Verkehrsunfall -> Bußgeldbescheid

Hallo,

ich hatte gestern morgen auf dem Arbeitsweg einen Auffahrunfall auf der Autobahn.
War im Baustellenbereich, daher alles recht eng aneinander. Geschwindigkeit war auf 100 begrenzt, ich bin ca. 70-80 gefahren. Vor mir hatte ich einen silbernen Astra. Ich habe leider zu spät realisiert, dass der so extrem in die Bremse getreten hat, dass ich keine Chance mehr hatte anzuhalten bzw. auf die linke Spur auszuweichen.

Im Gespräch mit der Polizei später meinte der Beamte, dass ich wahrscheinlich einen Bußgeldbescheid wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bekommen werde was dazu führt, dass sich die Probezeit verlängert und ich ein Aufbauseminar besuchen muss.

Ich frage mich, wie die Beamten so etwas in den Raum stellen können.
Das war, meines Erachtens, ein Fahrfehler aufgrund fehlender "Wachsamkeit" bzw. Konzentration. Mir hätte der Abstand locker zum Anhalten gereicht wenn ich rechtzeitig reagiert hätte.

Was meint ihr dazu? Können die Beamten das einfach so in den Raum stellen (ich bin zudem ja deutlich langsamer als erlaubt gefahren) und mir dafür einen Bußgeldbescheid ausstellen lassen?
Hab ich eine Möglichkeit mich "erfolgreich" dagegen zu wehren?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von PFPaddy


- Mir gehts nicht um die Bestrafung als solches. Ich hab kein Problem mit einem Bußgeld,
nur sind damit extreme Mehrkosten (Aufbauseminar) verbunden von bestimmt 300-400 Euro. Das man solche Beträge als Azubi nicht mal eben so aus der Jacke schüttelt, sollte klar sein.

Schon klar. Aber ein paar hundert Euro muss man als Autofahrer IMMER zur Hand haben. Es muss ja nicht unbedingt ein Bußgeld oder ein Aufbauseminar sein. Es kann auch einfach mal blöd laufen und der Reifen ist platt (würde in meinem Fall zum Beispiel rund 300 € kosten, weil ich Bridgestone draufhabe), oder bei der Inspektion stellt sich raus, dass wider Erwarten die Bremsscheiben vorne hinüber sind...

Ich meine, was würdest du denn in so einem Fall machen? Die Notwendigkeit von Bremsscheiben wegdiskutieren?

Ernsthaft: Du wurdest in der Fahrschule mehrmals deutlich darauf hingewiesen, dass du zwei Jahre Probezeit hast. Du wurdest auch darauf hingewiesen, dass bei gewissen Verstößen in der Probezeit (dieser hier ist mindestens ein B-Verstoß) eine Nachschulung fällig wird. Du wusstest also, dass das passieren kann. Trotzdem bist du wahlweise zu unaufmerksam, zu schnell oder mit zu geringem Abstand unterwegs gewesen, und jede dieser drei Sachen hätte von dir vermieden werden können. Du trägst also gemäß deiner Schilderung die Schuld daran, dass der Unfall passiert ist. Dann trag jetzt auch die Folgen.

Entweder es gibt eine Nachschulung, oder eben nicht. Und dann hast du die Wahl, Nachschulung zu machen oder eben den Führerschein abzugeben. Der Führerschein ist übrigens ein Privileg, kein Recht. Und deshalb muss man auch eine Eignungsprüfung ablegen. Und deshalb wird er Leuten, die sich nachträglich als ungeeignet erweisen, auch wieder entzogen oder eben an Auflagen gebunden.

Wie jemand anders schon schrieb: Das nächste Mal erwischst du vielleicht einen Menschen. Jeder Unfall ist einer zu viel.

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Zitat:

Original geschrieben von PFPaddy


Ich hab nicht gesehen, dass die Vordermänner gebremst haben.

eigentlich um so schlimmer, lieber konzentriert schneller als unkonzentriert zu langsam

du bist noch jung, du wirst noch sehen wie manche Dinge laufen

Zitat:

Original geschrieben von PFPaddy


Ich finde eine Nachschulung für einen solchen Unfall aber ziemlich heavy.

Es hätte eben auch schlimmer kommen können, du hast also noch Glück im Unglück gehabt.

