurf ohne Bedeutung.

Du hast eine Straße. Irgendwo ist der Beginn dieser Straße. Da gibt es offenbar keine Beschilderung für den ruhenden Verkehr. Heißt, der Gehweg ist Tabu für parkende Fahrzeuge. Jetzt kommt der nächste Abschnitt, der mit einem VZ 315 beschildert ist. Jetzt darfst du auf dem Gehweg parken. Wie lang dieser Abschnitt ist, ob und wie er beendet, spielt für den Tatvorwurf nicht die geringste Rolle.

Im übrigen hat der TE mittlerweile erklärt, er wüßte selbst nicht genau, welche Beschilderung da steht.
Zitat: "Kann sein, dass ich die Schilder falsch eingefügt habe." Das einzige was hier Fakt sein könnte, ist das Parken auf dem Gehweg.

Wenn man einen Sachverhalt aller paar Stunden anders schildert, ist es schwer diesen zu bewerten. Deshalb ist die Diskussion darüber mittlerweile ziemlich sinnlos.

Viele Grüße,

Micha

Zitat:

@MichaOA schrieb am 20. Februar 2022 um 06:55:03 Uhr:


Im übrigen hat der TE mittlerweile erklärt, er wüßte selbst nicht genau, welche Beschilderung da steht.

Wenn er gegen das Verwarnungsgeld vorgehen möchte, würde es Sinn machen, wenn er sich vor Ort über die genaue Beschilderung sachkundig macht. Andernfalls stünde seine Verteidigungsstrategie auf ziemlich wackligen Füßen.

Ich würde einen Anwalt nehmen.
Kann ja nicht sein und man muss der Abzocke durch die Stadt entgegen treten.

Zitat:

@MrBenz1 schrieb am 20. Februar 2022 um 01:26:55 Uhr:


Es ist mir egal, ob es 5 € oder 55€ sind - wenn die Sachlage unklar ist, dann sollte man dagegen vorgehen.

Wenn die Kosten

keine

Rolle spielen, kann man das natürlich machen.

Die Möglichkeit, ohne Kosten aus der Nummer heraus zu kommen, wurde ja bereits genannt.

Zitat:

@MrBenz1 schrieb am 20. Februar 2022 um 01:26:55 Uhr:


Ich möchte keine Grundsatzdiskussionen auslösen und keine Ratschläge/Predigten "anhören", die nicht unmittelbar mit dem Thema zu tun haben. Ich wollte nur wissen, wie das weitere Verfahren aussieht, wenn ich den Anhörungsbogen ausfüllen würde.

1. Kann sein, dass ich die Schilder falsch eingefügt habe. Ich habe nicht darauf geachtet, ob "halbseitiges" oder ganzseitiges Parken" Schild aufgestellt war, als ich mir den "Tatort" angeschaut habe.

2. Wenn ich sage, dass ich nicht gefahren bin, dann ist das so. Ich habe es nicht nötig - vor allem hier im Internet - zu lügen oder Unfug zu erzählen. Um den Forumeintrag nicht unnötig zu verlängern/zu verkomplizieren, habe ich schlichtweg in der "ICH-Form" geschrieben.

Also, wenn ich einen Fehler mache, dann habe ich die Cojones und stehe dazu. ABER: Wenn die Stadt so bekloppt ist und das Ende des Parkbereichs am hinteren Schild mit einem Pfeil kennzeichnet und den Anfang OHNE PFEIL, dann erweckt es den Eindruck, dass keine Restriktionen gelten und man am kompletten Bereich parken kann. Die Stadt ist sowieso nur hinter dem Geld her und wenn jemandem Unrecht getan wird, dann wehre ich mich dagegen.

Ich hätte dort genau so geparkt wie mein Verwandter und ich bin mir sicher, dass dieser Abstellplatz oft falsch beparkt wird und die Stadt schön die Kassen voll macht. Für jeden Mist wird ein Schild aufgestellt, aber man ist nicht in der Lage ein eindeutiges Schild mit einem Pfeil aufzustellen.

3. Wieso soll es ein Trick sein, wenn es a) der Wahrheit entspricht und b) wenn ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen kann, weil ein Verwandter ersten Grades von mir gefahren ist und es mir gesetzlich zusteht?

Es ist mir egal, ob es 5 € oder 55€ sind - wenn die Sachlage unklar ist, dann sollte man dagegen vorgehen.

Aber die Sachlage ist doch klar: VOR dem Schild ist nichts mir parken 🙄

Zitat:

@MrBenz1 schrieb am 20. Februar 2022 um 01:26:55 Uhr:


Ich hätte dort genau so geparkt wie mein Verwandter...

In einem Verfahren solltest diese Aussage nicht tätigen, denn damit könnte man dir Vorsatz unterstellen.

Vorsatz bei einer hypothetischen Ordnungswidrigkeit, die man nie begangen hat?

Deine Antwort
Ähnliche Themen