Verkehrsunfall der glimpflich abging
Hallo Zusammen,
Ich würde gerne mal eure Meinung hören zu einer Geschichte, die mir gerade wiederfahren ist.
Heute Nachmittag wollte Ich nochmal zur Tankstelle um zu tanken und mir ein Päckchen Zigaretten zu holen. Als Ich den Hof verlies hab Ich noch meiner Schwägerin zugewunken welche sich auf den Weg zur Arbeit machte.
Ich fuhr hinter Ihr auf eine Abknickende Vorfahrtsstrasse zu, wenn wir von unserer Seite aus darauf wollen müssen wir natürlich Vorfahrt gewähren, da wir von einer untergeordneten Strasse kommen.
(Stop Schild steht hier!)
Sie wollte geradeaus und Ich rechts ab, da sie etwas eher als Ich losgefahren war erreichte Sie die Kreuzung kurz vor mir. (Kreuzung daher weil von zwei seiten untergeordnete Strassen in den abknickenden Bereich münden. Wie gesagt Stop schild an beiden untergeordneten Strassen! Siehe angehängte Zeichnung. V= Vorfahrtsstrasse, S= Stop)
Nun über die vorfahrtsstrasse kam ein Rollerfahrer welchen Ich gesehen habe, bei meiner Schwägerin jedoch gingen die Bremslichter aus und Ich dachte Sie wird doch nicht...
Und dann Fuhr Sie an, Rums..... Sie nahm den Rollerfahrer volles rohr auf die Motorhaube und holzte Ihn weg. Der Roller zerlegte sich in seine Bestandteile und der Fahrer machte unfreiwillig einen auf Evil Knievel und klatschte auf die Strasse. Nur gut dass keiner von der Gegenfahrbahn kam.
erstmal blieb er liegen, Ich hab dann den Verkehr hinter mir kurz beobachtet um nicht auch noch überfahren zu werden hab mir meine Warnweste gegriffen und bin raus. Gerechnet hatte Ich damit das der ältere Herr Schwer verletzt ist. Als Ich jedoch noch auf dem weg zu Ihm war setzte Er sich auf.
Meine Schwägerin stand sichtlich geschockt daneben und entschuldigte sich eilig, der gute Mann schüttelte sich und schrie meine Schwägerin erschrocken jedoch keineswegs Böse an:" Was machst Du denn?!" Ich fragte Ihn dann ob er verletzt sei, was er verneinte, Ein weiterer Autofahrer welcher das geschehen beobachtet hatte war inzwischen auch hinzu gekommen um zu helfen.
Mittlerweile war der Rollerfahrer wieder soweit beieinander dass er aufstehen konnte und sich zu uns dreien gesellte. Meine Schwägerin war mit der Polizei am telefonieren, welche dann aber nach absprache mit beiden Unfallgegnern nicht erschien, da laut eigener Aussage niemand verletzt war und lediglich Blechschaden vorlag. (Als Grund gab der Beamte am Telefon an, dass ein anderer schwerer Unfall mit verletzten Vorrang hätte und es dauern könnte, bis eine Streife bei uns sein kann, man solle sich so einigen wenn möglich.) Also wurde nach absprache auf die Polizei verzichtet, da die Schuldfrage eh eindeutig war.
Ich selber hätte dann wohl auf die Streife gewartet damit es protokoliert ist. Nachdem die beiden dann ihre Personalien ausgetauscht hatten haben Wir erst mal die Schäden am Fahrzeug meiner Schwägerin begutachtet, Kratzer, Beulen nix dramatisches, hauptsache keiner verletzt.
Apropo verletzt, da der Rollerfahrer sich mittlerweile weitestgehend gefangen hat fragte Ich Ihn noch dreimal ob er Schmerzen hätte, was er wiederum verneinte. (Ich vermutete einen Adrenalinstoss und dass er es morgen eher merkt.) Ich hab ihm dann noch dreimal dazu geraten dass Wir Ihm doch einen Krankenwagen rufen was Er mehrmals freundlich dankend aber bestimmt ablehnte, er hätte nichts, nur einen riesen Schreck. Ich hatte nicht den Eindruck dass er betrunken war, eine Fahne hatte er auch nicht.
Da der Roller und das Auto mittlerweile von der Strasse geräumt waren und der andere Autofahrer einen Besen an der nahe gelegenen Tankstelle besorgt hatte fegten wir schnell die Trümmer auf und setzten dann unsere Autos auf einen Parkplatz um die Strasse frei zu geben. Während meine Schwägerin mit ihrem Vater telefonierte zog der Rollerfahrer dann mit seinem Rollerwrack von dannen, was wir erst später realisierten.
Was mich störte war as rücksichtlose verhalten einiger Autofahrer, wenn Ich mein Auto mit Blinkwarnanlage in einem Kreuzungsbereich stehen lasse und mit einer Warnweste aussteige hat das schon seinen Grund, muss man dann echt hupen?
Unfallstellen kann man auch langsam passieren...
Und eine Frage die mich beschäftigt, habe Ich richtig gehandelt, was hätte Ich anders machen können/sollen?
Froh bin Ich jedoch dass alle offensichtlich wohl auf sind, dieser Stunt hätte auch anders ausgehen können.
Was sind eure Meinungen dazu, oder habt Ihr ähnliche Erfahrungen.
Beste Antwort im Thema
Hallo, Gernot_Hassknecht,
bis auf den Unfall an sich habt ihr drei alles richtig gemacht.
