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Verkauf ins EU Ausland - Vor Abholung abmelden in Zeiten von Corona

Themenstarteram 10. April 2020 um 15:26

Hallo.

Wenn alles gut geht, werde ich meinen PKW ins EU Ausland verkaufen. Der Käufer will mit einem Hänger kommen und den Wagen mitnehmen.

Der Wagen soll ohne Nummernschilder abgegeben werden. Nun meine Frage, wie kann ich den Wagen dann abmelden. Stimmt es, dass nur die Zulassung Teil 1, die Nummernschilder und mein Perso benötigt wird? Und stimmt es, dass der Käufer im EU Ausland für die Zulassung den Teil 1 der Zulassungspapier nicht benötigt um den Wagen wieder anzumelden?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Es stimmt - wenn du Halter bist - genügt zur Abmeldung ZB 1 , die Schilder und dein Pass oder Ausweis...

Um den Wagen im Ausland anzumelden - es ist unterschiedlich. Meistens wird der Schein nicht notwendig dafür aber Die Bestätigung, das der Wagen im Ursprungsland abgemeldet wurde.

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Es stimmt - wenn du Halter bist - genügt zur Abmeldung ZB 1 , die Schilder und dein Pass oder Ausweis...

Um den Wagen im Ausland anzumelden - es ist unterschiedlich. Meistens wird der Schein nicht notwendig dafür aber Die Bestätigung, das der Wagen im Ursprungsland abgemeldet wurde.

Abmeldung geht Kontaktlos und aus der Ferne.

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