Verkehrsordnungswidrigkeit Parkscheibe nachgestellt

Hallo,
ich wende mich mal wieder ans Forum und hoffe auf euren Rat 😉
Bei meiner Arbeitsstelle herrscht Parkplatznot
Es gibt Parkplätze die mit Parkscheibe 2 Stunden nutzbar sind.
Ich gehe also alle 2 Stunden raus drehe die Parkscheibe nach, bewege mein Auto, dass es
wirklich keinen gleichen Ventilstand gibt und gehe wieder ins Büro.
Wie erwähnt wird das Auto dabei um 1 m bewegt.

Jetzt habe ich einen Strafzettel erhalten mit der Begründung das am Tattag die Kennzeichen der geparkten
Fahrzeuge der Parkscheibenstand und die Ventilstellung zunächst notiert wurden
und dann 2,5 Stunden später der Ventilstand meines Fahrzeugs unverändert war und die Parkscheibe geändert wurde. "Ihr Fahrzeug wurde nicht bewegt"
Das ist eine Lüge, wie gesagt wurde das Fahrzeug bewegt, ob jetzt 1 m oder ob ich raus und dann wieder reinfahre dürfte doch egal sein.
Meiner Meinung nach ist der Vorwurf haltlos weil das FZ bewegt wurde oder wie ist hier die genaue Rechtslage
Dieses mal ist es mir egal ich möchte mich auch nicht mit denen anlegen aber würde mich wirklich auch für die Zukunft interessieren..
Ich freue mich auf eure Antwort
Danke
Grüße

Beste Antwort im Thema

Oder du bist nach dem Notieren grade den Meter vor gefahren und direkt vor dem Strafzettel den Meter wieder zurück.

Fakt ist, ein wenig hin und her fahren in der Parklücke berechtigt nicht die Parkscheibe nachzustellen. Du musst die die Parklücke so freigeben, dass jemand anderes die Chance hat da einzuparken.

Ich denke entsprechende Stelle hat dich längst "registriert". In Zukunft wirst du es zu recht sehr schwer haben, dort keine Strafzettel zu bekommen. Es ist an der Zeit dir eine andere Lösung auszudenken.

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Eventuell hast du die Arschkarte, weil die Ventile eine Umdrehung hingelegt haben und fast wieder dort waren, wo sie vor dem losfahren gewesen sind.

Wo parken denn andere deiner Arbeitskollegen, die mit dem Auto zur Arbeit kommen?

Oder muss ich mir das so vorstellen, dass alle 2 Stunden die komplette Belegschaft das Firmengebäude verlässt, um die Parkscheiben nachzustellen?

Sagen wir mal so - andere deiner Kollegen schaffen es doch sicherlich auch, kein Knöllchen zu kriegen?

Beweise oder Zeugen für das Umparken? Wenn nicht schlechte Karten, wirst wohl Zahlen müssen. Dem Ordnungsamt wird man wohl eher glauben, zumal die meist zu zweit sind und somit Zeugen haben, dass der Wagen nicht bewegt wurde.

Vielleicht wurde er auch beim kurz Vor- und Zurückfahren beobachtet/gesehen ?

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Wenn die Ventilposition beider Reifen vorher wie nachher gleich um XY° verstellt ist, dann sieht man doch, dass nicht gefahren wurde. Außerdem ist doch die Politesse nicht blöd und kennt eure (oder nur deine) Späßchen.

Ob 1 m oder einmal um den Block macht übrigens schon einen Unterschied, denn im ersten Fall, belegst du den Parkplatz dauerhaft, gibst ihn - niemals - frei. Im zweiten Fall, ist der Parkplatz zumindest für die 5 Minuten frei und ein anderer könnte ihn nutzen.

Fazit:

Nicht lange aufregen und rumdiskutieren und außerdem kenne ich diese Parkplatznot in Städten. Mit 10 Minuten (mehr) Fußweg findet man eigentlich immer einen Dauerparkplatz. Einfach mal umsehen und auch diese 10 Minuten (mehr) in Kauf nehmen.

Die sind ja auch nicht doof, vielleicht habm'se dich auch beim "Umparken" beobachtet. Und bei 1 m hin oder her stehen die Ventile schnell mal wieder an der gleichen Stelle.

Da du einen zeitlich begrenzten Parkplatz dauerhaft blockierst, ist es auch moralisch nicht verkehrt, wenn du ab und an ein Ticket bekommst. Woanders zu parken käme wahrscheinlich deutlich teurer...

