Verkehrsunfall Vorgehen
Hallo
Am Montag ist mir ein LKW beim Spurwechsel in die Seite meines 11 Monate alten Polo 5 reingefahren. Die hintere Tür, Radkappe und eigentlich alles um den Reifen herum ist zerdellt oder zerkrazt. Auch der Reifen selbst hat leichte Unfallspuren.
Der jetzige Stand:
Polizei nahm den Unfall auf und erklärte den LKW Fahrer zum Schuldigen.
Der Fahrer selbst kam aus Ungarn und ich konnte mir von ihm 2 grüne Scheine abfotografieren.
Ich fahre täglich insgesamt 110km Arbeitsweg, weshalb ich am nächsten Morgen sicherheitshalber sofort zu VW gefahren bin um zu schauen, ob ich mit dem Auto noch solche Wege fahren kann - sei wohl kein Problem.
Ein Gutachter war gerade vor Ort, sodass er mein Auto gleich mitmachte.
Die Werkstatt gab mir zusätzlich die Nummer eines spezialisierten Anwalts.
Soweit so gut
Jetzt möchte die Werkstatt das Auto bereits nächste Woche reparieren.
Wäre es nicht sinnvoll etwas abzuwarten?
ZB bis sich die gegnerische Versicherung meldet?
Nicht dass ich jetzt alles reparieren lasse (mind. 3000€.) und die Versicherung das am Ende nicht zahlen möchte. Ich habe ja noch nicht einmal das Gutachten gesehen, schließlich wurden auch erst gestern die Fotos gemacht.
Sollte ich daher noch einmal bei VW anrufen und den Termin absagen oder ist das alles eine sichere Sache?
Die Reparatur ist für 4 bis 5 Tage angesetzt worden,
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@jenny887 schrieb am 12. September 2018 um 22:20:04 Uhr:
Aber inwiefern soll man mich denn hierbei über den Tisch ziehen können?
Bspw. indem man dein Fahrzeug durch einen "zufällig" anwesenden Gutachter mal eben begutachtet, wenn du den Gutachter vorher nie gesehen oder gesprochen sowie keinen Auftrag erteilt hast und man dich vor vollendete Tatsachen gestellt hat. (war es so ?)
Bspw. indem man dich zu einer schnellen Reparatur drängt, bevor du andere Optionen ausreichend prüfen kannst, z.B. fiktive Abrechnung oder eine andere Werkstatt. Vor allem, bevor "grüne Karte" ihre Eintrittspflicht erklärt hat und obwohl das Fahrzeug betriebs- und verkehrssicher ist.
Bspw. die voreilge empfohlene Inanspruchnahme eines Mietwagens, obwohl dein Fahrzeug betriebs- und verkehrssicher ist.
u.s.w.
Es ist nicht per se empfehlenswert den Gutachter und Anwalt zu beauftragen den das Autohaus empfiehlt. Die Möglichkeit dass diese sich gegenseitig Kunden bzw. Mandanten "zuschieben" und die Interessen des Klienten dabei auf der Strecke bleiben besteht in solchen Fällen.
Das muss natürlich nicht so sein.
Den Anwalt würde ich mir möglichst unabhängig vom Autohaus suchen. Das Gutachten das du in Auftrag gegeben hast würde ich mir aushändigen lassen und vorher keine Entscheidung treffen.
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20 Antworten
Zitat:
Und das passiert sehr oft, immer dann wenn sie gerufen werden und handeln müssen, dann kommt sehr schnell die Schuldzuweisung und augenblicklich das Angebot, mit einer sofortigen Zahlung die Ordnungswidrigkeit Abgegolten zu haben.
Zitat:
@jenny887 schrieb am 13. September 2018 um 12:38:04 Uhr:
Der LKW Fahrer musste noch vor Ort 35€ bezahlen. Für was genau, weiß ich leider nicht
Der LKW Fahrer gab ja auch zu, lediglich in den Spiegel geschaut zu haben.
Ich hoffe doch sehr er bleibt auch dabei....
Und schon wieder ................

Zitat:
@Astra1.6_16V schrieb am 13. September 2018 um 08:50:02 Uhr:
Hat dir in der VW Werkstatt denn niemand vorgeschlagen, den Schaden an selbige abzutreten?
Und was soll die Abtretung bringen?
Wenn die Versicherung sich querstellt oder die Zahlung in die länge gezogen wird, dann bleibt nach wie vor die TE für die Zahlung verantwortlich.
Schon klar, darauf sollte die Frage auch nicht abzielen!
Ich habe Schäden bis dato immer (gerne) an meinen Opel Händler abgetreten, weil ich dann mit dem ganzen drum herum nix zu tun haben musste. Da gab's den Schriftverkehr zur Info per Mail und das war es. Finde das hat auch bisschen was mit Service zu tun. Nen Anwalt empfehlen und den Kunden selber machen lassen und nicht die Option der Abtretung anbieten (wenn es denn so war) ist jetzt nicht sehr kundenorientiert. Nur darum ging es. Passt aber dann zum Rest, der hier ja schon in Frage gestellt wurde...
Ansonsten wurde ja schon zum Anwalt geraten, damit ist man dann auch gut beraten, gerade wenn Fahrzeuge aus dem Ausland involviert sind. Ich habe über das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. einmal einen Vorgang per Anwalt regulieren lassen, nachdem sich da ohne nicht viel getan hat. Und das hat mit Anwalt dann immer noch ewig gedauert. Der Unfall (Autobahn seinerzeit, Fahrzeuginsassen des PKW mit französischem Kennzeichen sind abgehauen und haben den Wagen einfach auf der Mittelspur stehen lassen, Nachts, unbeleuchtet...) war im Januar/Februar, Geld hatte ich dann zwischen Weihnachten und Neujahr auf dem Konto...
Zitat:
@Astra1.6_16V schrieb am 13. September 2018 um 11:25:05 Uhr:
Zitat:
@UliBN schrieb am 13. September 2018 um 09:43:52 Uhr:
Die Polizei erklärt niemanden zum Schuldigen!
Das ist korrekt, die Schuld stellt, wenn überhaupt, ein Gericht fest.
Hier geht es wie sooft wohl eher darum, dass die Polizei bei Unfallaufnahme nach ihrem Dafürhalten die Unfallbeteiligten mit 01 (vermutlicher Verursacher) und 02 (vermutlicher Geschädigter) im Unfallbericht kennzeichnet hat (ohne Vermerk dass die Zuordnung nicht nach den Verursachungsbeiträgen erfolgt ist).
Sie können jedoch ein Verwarnungsgeld erheben gegen die Person die offensichtlich unachtsam war.
Das ist nur ein Verwarnungsgeld wegen "Unachtsamkeit im Straßenverkehr", hat mit der eigentlichen Schuldfrage nichts zutun.
Wollte ich nur mal klarstellen

Ist in der Dienstvorschrift auch angewiesen, falls es natürlich ein schwieriger Sachverhalt ist, und nicht nur ein Spurwechsel, müssen sie natürlich auch erst ermitteln.
Gut zu wissen. Mittlerweile habe ich das Gutachten erhalten und alles an den lieben Anwalt abgetreten - er machte in meinen Augen einen sehr kompetenten Eindruck und die Versicherung des LKW Fahrers hat er auch schon kontaktiert.
Mal sehen was passiert
Die Reparaturkosten werden auf 4800 und der Wertverlust auf 400€ angesetzt.
Aber nochmal vielen Dank für eure Informationen. Jetzt heißt es wohl abwarten.
Danke für die Rückmeldung, viel Glück und viel Geduld. :-)