Verkehrsordnungswidrigkeit Parkscheibe nachgestellt
Hallo,
ich wende mich mal wieder ans Forum und hoffe auf euren Rat 😉
Bei meiner Arbeitsstelle herrscht Parkplatznot
Es gibt Parkplätze die mit Parkscheibe 2 Stunden nutzbar sind.
Ich gehe also alle 2 Stunden raus drehe die Parkscheibe nach, bewege mein Auto, dass es
wirklich keinen gleichen Ventilstand gibt und gehe wieder ins Büro.
Wie erwähnt wird das Auto dabei um 1 m bewegt.
Jetzt habe ich einen Strafzettel erhalten mit der Begründung das am Tattag die Kennzeichen der geparkten
Fahrzeuge der Parkscheibenstand und die Ventilstellung zunächst notiert wurden
und dann 2,5 Stunden später der Ventilstand meines Fahrzeugs unverändert war und die Parkscheibe geändert wurde. "Ihr Fahrzeug wurde nicht bewegt"
Das ist eine Lüge, wie gesagt wurde das Fahrzeug bewegt, ob jetzt 1 m oder ob ich raus und dann wieder reinfahre dürfte doch egal sein.
Meiner Meinung nach ist der Vorwurf haltlos weil das FZ bewegt wurde oder wie ist hier die genaue Rechtslage
Dieses mal ist es mir egal ich möchte mich auch nicht mit denen anlegen aber würde mich wirklich auch für die Zukunft interessieren..
Ich freue mich auf eure Antwort
Danke
Grüße
Beste Antwort im Thema
Oder du bist nach dem Notieren grade den Meter vor gefahren und direkt vor dem Strafzettel den Meter wieder zurück.
Fakt ist, ein wenig hin und her fahren in der Parklücke berechtigt nicht die Parkscheibe nachzustellen. Du musst die die Parklücke so freigeben, dass jemand anderes die Chance hat da einzuparken.
Ich denke entsprechende Stelle hat dich längst "registriert". In Zukunft wirst du es zu recht sehr schwer haben, dort keine Strafzettel zu bekommen. Es ist an der Zeit dir eine andere Lösung auszudenken.
32 Antworten
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 30. April 2015 um 19:40:50 Uhr:
Vielleicht wurde er auch beim kurz Vor- und Zurückfahren beobachtet/gesehen ?
Was soll es denn bringen wenn man 3m vorwärts aus der Parklücke rausfährt und sofort 3m wieder rückwärts rein fährt? Der Ventilstand ist exakt der selbe 😁
P.S. mir wäre es persönlich zu blöde und zu umständlich alle 2 std zum PKW zu rennen und so ein Humbuck zu veranstallten.
Was sagt eigentlich dein Chef dazu? Die Zeit ist eine Arbeitszeitunterbrechung und es handelt sich nicht um Arbeitszeit.
Wie hier schon geschrieben wurde 1m reicht nicht du mußt den Parkplatz komplett frei machen. Eine Runde um den Block müsste eigentlich reichen.
Gruß Tobias
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 1. Mai 2015 um 10:27:19 Uhr:
Was sagt eigentlich dein Chef dazu? Die Zeit ist eine Arbeitszeitunterbrechung und es handelt sich nicht um Arbeitszeit.
Wenn es darum geht, dann dürfte es keine raucherpausen geben. 😉
Eine Dauerlösung kann dieser Zustand nun wirklich nicht sein. Besteht hier keine Möglichkeit, das Fahrzeug etwas außerhalb (z.B. auf einem Park-and-Ride-Parkplatz) zu parken und den Rest der Strecke bis zur Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen?
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Zitat:
@MvM schrieb am 1. Mai 2015 um 10:47:08 Uhr:
Wenn es darum geht, dann dürfte es keine raucherpausen geben. 😉Zitat:
@Pepperduster schrieb am 1. Mai 2015 um 10:27:19 Uhr:
Was sagt eigentlich dein Chef dazu? Die Zeit ist eine Arbeitszeitunterbrechung und es handelt sich nicht um Arbeitszeit.
... gibt's bei mir in der Firma schon ca. 15 Jahre nicht mehr . In einer anderen Firma in der ich mal tätig war , schon ca. 10 Jahre früher .
= " Ziggi - Pause " ... Stempeluhr ... geht / kommt = Freizeit / Pause .
... Hoffentlich gibt's dann demnächst auch noch eine " Handy - Smartphone Pause " ... weil einige , überwiegend eine jüngere Generation der Kollegen / Kolleginnen ... Azubis sich absolut nicht im Griff hat .
... Packen , kann man wohl jeden ... einfach & mehrfach ... wenn man dann noch die X - mal Kaffeepausen , privat - " Schwätz'le , privat Internet Surfen ... usw. während der Arbeitszeit dazu rechnet 🙄
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 1. Mai 2015 um 10:27:19 Uhr:
Was soll es denn bringen wenn man 3m vorwärts aus der Parklücke rausfährt und sofort 3m wieder rückwärts rein fährt? Der Ventilstand ist exakt der selbe 😁
Natürlich bringt es nichts. Selbst, wenn man 2m vorfährt, der Ventilstand also nicht der gleiche ist, bekommst ein Knöllchen. Es gibt aber immer noch Autofahrer, welche glauben, das kurze Bewegen würde die Parkzeit von Neuem zum Laufen bringen.