Oder du bist nach dem Notieren grade den Meter vor gefahren und direkt vor dem Strafzettel den Meter wieder zurück.

Fakt ist, ein wenig hin und her fahren in der Parklücke berechtigt nicht die Parkscheibe nachzustellen. Du musst die die Parklücke so freigeben, dass jemand anderes die Chance hat da einzuparken.

Ich denke entsprechende Stelle hat dich längst "registriert". In Zukunft wirst du es zu recht sehr schwer haben, dort keine Strafzettel zu bekommen. Es ist an der Zeit dir eine andere Lösung auszudenken.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 30. April 2015 um 20:47:09 Uhr:



Ich denke entsprechende Stelle hat dich längst "registriert". In Zukunft wirst du es zu recht sehr schwer haben, dort keine Strafzettel zu bekommen.

Rrrrrrrrrrrichtig !!

Es gibt in der Tat solch "schwarze Listen". Hat selbst der HiPo von unserer Gemeinde.

Ein 2-Std.-Parkplatz ist halt ein 2-Std.-Parkplatz und kein 4 x 2-Std.-Dauerparkplatz.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 30. April 2015 um 21:22:28 Uhr:


Es gibt in der Tat solch "schwarze Listen". Hat selbst der HiPo von unserer Gemeinde.

Es muss nicht mal eine echte Liste sein. Es reicht, dass derjenige, der in dem Bereich kontrolliert, registriert hat, dass dieses Auto jeden Arbeitstag den ganzen Arbeitstag am selben Platz steht.

Und dann stellt man sich eben auch mal 10 Minuten hin und schaut sich an, was derjenige treibt, wenn mal wieder die Parkscheibe nachzustellen ist.

ausserdem fällt es auf das das auto immernoch da steht und keinen warmen motor hat. ^^

die sind nicht blöd und merken sich auch solche autos oder machen bilder zum vergleich und man schaut auch mal ob der motor oder auspuff warm war.
bei 1m ist der nicht gerade warm.

es gibt viele sachen womit man merken kann das du dauernd da stehst und nicht nur die ventilstellung

Zitat:

@Frage234 schrieb am 30. April 2015 um 19:46:40 Uhr:


[...] Und bei 1 m hin oder her stehen die Ventile schnell mal wieder an der gleichen Stelle [...]

Dazu müßten bei einer vollen Umdrehung aber Schubkarrenräder dran sein (Raddurchmesser=1m/pi=0,318m)😉. Bei hin

und

her, also vor und wieder zurück ist es aber mehr als wahrscheinlich, daß sie wieder an der gleichen Stelle stehen.

Leg doch Widerspruch ein und sag du hast das Auto um 1m bewegt 😁

Würde dann Vorsatz hinzukommen? Ist ja auch ein Unterschied Parkschein überziehen oder keinen haben.

Das mit dem Vorsatz und des daraus resultierenden erhöhten Bußgelds ist nicht uninteressant, oder wie soll man eine Parkscheibe fahrlässig verstellen.
Bei Leuten die nicht lernen und den Verstoß immer wieder begehen ist es auch nicht uninteressant, sie zum Verkehrsunterricht zu schicken.
LG Detta

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 30. April 2015 um 21:30:01 Uhr:


Es muss nicht mal eine echte Liste sein. Es reicht, dass derjenige, der in dem Bereich kontrolliert, registriert hat, dass dieses Auto jeden Arbeitstag den ganzen Arbeitstag am selben Platz steht.

Und dann stellt man sich eben auch mal 10 Minuten hin und schaut sich an, was derjenige treibt, wenn mal wieder die Parkscheibe nachzustellen ist.

Ich würde jetzt nicht nur von diesen Wagen sprechen, sondern von diesen Parkbereich. Es ist eine leichtigkeit morgens alle Fahrzeuge - inklusive Parkscheibe - zu erfassen und die Liste im laufe des Tages zu kontrollieren und aktualisieren. Nur habe ich doch schon etwas versändniss, wenn die Politessen auf diesen Schreibkram und der Zeitplanung keine Lust haben. Um ihre Quote braucht sich die Politesse keine Sorgen zu machen. Falsch geparkte Fahrzeuge, die andere Verkehrsteilnehmer behindern, gibt es in solchen Gegenden mit knappen Parkraum in der Regel genug.

Eventuell ist die Politesse neu und geht noch mit vollem Elan an die Sache ran. Oder da hatte eine Führungskraft die Idee mehr Geld in die Kasse zu holen.

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