Spielende Kinder, die plötlich auf die Strasse laufen und so - da wirst deines Lebens nicht mehr froh, wenn du sowas baust, weil du mal kurz unaufmerksam warst.

Ob der Vordermann vom Vordermann bremst oder nicht, kannst du nicht immer gut sehen - bei Sprintern/LKWs garnicht. Wenn ein Fahrzeug vor dir ist, höchstens die 3. Bremsleuchte und wer weiss ob der eine hat oder die überhaupt geht.

Wenns mehr als 35 € Bußgeld (keine probezeitrelevanz) sind kannst du immer noch Einspruch einlegen.
Du warst nicht zu schnell, du warst abgelenkt oder mußtest niesen oder sowas.

Falls die Bußgeldstelle dabei bleibt, daß es unangepasste Geschwindigkeit war kannst du dann immer noch den Einspruch zurückziehen wenn du nicht vor Gericht willst.

@wraithrider:
interessant, hier kann man es deiner Meinung nach also nur noch schlimmer machen, aber bei einem Fall in dem sogar eine Verurteilung wegen einer Straftat möglich wäre sollte man deiner Meinung nach vor Gericht ziehen. 😁

Die Bußgeldstelle wird sagen: angepasstes Tempo = ausreichend, um Unfall zu verhindern UND Umkehrschluß. Selbst wenn er im Stop and Go mit 15 auffährt ist es unangepasst. Ich hatte dieses Thema in den 80ern als Betroffener.

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Dann war bei jedem Unfall die Geschwindigkeit unangepasst. 😁
Selbst bei Abstand.

Aber auf Abstand würde ich hier gar nicht gehen.
Sondern wirklich auf Niesen oder abgelenkt, nicht aufgepasst und aufgefahren.
Mehr als 35 € würde ich nicht zahlen wollen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Dann war bei jedem Unfall die Geschwindigkeit unangepasst. 😁
Selbst bei Abstand.

Natürlich, bei 40m Abstand und 100km/h ist die Geschwindigkeit 20km/h zu hoch 😉, also unangepasst...

in dem Fall tippe ich aber auch auf die 35€ und fertig, bei mehr würde ich allerdings auch gerade wegen Nachschulung und Probezeitverlängerung mal nen Einspruch einlegen

TAB 103854 " Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall " . Verw.-Geld 35 Teuros, Null Punkte

aber :

TAB 103600 " Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen-oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit":

100 Teuros plus 23,50 Teuros plus 3 Punkte

Wenn die Behörden nichts schlimmeres finden, dann ist das in der Tat so.
Ich sehe es allerdings auch so, natürlich nicht bei Parkremplern oder Vorfahrtsverletzung. Ich bin mal mit einem 911 abgeschmiert, neues Auto, keine 20 Tkm runter und 75 T€ Schaden. Die Schmiere hat mir noch zur Verabschiedung 30 Eier abgenommen, weil ich einen Unfall verursachte - nicht angepasst, etc. pp.
Da war kein Tempolimit oder ähnliches.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Dann war bei jedem Unfall die Geschwindigkeit unangepasst. 😁
Selbst bei Abstand.

Aber auf Abstand würde ich hier gar nicht gehen.
Sondern wirklich auf Niesen oder abgelenkt, nicht aufgepasst und aufgefahren.
Mehr als 35 € würde ich nicht zahlen wollen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



Zitat:

Original geschrieben von PFPaddy


Ich hab nicht gesehen, dass die Vordermänner gebremst haben.
eigentlich um so schlimmer, lieber konzentriert schneller als unkonzentriert zu langsam

Da sieht man wieder, wie man sich mit Erklärungen und Entschuldigungen vor Gericht immer weiter rein reitet.

"Warum haben Sie das nicht gesehen? Warum waren Sie bei eingeschränkter Sicht nach vorn dann nicht in besonderem Maße aufmerksam?"

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


@wraithrider:
interessant, hier kann man es deiner Meinung nach also nur noch schlimmer machen, aber bei einem Fall in dem sogar eine Verurteilung wegen einer Straftat möglich wäre sollte man deiner Meinung nach vor Gericht ziehen. 😁

Welchen Fall meinst du jetzt konkret?

Im vorliegenden Fall, haben wir 1. die eindeutige und zugegebene Schuld sowie 2. einen Sachschaden. Das ist etwas völlig anderes als eine erst mal zu beweisende Anschuldigung ohne jegliche Schädigung.

