Verkehrsunfall -> Bußgeldbescheid
Hallo,
ich hatte gestern morgen auf dem Arbeitsweg einen Auffahrunfall auf der Autobahn.
War im Baustellenbereich, daher alles recht eng aneinander. Geschwindigkeit war auf 100 begrenzt, ich bin ca. 70-80 gefahren. Vor mir hatte ich einen silbernen Astra. Ich habe leider zu spät realisiert, dass der so extrem in die Bremse getreten hat, dass ich keine Chance mehr hatte anzuhalten bzw. auf die linke Spur auszuweichen.
Im Gespräch mit der Polizei später meinte der Beamte, dass ich wahrscheinlich einen Bußgeldbescheid wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bekommen werde was dazu führt, dass sich die Probezeit verlängert und ich ein Aufbauseminar besuchen muss.
Ich frage mich, wie die Beamten so etwas in den Raum stellen können.
Das war, meines Erachtens, ein Fahrfehler aufgrund fehlender "Wachsamkeit" bzw. Konzentration. Mir hätte der Abstand locker zum Anhalten gereicht wenn ich rechtzeitig reagiert hätte.
Was meint ihr dazu? Können die Beamten das einfach so in den Raum stellen (ich bin zudem ja deutlich langsamer als erlaubt gefahren) und mir dafür einen Bußgeldbescheid ausstellen lassen?
Hab ich eine Möglichkeit mich "erfolgreich" dagegen zu wehren?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von PFPaddy
- Mir gehts nicht um die Bestrafung als solches. Ich hab kein Problem mit einem Bußgeld,
nur sind damit extreme Mehrkosten (Aufbauseminar) verbunden von bestimmt 300-400 Euro. Das man solche Beträge als Azubi nicht mal eben so aus der Jacke schüttelt, sollte klar sein.
Schon klar. Aber ein paar hundert Euro muss man als Autofahrer IMMER zur Hand haben. Es muss ja nicht unbedingt ein Bußgeld oder ein Aufbauseminar sein. Es kann auch einfach mal blöd laufen und der Reifen ist platt (würde in meinem Fall zum Beispiel rund 300 € kosten, weil ich Bridgestone draufhabe), oder bei der Inspektion stellt sich raus, dass wider Erwarten die Bremsscheiben vorne hinüber sind...
Ich meine, was würdest du denn in so einem Fall machen? Die Notwendigkeit von Bremsscheiben wegdiskutieren?
Ernsthaft: Du wurdest in der Fahrschule mehrmals deutlich darauf hingewiesen, dass du zwei Jahre Probezeit hast. Du wurdest auch darauf hingewiesen, dass bei gewissen Verstößen in der Probezeit (dieser hier ist mindestens ein B-Verstoß) eine Nachschulung fällig wird. Du wusstest also, dass das passieren kann. Trotzdem bist du wahlweise zu unaufmerksam, zu schnell oder mit zu geringem Abstand unterwegs gewesen, und jede dieser drei Sachen hätte von dir vermieden werden können. Du trägst also gemäß deiner Schilderung die Schuld daran, dass der Unfall passiert ist. Dann trag jetzt auch die Folgen.
Entweder es gibt eine Nachschulung, oder eben nicht. Und dann hast du die Wahl, Nachschulung zu machen oder eben den Führerschein abzugeben. Der Führerschein ist übrigens ein Privileg, kein Recht. Und deshalb muss man auch eine Eignungsprüfung ablegen. Und deshalb wird er Leuten, die sich nachträglich als ungeeignet erweisen, auch wieder entzogen oder eben an Auflagen gebunden.
Wie jemand anders schon schrieb: Das nächste Mal erwischst du vielleicht einen Menschen. Jeder Unfall ist einer zu viel.
104 Antworten
Ich wollte das schon immer mal schreiben:Zitat:
Was ja auch nicht wirklich verwundert. Die Bereitschaft sich hinterhältig im Gebüsch zu verstecken, nur um friedliebende Mitmenschen ausnehmen zu können, setzt gewisse charakterliche Defizite voraus. Das sojemand seine persönlichen Interessen über die seines Dienstherren stellt, ist nahezu zwingend.
