verkehrsrechtsschutzversicherung
hallo leute,
ich weiß man sollte eine versicherung abschließen bevor man sie braucht,
aber naja wie das halt so ist.🙁
jetzt brauche ich jedenfalls eine verkehrsrechtsschutzversicherung wo ich eintreten kann und die dann meinen fall übernimmt obwohl er schon 2wochen zurückliegt und ich schon post bekommen habe.
p.s. ich bin im recht......aber das zu beweisen😠
mfg raik
Beste Antwort im Thema
Tja, wie das halt so ist.................
ich habe vor zwei Wochen mein Auto gegen einen Baum gesetzt - jetzt brauche ich eine Vollkaskoversicherung, wo ich eintreten kann und die meinen Schaden zahlt, obwohl er schon zwei Wochen zurückliegt.
Einem Kumpel von mir ist letzte Woche das Haus abgebrannt - er sucht immer noch händeringend eine Feuerversicherung, wo er eintreten kann und die ihm dann sein abgebranntes Haus bezahlt.
Hast du die Beispiele verstanden?
Zu spät mit einer Rechtsschutzversicherung!
Eine Versicherung schliesst man ab, um sich gegen unerwartet auftretende (Schaden-)Fälle abzusichern und nicht erst dann, wenn der Schaden schon eingetreten ist.
Auch eine Rechtsschutzversicherung macht da keinen Unterschied.
9 Antworten
Tja, wie das halt so ist.................
ich habe vor zwei Wochen mein Auto gegen einen Baum gesetzt - jetzt brauche ich eine Vollkaskoversicherung, wo ich eintreten kann und die meinen Schaden zahlt, obwohl er schon zwei Wochen zurückliegt.
Einem Kumpel von mir ist letzte Woche das Haus abgebrannt - er sucht immer noch händeringend eine Feuerversicherung, wo er eintreten kann und die ihm dann sein abgebranntes Haus bezahlt.
Hast du die Beispiele verstanden?
Zu spät mit einer Rechtsschutzversicherung!
Eine Versicherung schliesst man ab, um sich gegen unerwartet auftretende (Schaden-)Fälle abzusichern und nicht erst dann, wenn der Schaden schon eingetreten ist.
Auch eine Rechtsschutzversicherung macht da keinen Unterschied.
Klingt Logisch.......😁😁
Gruß
Delle
...man weiß nie,ist es bei manchen User Unwissenheit oder einfach nur Dreistigkeit gepaart mit einem Schuss Blödheit.Beim TE habe ich eher die Vermutung des 2.
Sorry aber anders nicht zu kommentieren.
Gruß
Nun, lassen wir mal die Polemik aussen vor😉 und stellen uns die Frage, warum dieser Thread entstanden sein könnte.
In den von mir im Vorposting genannten Beispielen ist es auch dem Versicherungslaien klar, dass er für die bereits eingetretenen und zurückliegenden Schadenfälle keinen Versicherungsschutz mehr erlangen kann.
Warum nur taucht ausgerechnet bei der Rechtsschutzversicherung immer wieder genau diese Frage auf:"Wenn ich jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abschliesse, ist dann dieser (bereits laufende) Fall noch mitversichert?" (Der TE ist da beileibe keine Ausnahmeerscheinung).
Häufig trifft man auf die Meinung, dass das Schadenereignis erst dann eintritt, wenn man einen Rechtsanwalt aufsucht - also müsste es doch reichen, wenn man nach dem Unfall noch schnell eine Rechtsschutz abschliesst und sodann zum Anwalt geht.
Läuft natürlich nicht, denn auch für die Rechtsschutzversicherung gilt (ich wiederhole mich jetzt)
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Eine Versicherung schliesst man ab, um sich gegen unerwartet auftretende (Schaden-)Fälle abzusichern und nicht erst dann, wenn der Schaden schon eingetreten ist.
Deshalb ist in der Rechtsschutzversicherung das
erste ursächliche Ereignismassgebend, welches ggf. eine Anwaltstätigkeit notwendig macht (der erste tatsächliche oder behauptete Rechtsverstoss der Gegenseite).
Es ist also (entgegen der landläufigen Meinung) NICHT massgebend, wann ich zu einem Anwalt gehe, oder gar dann, wenn der Anwalt eine Klage einreicht (auch auf diese Idee sind manche schon gekommen).
Die Abgrenzung der Definition "Schaden" ist in der Rechtsschutz halt schwerer zu erkennen, als wenn z.B. mein Auto an einem Baum hängt oder das Haus abgebrannt ist.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
und stellen uns die Frage, warum dieser Thread entstanden sein könnte.
Das ist recht einfach. Weil es Organisationen gibt (z.B. Automobilclubs oder Gewerkschaften), die so großzügig sind, Menschen mit Problemen gegen einen Beitritt sofort zu helfen. Da liegt doch der Gedanke zumindest nahe, dass das auch Versicherungen machen.
Wobei es sich dabei i.d.R. um als gemeinnützig anerkannte Organisationen handelt - was man von den Versicherungen wohl nicht behaupten kann😉
sollte hier die Rede von ADAC und Co sein, so kommen die eh nur für ein 1.Gespräch auf und mehr nicht.
Ansonsten dürfte es wirklich wirklich schwer sein etwas zu versichern, das schon passiert ist, - eher unwahrscheinlich dass sich da irgendein Unternehmen drauf einlässt.
Tüdele: zahl du mir ab sofort mal 20,-€ im Monat, natürlich komm ich im Gegenzug für deine Klage und alles was dran hängt auf, Nächstenliebe ist mein höchstes Gut - ich wickel dir auch nachträglich den Allerwertesten, nicht dass du Wund liegst
Meine Güte, Versicherungen sichern zukünftige Schäden ab, keine vergangenenzumal es dort auch nicht zu selten Sperrfristen gibt!!!
na gut, denn kennt hier also niemand eine versicherung die so etwas macht. ich finde das alles aber gar nicht so abwägig......eventuell mit einem 2 jahres vertrag oder ähnliches aber das müsste man dann im einzelnen klären und ich habe auch schon davon gehört dass das eine versicherung schon gemacht hat aber leider über drei ecken und deshalb weiß ich auch nicht welche es war und danke noch mal für die hilfreichen beträge.
mfg raik
Zitat:
Original geschrieben von Raik Tdi
na gut, denn kennt hier also niemand eine versicherung die so etwas macht
Nein - und das liegt schlicht und einfach daran, dass es eine solche Versicherung nicht gibt!
Zitat:
Original geschrieben von Raik Tdi
ich finde das alles aber gar nicht so abwägig......eventuell mit einem 2 jahres vertrag
Ja nee.....is klar du............................
Man schliesst einen Vertrag über zwei Jahre a EUR 80, 00 Prämie ab und im Gegenzug reguliert die Versicherung bereits eingetretene Schäden über mehrere tausend Euro.
Sach mal.......kommst du eigentlich vom Mond oder sowas?
Zitat:
Original geschrieben von Raik Tdi
ich habe auch schon davon gehört dass das eine versicherung schon gemacht hat aber leider über drei ecken und deshalb weiß ich auch nicht welche es war
Wenn "eine Versicherung" so etwas macht, dann steckt in einem solchen Falle allerhöchstens ein hochgradig unseriöser Vertreter dahinter, welcher sich selbst und den Kunden ebenfalls strafbar macht.
Weitere Details aus sicherlich verständlichen Gründen nicht mehr an dieser Stelle.