V50: Preise: Rabatte/EU-Importe
Hallo Leute,
grase gerade das Internet nach Infos über V50 ab - wollte mir nächstes Frühjahr einen zulegen.
Ich bin inzwichen auf ganz erstaunliche Presiunterschiede gestoßen z.B. V50 2.0D Momentum -5.000€ im vergleich zum Listenpreis 30.000€. Ich habe die Austattungsliste verglichen und denke das der Preis auf 500€ genau die deutsche Serienaustattung umfasst.
Hat jemand Erfahrung wie man einen Volvo Vertragshändler am besten um Rabatte angeht?
Braucht man Bargeld, die unmittelbare Absicht zu bestellen, Anzug, hübsche Frau?
Die EU-Importe scheinen inzwischen sehr professionell nach deutschem Recht, ohne Anzahlung etc abzuwickeln zu sein. Wer geht da noch ohne 10% +X vom Hof des Vertragshändlers?
Gruß
Robert
29 Antworten
@Gismo911:
In Holland (wo die meisten EU-Importe herkommen) ist im Summumpaket noch das Xenon-Licht mit drin.
Die Durchführung einer Wandlung dürfte bei einem EU-Neuwagen schon etwas schwierig sein, denn der Verhandlungspartner hierbei ist nicht Volvo sondern der Händler!
Ist bei einem "deutschen Fahrzeug" schon schwierig genug!
Habs gerade selbst mit Volkswagen erleben dürfen! 😁
Echt heftig!
Sieht man also von einer möglichen Wandlung ab, kann ich jedem empfehlen einen EU-Neuwagen (zumindest einen Volvo-EU-Neuwagen) zu kaufen!
Die Akzeptanz bei meinem Volvo-Händler ist (wie im vorherigen Post bereits beschrieben) 100 %ig!
Gruß Achim
"... der Verhandlungspartner hierbei ist nicht Volvo sondern der Händler!"
Genau wie bei jedem deutschen VOLVO auch.
Grüße
so, erstmal tausend Dank für Eure Tips!
Bei bestärkt sich auch der Eindruck das 15% ein Standard sind und zwar auf die Liste, nicht Liste + Überführung.
Der Tip mit Holland und Xenon scheint mir ja Gold wert. Beim vergleich der Ausstattungen scheint mir gerade Volvo sehr interessant für den EU-Kauf.
Danke nochmal für die konkreten Tips
Gruß
Robert
[noch OPEL Astra G caravan 55KW!!]
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Volvo V50 in NL
Hallo Robert,
ich war vor wenigen Wochen in Venlo (http://www.dealer.volvocars.nl/nl/nl/dealerpages/642/), um mir die Standheizung freischalten zu lassen. Ich habe mir dann einen aktuellen V50-Prospekt mitgenommen und auch mit dem Verkäufer gesprochen. Seiner Aussage nach kaufen mehr Deutsche als Niederländer in Holland Autos (wg. der dortigen Luxussteuer, die nicht für Exporte anfällt).
Die Ergebnisse eines Preisvergleichs habe ich einmal attached (jeweils schon mit der neuen MwSt). Beim D5 Summum, den ich verglichen habe, sind im Schnitt allein beim Listenpreis (und gleicher Ausstattung) über 11 % Preisersparnis drin.
Wirklich interessant ist, dass ein deutscher V50 Summum (ohne Xenon-Licht) sogar noch leicht teurer ist als ein niederländischer Summum (inkl. Xenon-Licht), der zusätzlich folgende Ausstattung aufweist:
+ RTI Navigation
+ High Performance
+ Alarmanlage
+ Metallic-Lackierung
+ Einparkhilfe hinten
In Holland kannst Du zwischen Barkauf und Finanzierung wählen (darauf kommt dann bei der Einfuhr die deutsche MwSt). Leasing ist nicht möglich.
Einen schönen Abend
Oliver
Zitat:
Original geschrieben von bine7012
"... der Verhandlungspartner hierbei ist nicht Volvo sondern der Händler!"
Genau wie bei jedem deutschen VOLVO auch.
Grüße
Exakt!