Er hat etwas falsch gemacht, also einfach zahlen! Schließlich hat er andere massiv gefährdet, ganz besonders Kinder. Und das Gesetz als moralisches Vorbild und Instanz hat sowieso Recht. Ihr Konto wird assimiliert werden, Widerstand ist zwecklos.
Zitat:
Noch mal zum mitschreiben. Das was du beschrieben hast nennt man Betrug und mehr nicht.
Und das soll jetzt reichen. Jede weitere Diskussion darüber mit dir ist mir zu blöd und hat auch nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun.
Also wenn "Wegelagerei" schon zu hart für deinen Wortschatz ist, bist du ein ziehmliches Mimöschen. In den Bereich der Beleidigung fällt es definitiv nicht.
Ich habe eine Alternative zu "Wegelagerei" -> "ungerechtfertigte Bereicherung".
So,so. Der Bußgeldkatalog ist " ungerechtfertigte Bereicherung " , Verkehrsüberwachung ist " Wegelagerei " . Dann schaffen wir doch alle blöden Gesetze ab und das Paradies bricht aus 🙂 Schließlich ist der Knast nur Freiheitsberaubung.
Soso, Kinder in eine Autobahnbaustelle?
Hat der Storch die da fallen lassen?
Zum Thema Urteile: Ja, kann ich. Dutzende.
Wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an die Vorschriften halten würden, hätte die StVO nur einen Paragraphen und zwar den ersten:
§ 1 StVO Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Dann bräuchten wir keinen Bußgeldkatalog und auch niemanden der am Wegesrand steht und Fotos macht oder wie es hier abfällig beschrieben wurde keine "Wegelagerer"
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Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an die Vorschriften halten würden, hätte die StVO nur einen Paragraphen und zwar den ersten.Dann bräuchten wir keinen Bußgeldkatalog und auch niemanden der am Wegesrand steht und Fotos macht oder wie es hier abfällig beschrieben wurde keine "Wegelagerer"
Wenn die StVO nur einen Paragraphen hätte, nämlich den ersten, dann würde es vielen Verkehrsteilnehmer sehr erleichtert, sich an die Vorschriften zu halten. Leider hat sich der Gesetzgeber aber dazu entschieden, den Autofahrer zum unmündigen Idioten zu erklären, dem jede noch so kleine Aktion vorgeschrieben werden muß, sobald er hinter dem Steuer Platz genommen hat. Wie nicht zuletzt in einigen Beiträgen in diesem Thema deutlich wird, gibt es genügend Zeitgenossen, die diese Situation begrüßen, da sie sich in der Rolle des unmündigen Idioten wohl fühlen. Ich zähle mich da nicht zu...😉
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
da sie sich in der Rolle des unmündigen Idioten wohl fühlen. Ich zähle mich da nicht zu...😉
Du bis ein mündiger Idiot....😁 Allerdings lasse ich mich bei einer Sache nicht von hirnlosen Politidioten bevormunden: Ein aTL werde auch ich
nichtbeachten. Es reicht nämlich langsam.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Du bis ein mündiger Idiot....😁 Allerdings lasse ich mich bei einer Sache nicht von hirnlosen Politidioten bevormunden: Ein aTL werde auch ich nicht beachten. Es reicht nämlich langsam.Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
da sie sich in der Rolle des unmündigen Idioten wohl fühlen. Ich zähle mich da nicht zu...😉
Vielleicht doch!
Wenn mein Vorschlag zur Bussgeldanpassung durchgeht....
Komisches Demokratieverständnis!
Was mir passt mache ich und bestehe drauf das das Typisch Deutsch ist
Was mir nicht passt ignorier ich...
und was soll die Beleidigung?
ALex
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Du bis ein mündiger Idiot....😁 Allerdings lasse ich mich bei einer Sache nicht von hirnlosen Politidioten bevormunden: Ein aTL werde auch ich nicht beachten. Es reicht nämlich langsam.
Also wenn andere ein Gesetz ablehnen sind sie blöd, aber wenn du ein Gesetz ablehnst, dann ist das Gesetz blöd. Tolle Welt.
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
Wenn mein Vorschlag zur Bussgeldanpassung durchgeht....
Deine "Vorschläge" sind allesammt motiviert durch Hass, Neid, Mißgunst und Dummheit. Daß diesen geistigen Flatulenzen irgendjemand auch nur die geringste Relevanz beimessen wird, kann man zuverläßig ausschließen...😁
Zitat:
und was soll die Beleidigung?