Zum Verhalten der ungeduldigen Autofahrer braucht man wohl nichts sagen, denn das würde die Netiquette sprengen.
Hallo, Sentenced7,
kannst Du wirklich 100 % sicher von Dir behaupten, dass Du noch nie einen anderen Verkehrsteilnehmer übersehen hast?
So etwas passiert auch Motorradfahrern, denn wie kommt es wohl dass so mancher Kradlenker schwer oder tödlich verunglückt, wenn er ein anderes Fahrzeug überholt und mit dem Gegenverkehr zusammenprallt?
Viele Grüße,
Uhu110
53 Antworten
Wird jeder so halten wie er will, ich bin kein Missionar.
Hinsehen statt wegsehen.
Ich habe letzteres schon so oft erlebt, da werde ich hier im Forum niemandem Rechtfertigungen an die Hand geben, nichts zu tun.
Und nochmal, dem TE versuche ich nicht am Zeug zu flicken. Wenn er keine Zweifel hatte, dann ist ja alles bestens gelaufen.
Eine Zwangsbehandlung ist u.U. Körperverletzung. Man sollte sich, wenn man keine Ahnung von der Materie hat, nicht so offensiv aus dem Fenster lehnen und hier Dinge propagieren die böse enden können!
Die Polizei hat ja selber mit ihm gesprochen. (Telefon weitergereicht auf bitten der Leitstelle.)
Auch da hat er gesagt kein Krankenwagen und selbst danach hab ich noch drei mal gefragt, von daher sehe ich das ganz entspannt. Zumal auch noch ein Zeuge zugegen war.
so ... insofern ist erstmal alles in Butter.
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Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 26. April 2016 um 20:45:31 Uhr:
Eine Zwangsbehandlung ist u.U. Körperverletzung. Man sollte sich, wenn man keine Ahnung von der Materie hat, nicht so offensiv aus dem Fenster lehnen und hier Dinge propagieren die böse enden können!
Schreib' doch zur Abwechslung auch mal 'was Konstruktives. Was soll man denn machen? Wie geht man am besten mit so einer Situation um? Verunfallter Zweiradler der als Geschädigter paradox reagiert.
Wo ist das Böse Ende über das Du spekulierst?
Das ich keine Ahnung hab' damit kann ich gut leben. Zeig' doch hier mal warum Du Ahnung hast und was wir daraus lernen können.
Mit der Zwangsbehandlung hast Du natürlich recht, bei einer starken Blutung kann man auch abwarten, bis der Patient das Bewußtsein verloren hat und so keine ablehnende Willensäußerung mehr abgeben kann.
du kämpfst gegen Windmühlen ...
Zitat:
@cocker schrieb am 26. April 2016 um 21:15:18 Uhr:
du kämpfst gegen Windmühlen ...
Gehöre nicht zu den Zeitgenossen, die hier auf Auseinandersetzung oder womöglich "Sieg" aus sind.
Im Leben finden wir uns immer irgendwo zwischen den beiden Extremen wieder - Entscheidungsfreiheit/Bürgerrecht vs. Schutz von Gesundheit und Leben.
Hatte gehoft, dass mir jemand, der sagt ich sei ahnungslos, aufzeigt wo und/oder warum. So eine Diskussion wirft Fragen auf und regt mich und evtl. auch andere Leser zum Nachdenken an.
@TE
Danke, für den Eingangspost.
Eine Zwangsbahndlung eines ansprechbaren, auf den ersten Blick einsichtsfähigen und grob orientierten Patienten ist illegal, auch wenn er blutet! Selbst wenn er bewusstlos wird gilt sein Wille den er vor dem Zustand der Bewusstlosigkeit geäußert hat noch weiter.
Um seiner Hilfspflicht genüge zu tun reicht es die Polizei und/oder Rettungsdienst/Feuerwehr zu informieren. Eine physische Hilfeleistung vor Ort kann und wird nicht verlangt. In diesem Fall, anders als von einem Benutzer hier behauptet, wurde jeder rechtlich notwendigen Pflicht nachgekommen.
Es ist richtig und wichtig Hilfe zu leisten, aber es darf niemals Zwang ausgeübt werden gegenüber Menschen die noch für sich selbst entscheiden können und dürfen. Genauso geht Eigenschutz immer vor!
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 26. April 2016 um 21:41:51 Uhr:
Eine Zwangsbahndlung eines ansprechbaren, auf den ersten Blick einsichtsfähigen und grob orientierten Patienten ist illegal, auch wenn er blutet! Selbst wenn er bewusstlos wird gilt sein Wille den er vor dem Zustand der Bewusstlosigkeit geäußert hat noch weiter.
Du liegst ganz schön daneben. Wenn der Patien nicht will kann man ihn nicht dazu zwingen. Dies ist aber nur eine temporäre Entscheidung des Patienten. Wird er am Unfallort bewustlos und seine Lage verschlechtert sich ist man zur ersten Hilfe verpflichtet. Der Patient ist schließlich nicht mehr in der Lage seine temporäre Entscheidung zu ändern. Wie oft sagen Leute, dass sie auf gar keinen Fall ins Krankenhaus gehen. Nach ein paar Stunden gehen sie dann aber doch...
Ist dem Patienten der zukünftige Kranheitsverlauf bewusst, kann er einen Wunsch äußern, der auch in einer Bewustlosgkeitsphase berücksichtigt wird. Dies ist z.B. bei Krebspatienten der Fall.