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Unverschuldeter Unfall, Fragen zu ggf. wirtschaftlichem Totalschaden

Themenstarteram 27. Juni 2016 um 19:27

Hallo,

meine Frau hatte heute einen unverschuldeten Unfall mit unserem

VW Passat 2.0 TDI

BJ 10/2010

KM 215.000

170 PS / 125 KW

Diesel

Schaltgetriebe

recht umfangreiche Ausstattung

Ich vermute, dass ich das Auto für ca. 10.000 - 11.000 EUR hier in Stuttgart verkaufen könnte (ohne den Schaden)

Heute ist meine Frau auf der Straße gefahren, aus einer Hofeinfahrt kam das andere Auto raus und ist meiner Frau in die Seite gefahren.

Welchen Schaden sehe ich optisch auf Anhieb:

- Fahrertüre sowie Fondtüre stark eingebeult (linke Autoseite)

- Kotflügel zwischen Fondtüre und Reifen sowie Radkappe stark beschädigt (linke Autoseite)

- Stoßstange leicht verkratzt (linke Seite)

- Beide rechte Radkappen verkratzt, da bis Gehweg ausgewischen (evtl. auch Bordstein hochgefahren)

- Optisch auf der rechten Seite keine weiteren Auffälligkeiten

Mit der gegnerischen Versicherung habe ich Kontakt aufgenommen. Schuldfrage ist stand jetzt klar.

Die gegnerische Versicherung meint, ich soll das Auto zur Partnerwerkstatt bringen (keine VW-Werkstatt sondern spezialisiert auf Unfallreparatur).

Meine Fragen:

- Auf was muss ich ab jetzt achten?

- Wie verhalte ich mich?

- Ich könnte mir vorstellen, dass es knapp auf einen wirtschaftlichen Totalschaden rausläuft.

- Habt ihr Tipps hierzu?

- Ist es ein Fehler, das Auto in die Partnerwerkstatt der Versicherung zu bringen oder lieber in eine VW Werkstatt?

Ich bin für jeden Tipp, Rat oder Hinweis dankbar, da zum Glück noch Laie auf diesem Gebiet.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Jens

Beste Antwort im Thema

Guten Morgen!

Also es ist furchtbar wichtig, dass man als Geschädigter der gegnerischen Haftpflichtversicherung, die einen ständig mit Geld bewerfen will, jeden dümmlichen Gefallen zuwendet, den man sich irgendwie ausdenken kann. Wer das nicht eigeninitiativ macht, der ist ein ganz schlimmer Finger und zündet wahrscheinlich auch Häuser an. Auch noch sehr viel Gruseligeres kann man sich vorstellen. Und wer krank ist, der geht dann bitte auch nicht zum Arzt. Das belastet viel zu sehr das Krankenversicherungssystem und das müssen wir dann alle bitter bezahlen. Hingegen ist eine Beerdigung viel preiswerter. Das muss man einsehen, nech ... :D:D:D Mein Gott, wie kann man nur so verpeilt sein?

Selbstredend hat man keine Vorteile, wenn man sich in die Hände des gegnerischen Versicherers begibt. Ein Ersatzwagen steht dem unschuldig Geschädigten immer zu, wenn er sonst sein beschädigtes Auto hätte nutzen können. Und wenn man halbwegs in Richtung Totalschaden únterwegs ist, dann wird die gegnerische Versicherung den größten Effekt erwirtschaften, wenn ihr Gutachten in Richtung des wirtschaftlichen Totalschadens ausfällt. Und wenn man sich dann noch die Restwerte aus der Mondpreisbörse draufdrücken lässt, dann wird es erst richtig lustig!

Für den Geschädigten ist es also völlig legitim und auch am sinnvollsten, wenn er einen eigenen Gutachter und einen Anwalt beauftragt. Die Reparatur sollte man dort ausführen lassen, wo man sein Vertrauen in die Qualität der Arbeitsleistung erworben hat. Nur so wird der Geschädigte seine Rechte optimal wahren können. Alles andere ist bestenfalls gut gemeint und nicht gekonnt!

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Guten Morgen!