Tempolimits und Linien auf der Straße entbinden einen übrigens nicht von der Verwendung des eigenen Hirns. Wenn du nicht aufmerksam sein kannst (oder willst), dann musst du langsamer (oder eben gar nicht) fahren. Und rein theoretisch müsstest du selbst bei einer grundlosen Vollbremsung deines Vordermanns rechtzeitig zum Stehen kommen können.

Davon mal ganz ab: Irgendwas war hier mit Sicherheit unangepasst. Entweder warst du zu schnell, oder zu dicht dran, oder zu unaufmerksam, oder eine Kombination. Du fährst sicher am billigsten, wenn du das Verwarngeld bezahlst und es gut sein lässt.

Mann man man Herr Themenstarter.So etwas ist uns in jungen Jahren doch auch passiert.Einfach unter Erfahrung abbuchen.Wenn sie ein Mann sind stehen Sie zur der Sache und Ihren Enkeln können Sie auch noch was erzählen.Meine fragen mich immer Opa kannst du noch mal die Geschichte mit der Weinflasche erzählen.Mit freundlichen Grüssen aus Berlin

Unfall in der Probezeit bedeutet automatisch

=> AUFBAUSEMINAR UND PROBEZEITVERLÄNGERUNG ....

Deswegen immer den unfall ohne Polizei regeln 🙂 Bleibt dir das Aufbauseminar erspart 🙂

Zitat:

Original geschrieben von macfet


Unfall in der Probezeit bedeutet automatisch

=> AUFBAUSEMINAR UND PROBEZEITVERLÄNGERUNG ....

Deswegen immer den unfall ohne Polizei regeln 🙂 Bleibt dir das Aufbauseminar erspart 🙂

nicht immer, solange das Bussgeld ohne Punkte bleibt

Zitat:

Original geschrieben von macfet


Deswegen immer den unfall ohne Polizei regeln 🙂 Bleibt dir das Aufbauseminar erspart 🙂

Nur was, wenn der Unfallgegner auf Polizei besteht?

Mein Bruder hatte mal eine kleine Kolision mit einem Opel Astra. Obwohl an jenem Wagen keine Spur zu sehen war, schaltete der ältere Besitzer die Polizei ein, mit etwas wie "Neuwagenwert" auf den Lippen. (Damals war der Astra allerdings schon mindestens 5 Jahre alt, so lange gab es nämlich schon eine neue Generation von dem)

Mein Bruder ist übrigens ohne Aufbauseminar daraus gekommen => Unfall und Polizei bedeutet also nicht immer, dass die Probezeit verlängert wird.

So §3 StVO "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht."
Satz 2 spricht da auch von "Geschwindigkeit der Straße anpassen"
Ein Baustellenbereich, verengte Fahrstreifen, wenig Seitenabstand zu der Leitplanke und dem Fahrzeug neben dir, da kann man sich nicht auf die 60km/h oder 80km/h berufen die bei bestmöglichen Bedingungen dort erlaubt sind. (Sprich gute Straßenverhältnisse, tagsüber, kein Verkehr....)

Du bist drauf gefahren, also war deine Geschwindigkeit nicht angepasst. Du fährst auf glatter Straße mit 10km/h um die Kurve und knallst in den Gegenverkehr. Ebenfalls unangepasste Geschwindigkeit.

Und natürlich wird das bei der Polizei so eingetragen mit deinen Tatvorwurf OWi, aber ob der Staatsanwalt oder der Richter das genauso sehen ist immer eine andere Sachen. Die Polizei ist nicht die Legislative und wenn du es drauf ankommen lassen willst, ob du evtl mit 35€ und nem Abstandsverstoß + Unfall durchkommst, oder es beim Geschwindigkeitsverstoß + Unfall bleibt, dass steht in den Sternen.
Die Anwaltskosten trägst du ohne Rechtsschutz sowieso und wenn du Pech hast auch noch die Gerichtskosten.

//Edit:
In vielen fällen wird bei Unfällen meist der 101118 oder vergleichbare, da wenn keine eindeutige Beweislage vorliegt, würde vieles vor Gericht nicht standhalten können, aber ich will nicht sagen das ist eine Art Auffangtatbestand, aber der wird häufig genommen. 35€.

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