unzulässiges parken im eingeschränkten Halteverbot
Hallo Leute,
ich brauche mal ein rat, und zwar habe ich angeblich am 30.01.17 (Mo) im eingeschränkten Halteverbot geparkt haben.
ich war heute an der besagten stelle vom Schreiben da steht ein halteverbotschild mit dem zusatzschild Mi 14-15 uhr.
zu den fakten:
1. ich habe nicht in der Straße geparkt ...habe in mein ganzen leben da noch nie geparkt 😁
2. zu der zeit aus dem vorwurf Montag den 30.01.17 war da kein halteverbot
3. wurde im Schreiben hinter dem Nummernschild das "H" für Historisches Fahrzeug mit kulli hinter gekritzelt...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Loser50 schrieb am 14. Februar 2017 um 07:53:06 Uhr:
Zitat:
@Dream_Daimler schrieb am 14. Februar 2017 um 07:44:25 Uhr:
das auto stand dort definitiv nicht... ist es möglich das die vom amt die Straße falsch aufgeschrieben haben?Du musst das, denke ich, beweisen können. Ansonsten könnte jeder behaupten, er hätte dort nicht geparkt etc.
Seit wann muss ein Beschuldigter seine Unschuld beweisen? Ich denke, in unserem Rechtssystem ist es genau andersherum.
26 Antworten
Wenn auf der Verwarnung eine Stelle angegeben ist, an der zur angegebenen Tatzeit kein Haltverbot bestand, könnte ein Widerspruch durchaus Erfolg versprechen.
Weiß ja nicht, ob in solchen Fällen dann eine zweite kommt mit der richtigen Straße und "Entschuldigung, wir haben uns beim ersten Mal beim Ausfertigen geirrt". 😎
Ich glaube an ein falsch notiertes Kennzeichen. Hatte ich selber auch schon mal. Da wurde aus M-AL xxx ein MA-L xx gemacht.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 14. Februar 2017 um 09:08:19 Uhr:
Zitat:
@Loser50 schrieb am 14. Februar 2017 um 07:53:06 Uhr:
Du musst das, denke ich, beweisen können. Ansonsten könnte jeder behaupten, er hätte dort nicht geparkt etc.
Seit wann muss ein Beschuldigter seine Unschuld beweisen? Ich denke, in unserem Rechtssystem ist es genau andersherum.
Woher willst du wissen, dass er Beschuldigt ist? Wenn der Threadersteller meint, er wäre unschuldig, dann soll er es beweisen.
Ich sagte nichts von Unschuld beweisen, wenn er vermeintlich Schuldig ist.
Ist nicht mehr lange bis zur Bundestagswahl. Vielleicht hilft auch eine Petition.
Ansonsten ist es schon so, dass die Bußgeldstelle dem Betroffenen beweisen muss, dass er einen Verkehrsverstoß begangen hat. Dumm nur, dass da immer ein oder mehrere Zeugen sind, die genau diesen Vorfall zur Anzeige gebracht haben. Und genauso dumm, dass im Gerichtsverfahren diesen Zeugen meistens mehr geglaubt wird, als den Entlastungszeugen des Betroffenen.
Nun können die hier allenfalls bezeugen, dass das Fahrzeug an dem "Tattage" dort geparkt war, aber nicht, dass der Halter auch der Sünder war. Und genau dafür gibt's dann die Halterhaftung. Nicht für das Ordnungsgeld, sondern für die Verfahrenskosten.
Nun kann man natürlich argumentieren, ja, das Fahrzeug fahre ich ganz alleine, das Knöllchen nicht akzeptieren und das Ganze vor Gericht bringen. Mit dem Foto des Tatortes als Beweis, dass dort nur am Mittwoch das Parken verboten ist. Und hoffen, dass dieses Zusatzschild nicht erst am Dienstag nach dem Vorfall dort montiert wurde oder ein "fliegendes" eingeschränktes Halteverbotsschild (z.B. wegen Umzuges) stand. Das alles natürlich ohne den berühmten Fachanwalt für Verkehrsrecht, denn für Verstöße im ruhenden Verkehr zahlt die RS keine Kosten.
Also entweder Tatort fotografieren, nachweisen, wo man mit dem Fahrzeug am Tattage tatsächlich war und bei der Bußgeldstelle vorsprechen/hinschreiben, es dort dann klären, oder die paar Euro überweisen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@PeterBH schrieb am 14. Februar 2017 um 22:04:26 Uhr:
Also entweder Tatort fotografieren,.
Aber direkt am Tattag und nicht drei Monate später.
30.01.2017 bis heute 3 Monate? Wie die Zeit vergeht.
Müsste sich aber doch klären lassen, wann das Schild so aufgestellt wurde.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 15. Februar 2017 um 11:37:19 Uhr:
30.01.2017 bis heute 3 Monate? Wie die Zeit vergeht.Müsste sich aber doch klären lassen, wann das Schild so aufgestellt wurde.
das schild sieht schon alt aus also kein neues
hab erstmal den zettel zum ordnungsamt zurück geschickt.
ich berichte euch dann was kommt 🙂
kurze info:
ordnungsamt hat es noch nicht geschafft zu antworten
vielleicht unterbesetzt oder knobeln noch... vielleicht schreibe ich denen noch eine bewerbung... nie wieder strafzettel 😛 😁
Zitat:
@Dream_Daimler schrieb am 13. Februar 2017 um 21:47:23 Uhr:
3. wurde im Schreiben hinter dem Nummernschild das "H" für Historisches Fahrzeug mit kulli hinter gekritzelt...
Vielleicht liegts auch ganz einfach daran ?
Wie soll denn das nächste Schreiben aussehen ? Mit einem Leerfeld, wo man sein Kennzeichen selber eintragen soll ? Oder noch besser: Es kommt eine Anfrage des Amtes, ob eines der Kennzeichen zum Fahrzeug passt ?
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 25. Februar 2017 um 08:43:31 Uhr:
Zitat:
@Dream_Daimler schrieb am 13. Februar 2017 um 21:47:23 Uhr:
3. wurde im Schreiben hinter dem Nummernschild das "H" für Historisches Fahrzeug mit kulli hinter gekritzelt...Vielleicht liegts auch ganz einfach daran ?
Wie soll denn das nächste Schreiben aussehen ? Mit einem Leerfeld, wo man sein Kennzeichen selber eintragen soll ? Oder noch besser: Es kommt eine Anfrage des Amtes, ob eines der Kennzeichen zum Fahrzeug passt ?
das kennzeichen ist ja eohl das kleinste übel....
Zitat:
@Dream_Daimler schrieb am 25. Februar 2017 um 10:38:32 Uhr:
das kennzeichen ist ja eohl das kleinste übel....
...aber das wichtigste Detail bei solchen Vorwürfen. Mit dem Kennzeichen steht und fällt das ganze Verfahren.
also verfahren wurde eingestellt irgendwas müssen die da beim ordnungsamt vermasselt haben... naja 15 euro gespart 😛