Also es ist furchtbar wichtig, dass man als Geschädigter der gegnerischen Haftpflichtversicherung, die einen ständig mit Geld bewerfen will, jeden dümmlichen Gefallen zuwendet, den man sich irgendwie ausdenken kann. Wer das nicht eigeninitiativ macht, der ist ein ganz schlimmer Finger und zündet wahrscheinlich auch Häuser an. Auch noch sehr viel Gruseligeres kann man sich vorstellen. Und wer krank ist, der geht dann bitte auch nicht zum Arzt. Das belastet viel zu sehr das Krankenversicherungssystem und das müssen wir dann alle bitter bezahlen. Hingegen ist eine Beerdigung viel preiswerter. Das muss man einsehen, nech ... :D:D:D Mein Gott, wie kann man nur so verpeilt sein?

Selbstredend hat man keine Vorteile, wenn man sich in die Hände des gegnerischen Versicherers begibt. Ein Ersatzwagen steht dem unschuldig Geschädigten immer zu, wenn er sonst sein beschädigtes Auto hätte nutzen können. Und wenn man halbwegs in Richtung Totalschaden únterwegs ist, dann wird die gegnerische Versicherung den größten Effekt erwirtschaften, wenn ihr Gutachten in Richtung des wirtschaftlichen Totalschadens ausfällt. Und wenn man sich dann noch die Restwerte aus der Mondpreisbörse draufdrücken lässt, dann wird es erst richtig lustig!

Für den Geschädigten ist es also völlig legitim und auch am sinnvollsten, wenn er einen eigenen Gutachter und einen Anwalt beauftragt. Die Reparatur sollte man dort ausführen lassen, wo man sein Vertrauen in die Qualität der Arbeitsleistung erworben hat. Nur so wird der Geschädigte seine Rechte optimal wahren können. Alles andere ist bestenfalls gut gemeint und nicht gekonnt!

Lesen bildet.....aber gegen die Grundeinstellung, jeden und Alles erst einmal als Gegner zu betrachten hilft auch Lesen Nichts. Wenn man den Schadensservice des Versicherers in Anspruch nimmt, dann verzichtet man nicht auf seine Rechte. Man kann trotzdem einen Rechtsanwalt einschalten, auch wenn die Regulierung nicht passt. Aber das ist dann wohl so, wie, wenn man Flatrate-saufen bezahlt hat....dann muss man auch bis zum Koma saufen......man hat ja das Recht und wäre schön doof, es nicht zu tun. ;)

Es soll auch Leute geben, die den Stress nicht brauchen, es trotzdem geregelt bekommen und damit dann doch wirklich zufrieden sind. Das wird man mit einer solchen "ich werd ja eh immer beschissen" Grundeinstellung wohl kaum.....irgendwas findet sich dann immer, was man mehr will...und die Anderen sind doch eh alle Betrüger, oder doof, oder?

Als Geschädigter möchte man mit dem geringsten Aufwand, den Schaden vollumfänglich ersetzt bekommen und das war`s. Am angenehmsten finde ich ja die, die mit Rechtsanwalt und eigenem Gutachten erst einmal viel Druck aufbauen, um sich dann die Gutachtersumme auszahlen lassen, das Fahrzeug danach billig beim Kumpel wieder herrichten lassen... Meckern danach, das die Mehrwertsteuer nicht ausgezahlt wurde natürlich incl....

KUM

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 28. Juni 2016 um 07:56:25 Uhr:

Gutachter und Anwalt treiben nur die Kosten und bringen überhaupt keine Lösung!

Die Partner Werkstatt soll erst mal beginnen, wenn was nicht passt kann man immer noch einen Anwalt/Gutachter einschalten.

Selbst ein Gutachten der generischen Versicherung kann im Zweifelsfall vor Gericht zum Tragen kommen.

Aber soweit wird es gar nicht kommen. Die Reparatur wird schon gelingen!

Es gibt hier im Forum genug Beispiele für misslungene Schadensregulierungen, genau so oft werden hier die falschen Maßnahmen empfohlen. Gelogen wird, das sich die Balken biegen und falsche Vorstellungen von Versicherungsleistungen gibst es immer öfter. Alles das mach dann natürlich Stress und führt zu nichts.

Gutachter und Anwalt sind das Recht dass der Geschädigte hat.

Warum soll er sein Auto in einer Hinterhofwerkstatt die mit dem Versichererer kooperiert reparieren lassen, wenn er es auch in seiner Fachwerkstatt machen lassen darf.

Die richtige Vorgehensweise wurde ja nun ausführlich beschrieben.