Nur das dieser meist vor Deiner "Haustüre sitzt", während Du bei einem EU-Neuwagen nach NL, DK... bzw. zum Importeur fahren musst, dieser wird aber wohl alles dafür tun, den schwarzen Peter an den betreffenden Volvo-Händler weiterzugeben!
Gerichtsstand wäre bei Härtefällen ebenfalls Standort des Händlers / Importeurs. Das kann mühsam und teuer werden.
Ich kann wie gesagt aus eigener Erfahrung zum Thema Wandlung (mit einem örtlichen [VW-] Vertragshändler) sprechen. Ist schon schwer genug!
Aber wer will schon einen VOLVO wandeln? 😁
Spaß beiseite:
Sehe eine mögliche Wandlung eben als einzigen wirklichen Nachteil eines EU-Neuwagens an. Diese Meinung muss ja nicht jeder teilen! Wär ja noch schöner 😉
Aber wie bereits erwähnt, ich hatte bisher keine Probleme mit meinem EU-Elch!
(Wandlung ist jetzt eh keine Thema mehr und war auch [zumindest bei meinem Elch] nie ein Thema, da nahezu mängelfrei!)
Gruß Achim
"...nach NL, DK... bzw. zum Importeur fahren musst, dieser wird aber wohl alles dafür tun, den schwarzen Peter an den betreffenden Volvo-Händler weiterzugeben!"
Nach OLG- Rechtsprechung muss der Verkäufer den Wagen auf eigene Kosten und eigenes Risiko zur Nachbesserung abholen und wieder zurückbringen. Tut er das nicht kann man sofort "wandeln" oder mindern, wenn es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Der Händler kann niemandem den schwarzen Peter geben. Er kann aber selber das Auto an seinen Lieferanten zurückgeben, wenn er es zurücknehmen musste.
"Gerichtsstand wäre bei Härtefällen ebenfalls Standort des Händlers."
Gerichtsstand ist bei Privatkunden der Ort, wo das Fahrzeug sich befindet, also der Wohnort des Käufers.
Ich denke da kann man dem EU-Wagen-Käufer jegliche Bedenken nehmen, da rechtlich im Gegensatz zu VOLVO alles sehr kundenfreundlich ist.
Meine Meinung.
Zitat:
Original geschrieben von bine7012
Nach OLG- Rechtsprechung ....
Das mag für deutsche Händler so sein, in anderen Ländern würde ich aber nichts auf deutsche OLG Rechtsprechung geben... da müsste es dann in dem Zusammenhang wohl der EuGH sein ;-)
Hälsningar
Torsten
Reden wir nicht die ganze Zeit von deutschen EU-Händlern? Wenn man den Wagen selbst importiert, sieht es natürlich etwas anders aus. Wobei die eigentliche Sachmängelhaftung gleich sein sollte.
Zitat:
Original geschrieben von bine7012
Nach OLG- Rechtsprechung muss der Verkäufer den Wagen auf eigene Kosten und eigenes Risiko zur Nachbesserung abholen und wieder zurückbringen. Tut er das nicht kann man sofort "wandeln" .....
Sofort wandeln???
Glaube, Du hast noch keine Wandlung durchsetzen müssen, oder?
Zitat:
Original geschrieben von bine7012
Reden wir nicht die ganze Zeit von deutschen EU-Händlern? Wenn man den Wagen selbst importiert, sieht es natürlich etwas anders aus.
Bisher ging es um EU-Neuwagen allgemein, also sowohl "Eigenimport", als auch deutsche Importeure (wobei sich die Rechtslage hier deutlich unterscheiden dürfte)
Bei Eigenimporten ist der Gerichtsstand definitiv der Händlerstandort!
Beim Kauf eines Wagens bei Importeuren ist der Standort des Importeurs Gerichtsstand, und der ist bei mir z.B 400km vom Heimatort entfernt!
Zitat:
Original geschrieben von bine7012
Nach OLG- Rechtsprechung muss der Verkäufer den Wagen auf eigene Kosten und eigenes Risiko zur Nachbesserung abholen und wieder zurückbringen.
Ohne Einschalten "höherer Instanzen" nicht durchsetzbar!
Meine Meinung!
