Verkauf meines Autos

Hallo Community, ich möchte meinen Fiat 500X 4x4 verkaufen. Jedoch ist das Auto finanziert und der Fahrzeugbrief liegt bei der Bank. Diese gibt ihn erst nach kompletter Tilgung des Kredites raus.(Brief ist 2-3 Tage nach Geldeingang bei mir). Jetzt meine Frage: Passt es wenn ich in dem Kaufvertrag hinzufüge, dass das Auto 4 Tage nach Erhalt des Geldes bzw. sobald ich den Fahrzeugbrief erhalten habe a den Käufer übergebe? Falls nicht habt ihr Tipps?
Danke schon mal im Voraus🙂

22 Antworten

Zitat:

@macspeed schrieb am 19. Januar 2025 um 09:29:54 Uhr:


Lassen wir mal das mit dem Stempel, da hier große Unterschiede sind zwischen D und A vorherrschen

Wenn Du Deine Ansicht für A darstellst, solltest das auch kundtun.

Da das hier ein D Forum ist, gehe ich davon aus, dass es um Vorgänge in D geht.

Zitat:

@MaRa02 schrieb am 18. Januar 2025 um 23:03:51 Uhr:


Ich kann das Darlehen aber auch auf den Käufer überschreiben. Das wäre doch möglich.

Wenn Deine Bank zustimmt.
Die Entscheidung darüber triffst nicht Du und hängt an der Kreditwürdigkeit des Käufers!

Will der überhaupt das Fahrzeug zu Deinen Konditionen finanzieren!?

Da findest Du so schnell keinen, der diese Spielchen mitspielt. Und wenn dann nur zu einem geringen Preis. Ich würde den Wagen auslösen (sprich mit deiner Bank über die kurzfristige Zwischenfinanzierung) und ganz normal verkaufen.

Und das ändert etwas ????

Geld gibt es für das Fahrzeug incl aller Papiere, sonst nicht

Mit solchen "Mäzchen " ist kein anständiger Preis zu erzielen und schreckt nur Interessenten ab

Zitat:

Wenn Du Deine Ansicht für A darstellst, solltest das auch kundtun.

Da das hier ein D Forum ist, gehe ich davon aus, dass es um Vorgänge in D geht.

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Du hast behauptet, das die Bank Einträge in die ZB vornimmt.

Tut sie in D nicht!

Nochmal..bei euch nimmt die Bank, [edit / Ausdruckweise / Beleidigung // Olli MT-Mod.], für ein Auto Kredit aufzunehmen ( höchster Zinssatz, da hoher Wertverlust, gegenüber anderer Besicherung ), offensichtlich die Zulassungsbescheinigung als Sicherstellung
Bei uns den Fahrzeugbrief / COC Papier, ODER haut einen Stempel mit Eigentumsvorbehalt rein, da bekommst ihn wieder, da die ZLS bei uns nichts wert ist ( steht bei uns auch drinnen KEIN EIGENTUMSNACHWEIS )

Verkaufen kannst die Mühle nur, wenn A: du das Papier von der Bank auslöst, ODER B: Der Stempel RECHTSWIRKSAM gelöscht ist

Der Endeffekt ist, Auto ohne Papiere NIX wert, klar ?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Januar 2025 um 18:26:06 Uhr:


Du hast behauptet, das die Bank Einträge in die ZB vornimmt.

Tut sie in D nicht!

Ferner hast Du behauptet man dürfe ein finanziertes gar nicht verkaufen, da die Bank der Eigentümer wäre.

Auch das stimmt nicht.

Kommt wohl darauf an ob eine Sicherungsübereignung stattgefunden hat oder nicht 😉

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