Urlaubsbescheinigung trotz Fahrerkarte erforderlich ?
Hi habe ne kurze Frage zur Fahrerkarte
Folgende Situation
In der Firma sind Crafter (zgg 3,2 to) eingesetzt um auf die Baustelle zu kommen. Diese haben den digitalen Fahrtenschreiber. Somit lege ich meine Karte ins Gerät , egal ob ich einen Anhänger dabei habe oder nicht. Jetzt ist es aber so das ich nicht jeden Tag mit dem Crafter fahre sondern unregelmässig. Mal 4 Wochen jeden Tag , mal ne Woche gar nicht.
1 )
Müsste ich für die Tage an denen ich nicht mit dem Crafter fahre eine Urlaubsbescheinigung bzw eine Bescheinigung mitführen die belegt das ich nicht gefahren bin oder reicht die "fehlende" Eintragung auf der Fahrerkarte aus ?
2 )
Wie sieht es aus wenn ich zwischendurch unseren 12 to mit analogem Fahrtenschreiber benutze ? Brauche ich dann ne Bescheinigung für die nichtgefahrenen Tage ?
3 )
Wenn ich mit unserem 40 to unterwegs bin der einen digitalen Fahrtenschreiber hat , benötige ich dann eine Bescheinigung über nicht gefahrene Tage ?
Irgendwie hat keiner so richtig Ahnung in unserer Firma darüber. Wird man mit dem 12 to losgeschickt bekommt man ne Bescheinigung das man die letzten 14 Tage nicht gefahren ist . Egal ob auf der Fahrerkarte die Fahrten mit dem Crafter aufgezeichnet sind. Begründung : Sag einfach du hast keine Fahrerkarte und fertig ...
Fährt man mit dem 40 to wird nur geschaut ob man die letzten 14 tage mit dem 40 to unterwegs war und für jeden Tag an dem man in dem Zeitfenster nicht unterwegs war mit dem 40 to bekommt man eine Bescheinigung . Die Aufzeichnungen mit dem Crafter werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Irgendwie ist das alles ziemlich chaotisch
25 Antworten
Danke für eure Antworten.
Die bei mir in der Firma haben sich erkundigt und folgendes kam raus
Wir müssen zwar die Fahrerkarte im Crafter einlegen unterliegen aber keiner Aufzeichnungspflicht.Wir haben weder Lenk noch Ruhezeiten. Einzig und alleine die Schichtzeiten müssen wir einhalten (15h ?)
Wir müssen das digitale Aufzeichnungsgerät benutzen weil es da ist , mehr nicht ...
Selbst mit Anhänger , also somit über den 3,5to , sind wir an keine Lenkzeiten und Pausen gebunden .
Beim 12 to und beim 40 to müssen wir wie jeder andere auch sämtliche Vorschriften einhalten und auch die Bescheinigung mitführen.
Da wir als Monteure die LKW´s nur sporadisch nutzen und vielleicht 1-2 mal im Monat fahren würde eine Bescheinigung für die letzten 5 Werktage reichen.
So wurde mir das erklärt von der Firmenleitung. Kann das ganze zwar nicht nachvollziehen aber mir soll es egal sein. Bisher hat der chef alle Geldstrafen die eingetrudelt sind bezahlt (Parkverstöße , Ladung , Geschwindigkeit , Überholverbot usw ) .
Gruß Dirk
Na dann drücke ich Dir die Daumen, dass er das auch weiter tut. 🙄
Zitat:
Wir müssen zwar die Fahrerkarte im Crafter einlegen unterliegen aber keiner Aufzeichnungspflicht.Wir haben weder Lenk noch Ruhezeiten. Einzig und alleine die Schichtzeiten müssen wir einhalten (15h ?)
Wir müssen das digitale Aufzeichnungsgerät benutzen weil es da ist , mehr nicht ...
wer hat euch das denn gesagt, das ihr nicht Aufzeichnungspflichtig seit??
