unwissentliches fahren ohne Versicherungsschutz

Angenommen, jemand leiht mir sein Auto zum Fahren. Diese Person hat jedoch ihre Versicherungsbeiträge nicht gezahlt und das Straßenverkehrsamt hat angeordnet, die Kennzeichen zu entstempeln. Wenn die Polizei mich anhält und feststellt, dass für dieses Auto kein Versicherungsschutz mehr besteht, welche Konsequenzen könnten auf mich zukommen? Ich als Person, kann ja schwer prüfen, ob der Versicherungsschutz besteht. Das einzige was man machen kann, wäre zu Prüfen ob die Stempel auf den Kennzeichen vorhanden sind. Andererseits schützt ja Unwissenheit vor Strafe nicht.

Und was wenn es hart auf hart kommt und man einen Unfall baut. Kann man dann gegen den Fahrzeughalter klagen?

23 Antworten

Die Polizei hält dich an, Schraubt die Kennzeichen ab und untersagt die Weiterfahrt. Im Prinzip ist Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat (PflVG §6), aber ich lasse mal offen ob da überhaupt fahrlässiges Handeln vorliegt, da du bei einem angemeldeten Fahrzeug davon ausgehen kannst dass es versichert ist.
Es könnte sein dass für Schaden dieser Fonds einspringt (§12 PflVG).
https://www.gesetze-im-internet.de/.../BJNR102130965.html?...

Die Anzeige wegen fahren ohne Versicherungsschutz bekommt der Fahrer auf jeden Fall. Inwieweit die StA das entlastent bewertet,dass man als Fahrer von dem fehlenden Versicherungsschutz nichts wusste, entscheiden die.

Sollte die Nachhaftungsfrist abgelaufen sein, reguliert die alte HP auf keinen Fall und der geschädigte wird sich an den Unfallverursachenden Fahrer wenden, der dann den Schaden zu zahlen hat.

Wie schon erwähnt wurde, hat man den Verdacht,das Fahrzeug könnte nicht versichert sein, sollte man dieses auf keinen Fall bewegen.

Zitat:

@MBE213 schrieb am 8. November 2023 um 22:25:55 Uhr:



Mit Klagen meine ich, die Unfallkosten vom Halter zurückzuholen, der ja eigentlich dafür verantwortlich wäre, die Versichungsbeiträge zu zahlen.

Versuch das mal. Wer nicht das Geld hat, die Prämien zu bezahlen, der wird kaum den Schaden bezahlen können.

Zitat:

@MBE213 schrieb am 8. November 2023 um 20:28:41 Uhr:


Angenommen, jemand leiht mir sein Auto zum Fahren. Diese Person hat jedoch ihre Versicherungsbeiträge nicht gezahlt und das Straßenverkehrsamt hat angeordnet, die Kennzeichen zu entstempeln.

mal ganz blöd gefragt: wenn ich die entstempelten Kennzeichen sehe, oder sogar von der Sache weiß, wie kann man auf die Idee kommen, mit so einem Hobel durch die Gegend zu fahren??

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Die Siegel sind ja noch drauf. Es ist nur angeordnet, das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 10. November 2023 um 11:32:08 Uhr:



Zitat:

@MBE213 schrieb am 8. November 2023 um 20:28:41 Uhr:


Angenommen, jemand leiht mir sein Auto zum Fahren. Diese Person hat jedoch ihre Versicherungsbeiträge nicht gezahlt und das Straßenverkehrsamt hat angeordnet, die Kennzeichen zu entstempeln.

mal ganz blöd gefragt: wenn ich die entstempelten Kennzeichen sehe, oder sogar von der Sache weiß, wie kann man auf die Idee kommen, mit so einem Hobel durch die Gegend zu fahren??

Nur weil das StVA angeordnet hat die Kennzeichen zu entstempeln muss der Halter dem nicht nachgekommen sein. Ich habe auch mal von einem Fall gelesen bei dem die Versicherung anscheinend den fehlenden Versicherungsschutz nicht der Zulassungsstelle mitgeteilt hat. Aber wenn man mit einem Auto rumfährt ohne Zulassungsplakette, dann ist man definitiv auch selber mitschuld. Wobei fehlende Plaketten nicht unbedingt auffallen. Ich schaue das bei meinem Auto auch nicht jedes Mal nach (die könnte ja jemand geklaut haben....).

Ist bösartig abgekratzt klauen?
Im Stück zum mitnehmen bekommst du die nicht ab.

Dafür werden meinst die ganzen Kennzeichen geklaut und dann die Siegelfläche raus geschnitten

Zitat:

@andifux schrieb am 10. November 2023 um 15:41:37 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 10. November 2023 um 11:32:08 Uhr:


mal ganz blöd gefragt: wenn ich die entstempelten Kennzeichen sehe, oder sogar von der Sache weiß, wie kann man auf die Idee kommen, mit so einem Hobel durch die Gegend zu fahren??

Nur weil das StVA angeordnet hat die Kennzeichen zu entstempeln muss der Halter dem nicht nachgekommen sein.

super... aber dann den Kumpel im Wissen darum mit so einem Wagen rumfahren lassen..
wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr..

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