unverschuldeter Totalschaden - Versicherung will erst bei neuem Auto voll zahlen
Hallo,
vor 3 Wochen hatte ich einen unverschuldeten Totalschaden auf der Autobahn.
Die gegnerische Versicherung hat den Schaden anerkannt,
will aber nur den Schaden - 19% sofort begleichen.
Die restlichen 19% wollen sie erst zahlen, wenn ich den Kaufvertrag von einem neuen (oder auch gebrauchtem) Fahrzeug
vorgelegt habe. (Als Nachweis, dass ich wieder ein Auto gekauft habe)
Die Versicherung (VHV) versichert, dies sei die gängige Praxis.
Kann dies jemand bestätigen, bzw. einen Tipp geben, wie in so einem Fall zu verfahren ist.
Ich will den gesamten Schaden jetzt beglichen haben, da ich nicht weiß wann/ob ich mir ein anderes Auto zulegen werde.
Danke und Gruß
Matthias
Beste Antwort im Thema
Das Nichtverstehen beim normalen Menschen beruht auf der falschen Annahme, dass die Mehrwertsteuer Bestandteil des Fahrzeugwertes ist. Es ist eher eine "Transaktionsgebühr" 😉. Das Fahrzeug hat einen bestimmten Wert und der ist immer netto. Je nachdem, von wem ich dieses Fahrzeug erwerbe, ist der Verkäufer verpflichtet, darauf eine Umsatzsteuer zu erheben und natürlich auch direkt abzuführen. Für das verunfallte Fahrzeug ist das nicht mehr erheblich.
Gruß
traumzauber
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bommelstrick
Also bekomme ich jetzt die 19% in jedem Fall, wenn ich irgend ein anderes Auto kaufe,
oder nur dann, wenn die Mehrwertsteuer extra ausgewiesen wurde?
Der Abzug von 19% Mwst bei einem 8 Jahre alten Golf ist sowieso nicht korrekt. Da dürfen nur noch ca. 2,4 % abgezogen werden. Diese Differenz kannst Du in jedem Fall fordern, auch ohne Ersatzbeschaffung.
Und wenn Du mindestens 6.700,- EUR für Dein "neues" Auto" bezahlst, sstehen Dir auch diese 2,4 % noch zu, auch bei Privatkauf!
Gruß Schusti
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Alle reden von 2,4% aber wieviel das von 6.700 Euro sind, traut sich keiner zu sagen.......😎@Schusti
Nööö........
Das hat mit der Handhabung des Versicherers nix zu tun.
Auch nicht in Kasko.
Einzig und allein entscheidend ist ob und wie die Fahrzeuge am Markt angeboten werden.
-Regelbesteuert
-Differenzbesteuert
-SteuerneutralUnd das steht im Gutachen des SV.
1.) Ich versuch´s mal mit 157,03 EUR
2.) Die "Handhabung des Versicherers" bezog sich nicht auf die Höhe des im WBW enthaltenen Steuersatzes, sondern auf die Frage, ob auch bei Kauf von Privat die MwSt nachgezahlt wird. In KH gibts da mittlerweile einschlägige Rechtsprechung, in Kasko nicht.
3.) Wo hab ich nur meine nasse Mütze gelassen, ich find sie heute nicht...😁
Gruß Schusti
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Wiederbeschaffungswert (und nicht Restwert) deines Auto ist ist 6700 Euro.
Ich möchte mich mal gerne mit einer Zusatzfrage hier einklinken:
Aufgrund welcher Basis wird eigentlich der Wiederbeschaffungswert errechnet / begutachtet?
Der Hintergrund ist folgender: Mein Fahrzeug wurde damals durch einen alkoholisierten Fahrer zum Totalschaden "umgebaut" (stehend an einer roten Ampel, Fuss auf der Bremse, 5 Meter Abstand zum Vordermann und trotzdem hat er mich bis auf den Vordermann draufgeschoben).
Obwohl mich keine Schuld traf, war es mir nicht möglich, von dem erstatten Geld ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Selbst mit Schmerzensgeld (was ja nichts mit dem Auto zu tun haben darf) hätte ich noch 2000,- Euro drauflegen müssen um ein Auto desselben Herstellers, Modells, Baujahr & KM-Leistung zu bekommen. Wie ist sowas mit
Zitat:
§ 249 BGB Art und Umfang des Schadenersatzes:
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
zu vereinbaren? Meiner Meinung nach ist sowas doch Betrug. Normalerweise müsste es doch so sein, dass der Geschädigte sich ein gleichwertiges Fahrzeug kauft, die Rechnung einreicht und die Versicherung zu zahlen hat.
