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Verkehrszeichen 264

Themenstarteram 25. Dezember 2010 um 13:03

Moin,

wie ist das eigentlich bei diesem Verkehrszeichen? So wie ich das verstehe bedeutet es, dass niemand mit einem Gefährt, welches insgesamt, d.h. inkl. Außenspiegeln breiter als 2 Meter ist dort lang fahren darf. Das würde ja auch auf die meisten Pkw zutreffen. Man dürfte z.B. nicht mal mit einem Golf (Seite 33) dort fahren. Häufig ist es ja z.B. auf der linken Spur in Autobahnbaustellen zu sehen. . Beachten tut das ja niemand! Oder werden aus mir nicht ersichtlichen Gründen Außenspiegel nicht mitgerechnet?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@leuni schrieb am 15. März 2020 um 21:16:29 Uhr:

Ihr macht euch da mit euren Pkw also tatsächlich Gedanken drüber?!

Der Einzige, der sich momentan Gedanken darüber macht, bist du, denn schließlich war der Thread ja nicht umsonst 10 Jahre tot.

 

Gruß

Uwe

 

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Abgesehen davon, dass in den meisten Baustellen ein Tempolimit von 80km/h gilt.

Auf der rechten Spur werden diese von den LKWs in der Regel auch gefahren. Also gibt es eigentlich garkeinen Grund sich links vorbeizuquetschen. Es sei denn man legt auf die 25 Sekunden wert, die man in einer 5km langen Baustelle gewinnen würde, wenn man 90 statt 80 fährt.

Mfg Zille

also es gibt auch LKWs, die nur 60 fahren wollen

und ich weis ja net wieviel glück du hast aber fahr mal in eine baustelle mit rund 20km länge (Bsp. Göttingen)

da verzweifelst du wenn du so einen LKW vor dir hast

in göttingen hat mich auch schon die baustellenkontrolle mit so 120 überholt(bin ja auch schon fast 100 gefahren) um dann direkt vor mir in die baustelle einzufädeln

und ums vorwegzunehmen in göttingen kann man ohne größere problem überholen...

am 26. Dezember 2010 um 11:48

Zitat:

Original geschrieben von GaGaGonzo

Bekloppt finde ich das ja auch. Gleichwohl ist es schon bedenklich, dass der Gesetzgeber da nicht auf die Realität reagiert und die Spuren so auslegt, dass man mit sagen wir mal 2,10m durch gut durch passt.

Der Gesetzgeber hat ja mit der Beschilderung von verengten Fahrspuren nur indirekt etwas zu tun… Desweiteren läßt sich eine Spur nicht einfach um 10 cm verbreitern, wenn dafür gar kein Platz vorhanden ist.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Die Spurbreiten waren in aller Regel schon da, als man sich das Auto gekauft hat. Da kann der Gesetzgeber nichts für.

Wenn man sich nun mal einen solchen Riesenprotzschlitten gekauft hat, sollte man auch mit den Nachteilen leben und nicht nach dem Gesetzgeber schreien.

Aha. Ein 80PS Golf ist jetzt schon ein Riesenprotzschlitten...

Edith sagt: Interessanter weise ist mein 3er Touring mit Spiegeln nur 1969mm breit, also fast 8cm schmaler als ein Golf...

Zitat:

Original geschrieben von Blue346L

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Die Spurbreiten waren in aller Regel schon da, als man sich das Auto gekauft hat. Da kann der Gesetzgeber nichts für.

Wenn man sich nun mal einen solchen Riesenprotzschlitten gekauft hat, sollte man auch mit den Nachteilen leben und nicht nach dem Gesetzgeber schreien.

Aha. Ein 80PS Golf ist jetzt schon ein Riesenprotzschlitten...

Jepp.

Ihr macht euch da mit euren Pkw also tatsächlich Gedanken drüber?! Ich überhol mit meinem Transit regelmäßig in der Baustelle und finds eher witzig wie die Pkw sich teilweise in die Hose kacken. Neulich hat die Polizei mich deswegen angehalten. Ich habe gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt, da mein Fzg laut Fahrzeugschein 1,98m breit ist und das Schild 2,1m erlaubt hat. Die Behörde hat den Bußgelbescheid dann aufgehoben.

Zitat:

@leuni schrieb am 15. März 2020 um 21:16:29 Uhr:

Ihr macht euch da mit euren Pkw also tatsächlich Gedanken drüber?!

Der Einzige, der sich momentan Gedanken darüber macht, bist du, denn schließlich war der Thread ja nicht umsonst 10 Jahre tot.

 

Gruß

Uwe

 

Mysterien aus dem Museum ;)

Nun, man kann ja trotzdem mal festhalten, dass das "in die Hose kacken" durchaus berechtigt ist, insbesondere im Zuge eine Unfalls. Dann wird die Versicherung nämlich eingehend prüfen, ob das Fahrzeug auf der jeweiligen Spur hätte fahren dürfen.

Und dann noch ein paar aktuelle Entwicklungen:

Dort wo es geht, werden die Behelfsfahrstreifen inzwischen breiter ausgeführt. Zudem wird die Beschilderung an die tatsächlich vorhandene Breite angepasst. Bislang sah die relevante Vorschrift nämlich vor, den Fahrstreifen auch dann auf >2m< zu beschränken, wenn dieser z.B. 3m breit ist (abhängig von der Baustellenlänge). Inzwischen sieht man relativ oft >2,10m< oder >2,20m<, nur in wenigen Fällen - meistens wenn der verfügbare Platz es nicht hergibt - weiterhin >2,00m<.

Ansonsten ist noch zu sagen, dass es seit 2017 auch tatsächlich eine Rechtsgrundlage gibt, die ein fahrstreifenbezogenes Verkehrsverbot durch Abbildung der Zeichen in Lenkungstafeln überhaupt erst ermöglicht. Das gab es zur Zeit der Erstellung dieses Threades noch nicht.

...insofern erfährt das "in die Hose kacken" jetzt auch eine ganz andere Bedeutung.

Zitat:

@leuni schrieb am 15. März 2020 um 21:16:29 Uhr:

Ich habe gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt, da mein Fzg laut Fahrzeugschein 1,98m breit ist und das Schild 2,1m erlaubt hat. Die Behörde hat den Bußgelbescheid dann aufgehoben.

Hier haben wir es entweder mit einem Märchen zu tun, oder einer Behörde, die keine Ahnung hat.

Normalerweise sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen wo man fahren darf und wo nicht. Bei einer Autobahnbaustelle, wo die linke Spur für 2,00 m freigegeben ist, überhole ich sicher keinen LKW. So viel Selbsterhaltungstrieb habe ich noch.

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