Gruß Achim
Interessante Diskussion. Am Ende entscheidet doch immer die persönliche Situation. Wir haben zum Bsp. einen Wagen beim dt. Vertragshändler in Zahlung gegeben, für den wir fast den dt. Durchschnitts VK (lt.Mobile.de) noch rausholen konnten. Das plus 12% vom Listenpreis erschien uns am ende die bessere Entscheidung. Ich denke die meisten hier kennen die Problematik Autos privat zu verkaufen und den Ärger der aufkommen kann.
Verhandlung hat 2h gedauert und Volvo Händlern ist die EU Thematik um den V50 bewusst. Also einfach mal ansprechen und daraufhinweisen, das einem das Geld ja leider nicht zufliegt und schauen wir er reagiert.
Haben übrigend auch erst beim zweiten gekauft. Der erste kam auch mit dem Garantie, Service und Kulanzproblem auf uns zu und meinte EU Autos bekommen bei Ihm immer als letztes einen Werkstatttermin. War natürlich ein Grund da gleich zu verduften.
Sind mit unserem jetzigen Händler, dem Wagen und dem Geschäft voll zufrieden.
Gruß
Lenker
@GT5
Ich weiß ja nicht wie viele "Wandlungen" du schon durchgezogen hast und wie lange das her ist. Im Verbraucherschutz hat sich aber in letzter Zeit wohl einiges getan.
Bei mir war es eine Wandlung bei einem VW Golf Cabrio. Dabei hat der Händler freiwillig zurückgesteckt. Daneben noch eine Minderung über 3.000 bei einem Mitsubishi. Auch freiwillig. Und zwar deswegen, weil wenn du 3 oder mehr Nachbesserungen dokumentieren kannst, die bei einem Neuwagen fast keine Chance mehr haben. Das ist bei mir schon länger her und seitdem sind die Verbraucherrechte her besser geworden.
Zum Abholen und Zurückbringen: OLG München AZ 15 U 2190/05
Zum Gerichtsstand: BGHZ 87, 109; OLG München MDR 2004, 646
Also, fürchtet euch nicht und schenkt diesem ignoranten Autohersteller richtig eine ein, sonst ändert sich nie was. Die sitzen das aus.
Im Endeeffekt sollte es den Verkäufer auch gar nicht treffen, da er beim Hersteller Regressansprüche hat.
Zitat:
Original geschrieben von bine7012
@GT5
Ich weiß ja nicht wie viele "Wandlungen" du schon durchgezogen hast und wie lange das her ist. Im Verbraucherschutz hat sich aber in letzter Zeit wohl einiges getan...
Es war meine erste Wandlung und diese hat sich vor etwa 2 Monaten "abgespielt"! 😁
Info hierzu siehe:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
Zitat:
Original geschrieben von bine7012
@GT5
...weil wenn du 3 oder mehr Nachbesserungen dokumentieren kannst, die bei einem Neuwagen fast keine Chance mehr haben. Das ist bei mir schon länger her und seitdem sind die Verbraucherrechte her besser geworden.
.....
Also, fürchtet euch nicht und schenkt diesem ignoranten Autohersteller richtig eine ein, sonst ändert sich nie was. Die sitzen das aus....
Hier geb ich Dir vollkommen recht, allerdings zeigt sich eben immer wieder, dass man die vorhandenen Gesetze oftmals nicht durch einfaches "Vorsprechen" beim Händler durchsetzen kann, sondern nur durch energischen Nachdruck bzw. einen fähigen Rechtsbeistand!
Im Grunde sind wir uns also völlig einig:
Nicht einschüchtern lassen und sein Recht durchsetzen!
Übrigens: Mein nächster (wahrscheinlich ein C30 T5) wird wohl sicherlich wieder ein EU-Neuwagen werden! 😉
HAUPTSACHE KEIN VOLKSWAGEN! 😁
Gruß uns schönen Tag
Achim
Zitat:
Original geschrieben von GT5
Es war meine erste Wandlung und diese hat sich vor etwa 2 Monaten "abgespielt"! 😁
Dann war es keine Wandlung, sondern ein Rücktritt ;-) SCNR
Zitat:
Original geschrieben von blend
Dann war es keine Wandlung, sondern ein Rücktritt ;-) SCNR
Stimmt!!! 😁