Man kann natürlich auch auf das polemische Expertenwissen vom Nachbarn über den Gartenzaun vertrauen.

Muss halt jeder selber Wissen.

Man muss es hier auch nicht weiter kommentieren.

Zitat:

 

Gutachter und Anwalt sind das Recht dass der Geschädigte hat.

Warum soll er sein Auto in einer Hinterhofwerkstatt die mit dem Versichererer kooperiert reparieren lassen, wenn er es auch in seiner Fachwerkstatt machen lassen darf.

Weil die Fachwerkstatt Karrosseriearbeiten und Lack vielleicht in genau dieser "Hinterhofbude" machen lässt..., oder glaubst Du wirklich sowas machen die "Fachwerkstätten" noch selbst? Die haben Verträge mit denen und geben dann den Preis mit " Fachwerkstattaufpreis" an Dich weiter...;) Glaubt Ihr wirklich, das die Versicherer mit unqualifizierten Hinterhofbuden zusammenarbeiten und dann die Garantie raustun?

Egal....natürlich hat man das Recht und darf auch Alles tun....

KUM

Zitat:

@josburg schrieb am 27. Juni 2016 um 22:02:53 Uhr:

Hallo Delle,

weißt Du, ob ich mein Auto morgen erst in die Unfallreparatur-Werkstatt bringen kann und wenn ich dann nicht zufrieden sein sollte, ob ich dann noch in die VW Werkstatt wechseln kann (also vor Reparatur-Beginn) bzw. falls morgen als Ergebnis raus kommt, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, kann ich ggf. durch inen 2. unabhängigen Sachverständigen noch eine 2. Meinung einholen?

Wenn ja, wie gehe ich dabei vor? Den 2. unabhängigen Sachverständigen in die Unfallreparatur-Werkstatt bitten oder das Auto nach Hause holen?

Problem ist halt, dass die Türe nicht mehr dicht schließt und ich das Auto so gerade nicht sinnvoll fahren kann.

 

Du kannst natürlich machen, was du möchtest. Ob deine angedachte Vorgehensweise hier funktioniert darf aber bezweifelt werden.

 

Vielleicht kommst du ja auch zu der Überzeugung, dass du gar reparieren möchtest und diesen Zeitpunkt nutzen willst um dir ein anderes Auto zu kaufen und den Unfallwagen zu veräußern?

das geht natürlich nur dann, wenn du die ersten Schritte richtig machst und den Ratschlägen von Fachleuten vertraust die jeden Tag mit der Unfallschadenregulierung zu tun haben.

Aber wie schon geschrieben, musst du halt selber Wissen.

Viel Erfolg bei der Aktion hier.

Zitat:

@KUMXC schrieb am 28. Juni 2016 um 09:51:54 Uhr:

. Wenn man den Schadensservice des Versicherers in Anspruch nimmt, dann verzichtet man nicht auf seine Rechte. Man kann trotzdem einen Rechtsanwalt einschalten, auch wenn die Regulierung nicht passt.

Woher soll der Laie denn wissen dass die Regulierung nicht passt? Oder beurteilen ob eine Reparatur fachgerecht war oder nicht? Oder ob man noch Ansprüche auf Wertminderung und wenn ja in welcher Höhe hat?

Letztlich verzichtet man mit dem Schadenservice nämlich genau auf das was du verneinst, seine eigenen Rechte. Fängt mit dem Recht an sich selber fachkundige Hilfestellung suchen zu dürfen wenn man selber nicht fachkundig ist.

Themenstarteram 28. Juni 2016 um 19:05

Hallo, ich wieder -

zuerst mal vielen Dank für das umfangreiche Feedback an alle.

Was ich gelernt habe: Es gibt anscheinend kein "richtig" oder "falsch".

Ich habe jetzt kurzfristig einen unabhängigen Gutachter beauftragt.

Mehr hierzu dann die kommenden Tage...

Zitat:

@josburg schrieb am 28. Juni 2016 um 21:05:22 Uhr:

 

Was ich gelernt habe: Es gibt anscheinend kein "richtig" oder "falsch".

doch gibt es

Zitat:

@josburg schrieb am 28. Juni 2016 um 21:05:22 Uhr:

Ich habe jetzt kurzfristig einen unabhängigen Gutachter beauftragt.

Das war auf jeden Fall schon mal richtig ;)

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