Wenn du die Fahrerkarte steckst, biste Aufzeichnungspflichtig dadurch.
> 3,5t und über 50km gilt keine Handwerkerregelung mehr. Fahrerkarte muss gesteckt sein. Dadurch auch Einhaltung der Lenk und Ruhezeiten.
Auf der Baustelle Häger runter und Tacho auf OUT. Bis zur Heimreise. Und es wird keine Fahrerkarte für diesen Zeitraum gesteckt, wo der Tacho auf OUT steht.
Ansonsten wenn euch das jemand gesagt haben sollte das ihr nicht Aufzeichnungspflichtig seit, dann nur schrifftlich bestätigen lassen von entsprechender Stelle und dieses Dokument mitführen.
Zitat:
Original geschrieben von dirknring
Einzig und alleine die Schichtzeiten müssen wir einhalten (15h ?)
Was versteht ihr unter Schichtzeit?
Sowas gibts nicht!
Arbeitszeitgesetz sollte euch interessieren. Denn dadurch ist nach 8 Stunden Schluß bei möglicher Verlängerung auf 10 Stunden pro Tag.
Inklusive der Lenkzeiten.
Habt mal einen Arbeits- oder Wegeunfall. Viel Spaß dann mit der BG, die wird nämlich keinen Cent zahlen.
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Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Was versteht ihr unter Schichtzeit?Zitat:
Original geschrieben von dirknring
Einzig und alleine die Schichtzeiten müssen wir einhalten (15h ?)
Sowas gibts nicht!Arbeitszeitgesetz sollte euch interessieren. Denn dadurch ist nach 8 Stunden Schluß bei möglicher Verlängerung auf 10 Stunden pro Tag.
Inklusive der Lenkzeiten.Habt mal einen Arbeits- oder Wegeunfall. Viel Spaß dann mit der BG, die wird nämlich keinen Cent zahlen.
Hi ,
Als Beispiel.
Es wird morgens um 5 Uhr am Betrieb weggefahren. Ankunft Baustelle etwa 6.15 Uhr. Um 17.30 Uhr wird feierabend gemacht . Heimreise bis 19 Uhr. Dauert länger wegen mehr verkehr auf der bab
Alles in allem sind wir von 5 Uhr morgens bis 19 Uhr abends unterwegs
2,75 h Fahrt
1,25 h Pause
10 h Arbeitszeit
14 h "Schichtzeit"
Unter Schichtzeit verstehen wir die Zeit von Abreise Firma bis Ankunft Firma , Arbeitszeit die Zeit die auf der Baustelle gearbeitet wird und Pausenzeit halt die Zeit auf der Baustelle die nicht gearbeitet wird bzw in der man Pause macht.
Sollte die Fahrzeit wirklich in die Arbeitszeit fallen wird jeder Handwerker dagegen verstoßen den jeder Betrieb den ich kenne fährt morgens zur Baustelle und kommt abends heim. Die Abwesenheit beträgt grundsätzlich deutlich mehr als 10h
Betreffend der Aufzeichnungspflicht wurde uns so erklärt das wir aufgrund des Gewichts des Crafters ( 3,2 to ) generell nicht aufzeichnungspflichtig wären. Da aber ein Fahrtenschreiber eingebaut wäre müssten wir die Karte reinstecken.
Ein Beispiel :
Kolonne fährt morgens um 4 nach München (600 km ) . Etwa um 10 Uhr ankunft. Kleinigkeiten wurden fertig gemacht , Abfahrt etwa 16 Uhr richtung Heimat. Um 21 Uhr , etwa 1 h vor dem Heimatort Kontrolle durch die Polizei. Nachdem die Karte ausgelesen war stellte der Polizist verwundert fest das die Zeiten auf der Karte von morgens 4 Uhr bis 21 komplett durchgelaufen sind , davon etwa 11 h Fahrt. Das argument das wir nicht aufzeichnungspflichtig sind da wir unter 3,5 to liegen und die Karte reinstecken damit nicht dauernd "Fahrt ohne gültige Karte " angezeigt wird hat der Polizist akzeptiert und uns nahegelegt trotzdem mal ne Pause unterwegs einzulegen wegen Sekundenschlaf , Müdigkeit etc...