Für die meisten Menschen ist "unmündiger Idiot" eine Beleidigung, bei anderen aber nur eine nüchterne Tatsachenfeststellung. Und dann gibt's noch einen einzigen User, bei dem ist es ein Lob...🙁
Sobald diverse Leute in einem Thread posten sinkt das Niveau unter den Meerespiegel, der Begriff Netiquette scheint für solche Zeitgenossen ein Relikt aus den Gründerzeiten des Usenets zu sein, welcher heutzutage nicht mehr beachtet werden muss.
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Soso, Kinder in eine Autobahnbaustelle?
Hat der Storch die da fallen lassen?
VW Storch? Nein, eher der Touran. 😛
Wenn man im halbschlaf ist, merkt man aber eh keinen Unterschied - da könnten die sogar aus dem Asphalt wachsen und das Auto anspringen. Böse! 😠
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Wenn die StVO nur einen Paragraphen hätte, nämlich den ersten, dann würde es vielen Verkehrsteilnehmer sehr erleichtert, sich an die Vorschriften zu halten. Leider hat sich der Gesetzgeber aber dazu entschieden, den Autofahrer zum unmündigen Idioten zu erklären, dem jede noch so kleine Aktion vorgeschrieben werden muß, sobald er hinter dem Steuer Platz genommen hat. Wie nicht zuletzt in einigen Beiträgen in diesem Thema deutlich wird, gibt es genügend Zeitgenossen, die diese Situation begrüßen, da sie sich in der Rolle des unmündigen Idioten wohl fühlen. Ich zähle mich da nicht zu...😉Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an die Vorschriften halten würden, hätte die StVO nur einen Paragraphen und zwar den ersten.Dann bräuchten wir keinen Bußgeldkatalog und auch niemanden der am Wegesrand steht und Fotos macht oder wie es hier abfällig beschrieben wurde keine "Wegelagerer"
Es liegt doch auch teilweise an uns Verkehrsteilnehmern, dass die Gesetze immer weiter bis ins kleinste Detail geregelt werden.
Wenn nicht alles haarklein geregelt ist, wird sich doch gleich ein "Rechtsverdreher" genommen der dann überprüft, ob die "Gummiparagraphen" auch richtig ausgelegt wurden. Dann wird vor Gericht "gezogen" und ein Urteil erstritten, welches dann wiederum in die Gesetzgebung mit einfließt bzw. einfließen kann ...
Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Es liegt doch auch teilweise an uns Verkehrsteilnehmern, dass die Gesetze immer weiter bis ins kleinste Detail geregelt werden.
So ist es. Bestes Beispiel dafür ist die exzessive Telefoniererei am Steuer, seit es Mobiltelefone gibt. Telefonieren und Autofahren können etliche Zeitgenossen scheinbar genauso wenig voneinander trennen wir Alkoholgenuß und Autofahren...
Zitat:
Es liegt doch auch teilweise an uns Verkehrsteilnehmern, dass die Gesetze immer weiter bis ins kleinste Detail geregelt werden.
Also haben wir hier in Deutschland etwa 8x (nicht ausschließlich auf die STVO bezogen) mehr Gesetze als die anderen europäischen Länder, weil wir alle dumm sind... . Gut zu wissen.
Nee, im Ernst. Wir haben so viele Gesetze, weil man mit Gesetzen perfekt auf legalem Wege abzocken kann.
§128473 BGB: beim Kacken ist das Papier in eine quadratische Form zu falten (DIN 73748). Eine einlagige Verwendung ist nicht zulässig.
Genau so komm ich mir hier teilweise vor.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
§128473 BGB: beim Kacken ist das Papier in eine quadratische Form zu falten (DIN 73748). Eine einlagige Verwendung ist nicht zulässig.Genau so komm ich mir hier teilweise vor.
Und das Beste: Wenn Du mal erwischt werden solltest, wie Du das Papier nicht ordnungsgemäß gefaltet hast, und dafür zur Kasse gebeten werden sollst, und Du darüber verärgert bist, dann wird man Dir noch vorhalten, Du solltest gefälligst zu Deinen Fehlern stehen...😁
Ein paar besondere Pflegefälle werden auch noch was von "Arsch in der Hose"und "Eiern" stammeln...😁