ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. URTEIL: Riskantes Fahren kann den Führerschein kosten

URTEIL: Riskantes Fahren kann den Führerschein kosten

Themenstarteram 16. März 2005 um 11:54

Zitat:

Riskantes Fahren kann den Führerschein kosten

Wer leichtsinnig Auto fährt, setzt seinen Führerschein aufs Spiel - auch wenn es nicht zu einem Unfall kommt. Ein Mann, der durch ein riskantes Überholmanöver seine Fahrerlaubnis verloren hatte, legte Revision ein. Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte jedoch das Urteil der Vorinstanz.

Braunschweig - Der Autofahrer hatte in einer Rechtskurve eine Fahrzeugkolonne zu überholen versucht, obwohl er die Gegenfahrbahn nicht einsehen konnte. Nur knapp entging er einem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Schulbus. Seine Revision gegen eine Verurteilung zu 1750 Euro Geldstrafe und fünfmonatigem Führerscheinentzug durch das Amtsgericht Salzgitter wurde vom Oberlandesgericht Braunschweig verworfen.

Als dem Pkw-Fahrer der Bus entgegenkam, versuchten er und auch der Busfahrer eine Vollbremsung - die jedoch zu spät gekommen wäre. Der Autofahrer konnte im letzten Augenblick auf einen Feldweg ausweichen. Beide Fahrer sowie die 30 Schulkinder im Bus blieben unverletzt und kamen mit dem Schrecken davon.

Gegen das spätere Urteil des Amtsgerichts legte der Mann Revision ein. Es sei ja schließlich nichts passiert, argumentierte er dem Branchendienst "PS Report" zufolge. Irrtum, befanden nun die Richter und verwarfen die Revision als unbegründet. Sein Verhalten im Straßenverkehr sei im Interesse und zum Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu tolerieren und die begangene fahrlässige Gefährdung auch in dieser Höhe zu ahnden (AZ: 1 Ss 1/05).

quelle: spiegel online

eure meinung?

Ähnliche Themen
13 Antworten

In Kurven, die man noch nicht mal einsehen kann, zu überholen - da kann ich nur sagen: geschieht ihm recht! Da kann er genauso gut russisches Roulette spielen!

So was ähnliches hab ich mal vor ein paar Jahren aufm Heimweg von der Arbeit gehabt: lange Autoschlange, und ein Unbelehrbarer muss natürlich nach und nach alle überholen! Statt wie am anfang ca. 5 Autos hinter uns, war er dann schliesslich 4 Autos vor uns! Und dann überholt der Kerl tatsächlich noch in einer Linkskurve obwohl Gegenverkehr kommt!

Das blöde für ihn: der Gegenverkehr war die Rennleitung! :D Hat natürlich gewendet und den Kerl ein Stück weiter angehalten!

Da war die Rennleitung doch tatsächlich mal am zur richtigen Zeit am richtigen Ort!

1. Kann der Mann froh sein, dass er noch lebt.

2. Hat er den Busfahrer und alle Insassen gefährdet.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass bei einer Schulbusvollbremsung nicht mindestens ein paar blaue Flecken entstehen.

Damit geht das Urteil absolut in Ordnung - es konnte gar nicht anders ausfallen.

§ 315c StGB Freiheitsstrafe bis zu 5 jahren oder Geldbuße, der FS wird quasi nebenbei eingezogen.

Pflichte dem bei, daß der Betreffende erst mal Zeit bekommt, um wieder zur Besinnung zu kommen.

Trotzdem: Gute Reaktion: Vollbremsung des Busses und des Autos und dann die Bremse loslassen und auf einen Feldweg ausweichen; alle Achtung.

@ripper

auch ein skrupelloser könner bleibt ein könner :D

aber eben auch skrupellos ;)

das urteil geht in ordnung...

dieses überholen ohne den gegenverkehr einsehen zu können ist mir ein graus... beobachten kann man das jedoch sehr oft (ich denke ihr seht sowas auch regelmäßig)

letzte woche konnte ich sowas wieder beobachten... ein traktor mit einem lkw anhänger hinten dran (fragt mich nicht wie das geht) fuhr stur auf einer 14km langen strecke ohne anscheinend nur einen gedanken daran zu verschwenden daß er einen imposanten "fanclub" hinter sich hatte...

als dann kurz vor einer kurve kein gegenverkehr mehr kam dachten sich wohl die ersten beiden hinter dem traktor "gehirn aus und vorbei"...

passiert ist nichts da zum glück, in diesem moment, auch kein auto um die kurve kam... treffender als mit dem von ollis verwendeten begriff "russisch Roulette" kann man sowas nicht beschreiben...

interessant dabei finde ich immer daß mir als nachfolgendem beobachter der atem stockt wobei dem überholenden anscheinend jeglicher bezug zur gefahr fehlt...

gruß

patronn-citron

Er hat es nich anders verdient. Er kann froh sein, dass die Kinder das gut überstanden haben und niemand verletzt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

§ 315c StGB Freiheitsstrafe bis zu 5 jahren oder Geldbuße, der FS wird quasi nebenbei eingezogen.

Zum Glück nicht. Wenn man z.B. 3 Jahre Haft + 2 Jahre Führerscheinentzug bekommt, beginnen die 2 Jahre erst nach der Entlassung.

Da gibt es nicht viel zu sagen: richtig so! Die volle breite des Gesetzes soll ihn treffen.

Farmah, liest Du hier:

§ 69 StGB Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.

Du sprichst dagegen von der Auflage des Richters, wann die neue Fahrerlaubnis frühestens wieder erteilt werden kann.

Sind zwei verschiedene Vorgänge.

am 16. März 2005 um 16:09

.Finde es auch gut nachvollzihbar

.Ich habe immer wieder den eindruck, das sich viele kraftfahrzeugführer ihrer verantwortung für sich und vor allem auch andere nicht bewusst sind

Zitat:

Original geschrieben von Farmah

Wenn man z.B. 3 Jahre Haft + 2 Jahre Führerscheinentzug bekommt, beginnen die 2 Jahre erst nach der Entlassung.

Stimmt nicht. Ist zwar der größte Mist, aber leider genau andersrum!

Das Urteil finde ich vollkommen gerechtfertigt.

Zusätzlich sollte in Fällen wie dem geschilderten die MPU zwingend vorgeschrieben werden.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zusätzlich sollte in Fällen wie dem geschilderten die MPU zwingend vorgeschrieben werden.

Ich denke zwar auch, dass man da früh eingreifen sollte, um die Schwachsinn auf Deutschlands Straßen rechtzeitig einzudämmen, aber wenigstens eine Bewährungsprobe sollte man ihm schon noch zugestehen.

Zitat:

Original geschrieben von boah ey ! ;-)

...aber wenigstens eine Bewährungsprobe sollte man ihm schon noch zugestehen.

Die MPU ist eine Bewährungsprobe....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die MPU ist eine Bewährungsprobe....

Eine Bewährungsprobe VOR Anordnung einer MPU, also OHNE irgendwelche Auflagen ist selbstverständlich gemeint (siehe auch Zitat und Antwort).....logisch.....! :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. URTEIL: Riskantes Fahren kann den Führerschein kosten