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Was versteht ihr unter Schichtzeit?Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von dirknringEinzig und alleine die Schichtzeiten müssen wir einhalten (15h ?)
Sowas gibts nicht!
Arbeitszeitgesetz sollte euch interessieren. Denn dadurch ist nach 8 Stunden Schluß bei möglicher Verlängerung auf 10 Stunden pro Tag.
Inklusive der Lenkzeiten.
Habt mal einen Arbeits- oder Wegeunfall. Viel Spaß dann mit der BG, die wird nämlich keinen Cent zahlen.
Das ganze hängt vom Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag ab, da gibt es genügend Sonderregelungen (z.B. für Krankenhauspersonal, Ärzte, Polizei, etc.). Bei dirknring wäre z.B. noch zu klären ob die Fahrt zu Baustelle Reisezeit oder Arbeitszeit ist.
Ich habe von Mitte Dezember '09 bis Anfang Juni '10 durchgehen 'gearbeitet'. Da wird's nach Standard-ArbZG nicht's mit den 8h Werkstäglich im 24-Wochen-schnitt. Achso: Regelarbeitszeit ist 46h-Woche und Arbeitgeber ist der Staat...
Zitat:
Original geschrieben von Kunstbanause
Das ganze hängt vom Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag ab, da gibt es genügend Sonderregelungen (z.B. für Krankenhauspersonal, Ärzte, Polizei, etc.). Bei dirknring wäre z.B. noch zu klären ob die Fahrt zu Baustelle Reisezeit oder Arbeitszeit ist.Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Was versteht ihr unter Schichtzeit?
Sowas gibts nicht!
Arbeitszeitgesetz sollte euch interessieren. Denn dadurch ist nach 8 Stunden Schluß bei möglicher Verlängerung auf 10 Stunden pro Tag.
Inklusive der Lenkzeiten.
Habt mal einen Arbeits- oder Wegeunfall. Viel Spaß dann mit der BG, die wird nämlich keinen Cent zahlen.
Ich habe von Mitte Dezember '09 bis Anfang Juni '10 durchgehen 'gearbeitet'. Da wird's nach Standard-ArbZG nicht's mit den 8h Werkstäglich im 24-Wochen-schnitt. Achso: Regelarbeitszeit ist 46h-Woche und Arbeitgeber ist der Staat...
Fahrt zu der Baustelle ist Reisezeit für die es eine Kilometervergütung gibt. Keine Arbeitszeit
Aufzeichnungspflicht in Deutschland besteht bereits ab 2,8 Tonnen!!!
Zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen darf, wenn kein Aufzeichnungsgerät verbaut ist auch handschriftlich aufgezeichnet werden.
Ist ein Gerät verbaut, so ist dieses zu benutzen.
Fahrzeit kann durchaus für den Fahrer des Fahrzeuges Arbeitszeit bedeuten.
Kurz gesagt: erfüllt der Fahrer dienstilche Pflichten, also fährt er Kollegen oder Material, ist es Arbeitszeit.
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Aufzeichnungspflicht in Deutschland besteht bereits ab 2,8 Tonnen!!!
Zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen darf, wenn kein Aufzeichnungsgerät verbaut ist auch handschriftlich aufgezeichnet werden.
Ist ein Gerät verbaut, so ist dieses zu benutzen.Fahrzeit kann durchaus für den Fahrer des Fahrzeuges Arbeitszeit bedeuten.
Kurz gesagt: erfüllt der Fahrer dienstilche Pflichten, also fährt er Kollegen oder Material, ist es Arbeitszeit.