Du musst aber den Parkplatz richtig verlassen haben.Wie eben schon geschrieben wurde, eine Runde um den Block fahren.
Zitat:
@MvM schrieb am 1. Mai 2015 um 10:47:08 Uhr:
Wenn es darum geht, dann dürfte es keine raucherpausen geben. 😉Zitat:
@Pepperduster schrieb am 1. Mai 2015 um 10:27:19 Uhr:
Was sagt eigentlich dein Chef dazu? Die Zeit ist eine Arbeitszeitunterbrechung und es handelt sich nicht um Arbeitszeit.
Was gegenüber den nicht rauchenden und weiterarbeitenden Kollegen nur gerecht wär. Oder die Raucher und umparker 😛 müssen 30 min länger arbeiten 😉
Zitat:
@MvM schrieb am 1. Mai 2015 um 10:47:08 Uhr:
Wenn es darum geht, dann dürfte es keine raucherpausen geben. 😉
Genaugenommen ist das eine freiwillige Geste der Firma, dass dir gestattet wird, ab und an mal eine zu rauchen. Der Arbeitgeber könnte aber auch eine genaue Buchführung vom Raucher verlangen, um ihn die Zeit nacharbeiten zu lassen. Und der Arbeitgeber bestimmt auch, wo du auf dem Betriebsgelände rauchen darfst.
Ein Raucher hat keine rechtliche Handhabe, seine Raucherpause einzufordern.
Zitat:
@mondeomaniac schrieb am 30. April 2015 um 19:19:20 Uhr:
Ich gehe also alle 2 Stunden raus drehe die Parkscheibe nach, bewege mein Auto, dass es
wirklich keinen gleichen Ventilstand gibt und gehe wieder ins Büro.Jetzt habe ich einen Strafzettel erhalten mit der Begründung das am Tattag die Kennzeichen der geparkten Fahrzeuge der Parkscheibenstand und die Ventilstellung zunächst notiert wurden
und dann 2,5 Stunden später der Ventilstand meines Fahrzeugs unverändert war und die Parkscheibe geändert wurde. "Ihr Fahrzeug wurde nicht bewegt"Das ist eine Lüge, wie gesagt wurde das Fahrzeug bewegt, ob jetzt 1 m oder ob ich raus und dann wieder reinfahre dürfte doch egal sein.
Meiner Meinung nach ist der Vorwurf haltlos weil das FZ bewegt wurde oder wie ist hier die genaue Rechtslage...
Wenn du, im Gegensatz zu den kontrollierenden Mitarbeitern des Ordnungsamtes
nichtbelegen kannst, daß du mit dem Bewegen deines Fahrzeuges auch die Ventilstellung verändert hast, begibst du dich juristisch auf äußerst dünnes Eis, wenn du diese Mitarbeiter jetzt der Lüge bezichtigst.
Daher zunächst einmal die Frage, welche Aufzeichnungen du hier vorweisen kannst, um deine Version der Situation zu belegen.
Danke für die Zahlreichen Antworten..
Ja, ich werde die Strafe bezahlen.
und ja die Belegschaft die mit Auto kommt und dort noch einen PP ergattert macht das Spiel mit
werde mir wohl in Zukunft einen anderen Parkplatz suchen und den etwas längeren Weg in kauf nehmen..
Sowohl die Raucher und auch die Umparker oder sonstige Arbeitsplatz nach draußen verlasser stempeln bei uns aus, falls dienstlich gibt es die Option Dienstgang.. 😉
Immer wieder das kalte Auto für ein paar Meter zu bewegen und wieder kalt werden zu lassen kommt unter Umständen teurer als die Parkgebühr.
@ mondeomaniac,
Warum parkst Du mit Deinen Kollegen nicht gemeinsam um. Du von A nach C, Kollege von C nach B, von D nach A und B nach D...so als Beispiel...😁
Das 2h Limit ssoll doch gerade verhindern das die Parkplätze dort von Arbeitnehmern tagsüber dauerblockiert werden.
Wenn das nicht funktioniert wird evtl. Bald auf eine Stunde reduziert macht dann irgendwann keinen Spaß mehr da jede Stunde zu rennen.
Gruß Tobias
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 1. Mai 2015 um 18:09:54 Uhr:
...Bald auf eine Stunde reduziert macht dann irgendwann keinen Spaß mehr da jede Stunde zu rennen.
Och wieso, bisschen Bewegung schadet doch nicht 😁
Das nächstemal fährst du raus und rückwärts wieder ein, dann ist das eine gewaltige Veränderung! Machst ein Foto davor und beim 2.mal einparken, nun eben Rückwärts, machste wieder ein Foto und dann einfach mal abwarten. Die müsste dir dann schon beweisen, das sie es beobachtet hat, das du nur rein und rausgefahren wärst!? Außerdem, sobald du die Parklücke freigibst, um rückwärts einzufahren, hast du diese komplett freigegeben für jeden anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn da keiner war, der sie just in diesem Moment nutzen wollte, dürfte es Strafrechtlich nicht relevant sein, das du sie wieder belegt hättest!? Einmal um den Block, sie ist frei, warum solltest du sie nicht nochmal nutzen dürfen?
Probiere es auch und berichte! Ansonsten, wie hier viele raten, einen kleinen Fußweg einplanen, einen Dauerparkplatz anmieten, oder eine besser gelegenen Arbeitsstelle suchen:-)