Verkauf als Händler an Händler bei anderen Gewerk?
Hallo,
ich habe ein Gewerbe (anderes Gewerk).
Könnte ich jetzt KFZ Händler an einen anderen KFZ Händler verkaufen?
Ich möchte die Gewährleistung ausschließen und soweit mir bekannt, ist die unter Händlern ausgeschlossen.
Mfg
Michael
Beste Antwort im Thema
? klingt jetzt wie Menschenhandel ;-)
16 Antworten
Zitat:
@StephanRE schrieb am 9. Dezember 2017 um 17:05:55 Uhr:
...Die gewährleistung gilt nur bei Verkauf eines Händlers an eine Privatperson. Das Einzige was hier für Dich evntl. relevant ist, ist die Frage der Umsatzsteuer.
Achtung, die Gewährleistung kann man nie ausschließen bei Gewerbe zu privat. Das hat nichts speziell mit KFZ Gewerbe oder Handel zu tun. Da ist es auch egal, ob das Gewerbe Florist oder Hundegassieservice ist !
Daher kann man jedem Gewerbetreibenden raten nur an Gewerbe zu verkaufen, da man dort immer die Gewährleistung vertraglich ausschließen kann.
Meiner Meinung nach eine Schwachstelle von der Gewährleistung, einem Bäcker kann man nun nicht unbedingt Kompetenz in KFZ Technik unterjubeln, ist aber so ....Resultat ist, das man praktisch überhaupt nicht mehr privat an Firmenwagen/Transporter rankommt, da keiner Gewährleistung geben möchten/kann..
A: es ist sein Privatauto also kann er es nicht im Rahmen des B2B verkaufen. Auf wen ist das Fahrzeug zugelassen? Auf Ihn oder seine Firma?
B: Sorry, Tippfehler ich meinte...an einen Händler oder an eine Privatperson...