Also würde ich mich als Fahrer wenn ich morgens um 5 losfahre und abends um 19 Uhr erst heimkomme irgendeinem Verstoß schuldig machen ?
Ehrlich gesagt ist mir das ganze zu kompliziert. Dürfte doch egal sein ob ich in einem Crafter fahre oder in einem Golf. Ich verdiene mein Geld nicht mit der Fahrerei sondern damit das ich auf der Baustelle arbeit erbringe.
Da wir jede mehrere Kolonnen haben wird irgendwann wohl einer angehalten werden und auf den S*** bekommen. Dann werden sich die Chefs ihre Gedanken drum machen müssen.
Gruß Dirk
Ob du dein Geld damit verdienst oder nicht spielt ansich keine Rolle.
Du solltest aber durchaus für das Fahren zusätzlich entlohnt werden, wenn es nach Definition eben Arbeitszeit ist.
Aber ist ja nur dein Geld dass du da verschenkst. Wenn dir das egal ist dann mach weiter so.
den Chef freuts natürlich, der weis aber auch, was an Fahrten als Arbeitszeit deklariert gehört, auch wenn er anderes behauptet.
Das Gerät auf der Baustelle auf "Out" zu stellen ist auch nicht ganz richtig.
Deine Karte sollte im Gerät bleiben.
Auf der Baustelle gehört auf "andere Arbeiten" / "sonstige Tätigkeite" gestellt (wenn nicht gefahren wird - wenn doch, dann wären es auf der Baustelle tatsächlich OUT-Fahrten) bis es auf die Heimfahrt geht.
Übrigends würde ich das mit der Aufzeichnung nicht so auf die leichte Schulter nehmen, denn pro Tag fehlender oder falscher Aufzeichnung werden für den Fahrer 250,-€ und für den Chef 500,-€ fällig
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Ob du dein Geld damit verdienst oder nicht spielt ansich keine Rolle.
Du solltest aber durchaus für das Fahren zusätzlich entlohnt werden, wenn es nach Definition eben Arbeitszeit ist.
Aber ist ja nur dein Geld dass du da verschenkst. Wenn dir das egal ist dann mach weiter so.
den Chef freuts natürlich, der weis aber auch, was an Fahrten als Arbeitszeit deklariert gehört, auch wenn er anderes behauptet.Das Gerät auf der Baustelle auf "Out" zu stellen ist auch nicht ganz richtig.
Deine Karte sollte im Gerät bleiben.
Auf der Baustelle gehört auf "andere Arbeiten" / "sonstige Tätigkeite" gestellt (wenn nicht gefahren wird - wenn doch, dann wären es auf der Baustelle tatsächlich OUT-Fahrten) bis es auf die Heimfahrt geht.Übrigends würde ich das mit der Aufzeichnung nicht so auf die leichte Schulter nehmen, denn pro Tag fehlender oder falscher Aufzeichnung werden für den Fahrer 250,-€ und für den Chef 500,-€ fällig
Hi ,
alle Insassen des Fahrzeugs bekommen summe x je km , der Fahrer bekommt summe x je km mehr.
Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von etwa 90 km/h ist das Kilometergeld höher als der Stundenlohn. Von daher verschenke ich kein Geld .
Nehmen wir mal an ich fahre morgens um 5 Uhr aus der Firma und bin um halb 7 auf der Baustelle. Da ich maximal 10 Stunden Arbeitszeit habe müsste ich ja um 13:30 Uhr wieder richtung Heimat aufbrechen um innerhalb der 10 Stunden Grenze zuhause zu sein. (bzw bei 1 h Pause um 14:30 Uhr)
Das funktioniert natürlich nicht . Wie machen das die anderen Firmen ? Sehe ja täglich wann die Leute ankommen und abfahren. Da ist niemand innerhlab der 10 h Grenze wieder zuhause .