Verischerung zahlt nicht und ich werde verklagt
Hallo zusammen,
vielleicht hat hier ja mal jemand einen Tip
Ich bin vor ca. einem Jahr rückwärts beim ausparken mit einem anderen Fahrzeug ( Opel Astra Caravan 1997 ) das rückwärts ausgeparkt hat,zusammengestossen, und zwar mit Schrittgeschwindigkeit . Ich bin der festen Überzeugung dass beide in Bewegung waren, sass aber alleine im Fahrzeug und habe der Poliezi gegenüber keine Schuld eingestanden.
An dem Firmenwagen ( E 46 Cabrio ) war nichts zu sehen und daraufhin habe ich nur den Schaden des alten Astras gemeldet.
Soweit so gut, und nun habe ich letzte Tage eine Klage des Unfallgegners erhalten, den Schaden von ca. 2000 € !!! zu übernehmen, da die Versicherung noch nicht gezahlt hat.
Nachdem ich den KVA bekommen habe, kann ich mir auch vorstellen warum........ das sieht meines erachtes schwer nach Abzocke aus, aber egal, ich habe ja den Schaden über unsere Firma gemeldet, die wiederrum an die Versicherung usw-.
Der Schaden des Astras übersteigt übrigens den Gesamtwert des Wagens. AN dem Wagen war auch nichts dran, außer dass deren Zierleiste abgefallen ist. Angeblich muß ein neuer Stoßfänger, Heckklappe usw. her........ es war aber nichts zu sehen
Die Versicherung wurde natürlich auch angeklagt.
Hat von EUch einer eine Ahnung, wie sich so win Fall verhält ??
Danke für Eure Antwort
PS : SOll ich erstmal einen Anwalt einschalten, den ich evtl. selber zahlen muss, bzw. ( Ich bin privatinsolvent und wieder im angestellten Verhältnis ), oder dem Gericht mitteilen, daß ich der Klage nicht zustimme ??
Gibts durch die Insolvenz ggf. Zuschüsse für Anwalt etc., falls es zum Prozess kommt ?
Beste Antwort im Thema
@FahrSpar
Nach deinen Ausführungen ist ja so gut wie nichts geklärt (Schuldfrage - Schadenhöhe). Da erscheint ist mehr als natürlich, dass sich die Kfz-Haftpflichtversicherung des von dir geführten Fahrzeuges (noch) nichts bezahlt hat. Die Versicherung reguliert nicht nur begründete Ansprüche - sie hat auch unberechtigte Ansprüche zurückzuweisen.
Damit haben "Geschädigte" mitunter ein Problem, gehen zum Rechtsanwalt (Rechtsschutzversicherung sei Dank) und wenn auch dieser nicht die gewünschte Abrechnung erreicht, wird halt Klage beim zuständigen Amts- oder Landgericht eingereicht.
Das neben der Versicherung auch der Fahrer mitverklagt wird, ist nicht nur ein normaler Vorgang. Der Kläger erreicht gleichzeitig damit, dass der Fahrer des gegnerischen Fahrzeuges als Zeuge ausscheidet, da der Fahrer ja unmittelbar am Prozess beteiligt ist.
Mach dir hier keine Sorgen. Du musst weder befürchten, Schadenersatz leisten zu müssen, noch brauchst du einen eigenen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen zu beauftragen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung beauftragt einen Rechtsanwalt, der sowohl die Interessen des Versicherers als auch deine Interessen vertreten wird. Du musst weder die Kosten des Gerichts und der Rechtsanwälte bezahlen und bei Gericht muss du nur erscheinen, soweit dies vom Gericht ausdrücklich angeordnet wird.
Eine entsprechende Mitteilung wird dir von der Kfz-Haftpflichtversicherung in den nächsten Tagen zugestellt werden.
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
das geht wirklich Harry.Verklagt werden kann
-der Halter
-der Fahrzeugführer
-die Versicherungkann man sich aussuchen 😁
Gruss Delle
und meistens - besonders wenn es um die Schuldfrage geht - werden auch alle verklagt. Denn als Beklagter kann man nicht mehr als Zeuge aussagen.