MfG Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Meiner Meinung nach ist sowas doch Betrug. Normalerweise müsste es doch so sein, dass der Geschädigte sich ein gleichwertiges Fahrzeug kauft, die Rechnung einreicht und die Versicherung zu zahlen hat.
Nun mal langsam mit den jungen Pferden, bevor man hier gleich solche Worte wie "Betrug" in den Mund nimmt.
1. Bei einem unverschuldeten Unfall hast du Anspruch auf einen Gutachter deiner Wahl zur Feststellung des Schadens an deinem Fahrzeug.
2. Der Gutachter ermittelt die Reparaturkosten und ggf. den Wiederbeschaffungs- sowie den Restwert des beschädigten Fahrzeuges.
3. Der Wiederbeschaffungswert setzt sich aus vielen, individuellen, Faktoren zusammen (Gesamtzustand, Kilometerleistung, werterhöhende Umbauten bzw. Zubehör, regionale Marktlage usw. usw. usw.).
4. Sodann erfolgt die Abrechnung nach dem Gutachten.
5. Wenn du meinst, dass dich der Gutachter "betrogen" hat, indem er falsche Werte eingesetzt hat, so hätte hier ein klärendes Gespräch eher Klarheit gebracht (niemand ist unfehlbar - auch Gutachter können mal Fehler machen😉 )
Das wäre in jedem Falle zielführender gewesen, als hinterher über "Betrug" zu wettern.
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Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Zitat:
Normalerweise müsste es doch so sein, dass der Geschädigte sich ein gleichwertiges Fahrzeug kauft, die Rechnung einreicht und die Versicherung zu zahlen hat.
Stimmt, das ist eine gute Idee.
Dann wären Staus auch bald nur noch Geschichte, denn es könnte sich kaum noch jemand leisten, ein Auto zu versichern. Da würde es schön leer auf der Straße...
🙄
So, es gibt Neuigkeiten von der Versicherung.
Also statt der 19% werden jetzt doch nur 2,5% abgezogen.
Aber diese 2,5% bekomme ich nur dann wieder, wenn ich ein Auto mit ausgewiesener Mehrwertsteuer kaufe.
(Aussage Versicherung)
Ist dies rechtmäßig bzw. richtig, oder müssen mir die 2,5% immer ausbezahlt werden, wenn ich ein Auto über 6700€ kaufe.
Danke
Alles schon beantwortet.....
Kauf von Privat (ohne anfallende Umsatzsteuer): Keine Rückerstattung der 2,5 %
Kauf mit anfallender Umsatzsteuer: Rückerstattung der 2,5 %
Wobei wir hier gerade über 167,50 € reden....
Zitat:
Original geschrieben von vollkommenegal
Alles schon beantwortet.....
Stimmt, und da war´s sogar richtig.
Du kannst den brutto WBW fordern, wenn Du für die Ersatzbeschaffung mindestens den vom SV festgestellten brutto Wiederbesschaffungswert ausgibst. Auf den Steueranteil kommt es nicht an.
Zahlst Du nur 6699 EUR, bleibt es beim Erfordernis des Nachweises angefallener USt.
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Stimmt, das ist eine gute Idee.
Dann wären Staus auch bald nur noch Geschichte, denn es könnte sich kaum noch jemand leisten, ein Auto zu versichern. Da würde es schön leer auf der Straße...
🙄
Also soll ein völlig unschuldiger Unfallbeteiligter damit Leben, dass er für ein gleichwertiges Fahrzeug draufzahlen muss, damit die "armen" Versicherungen nicht am Hungertuch nagen müssen? Wenn als Wertgrundlage der Händler
ankaufspreis genommen wird, ist doch schon grundsätzlich der Wurm drin. Ich wollte mein Auto ja nicht verkaufen sondern es weiterfahren, also muss die Versicherung auch dafür sorgen, dass ich das Geld was dafür nötig ist bekomme, oder nicht?
MfG Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
...also muss die Versicherung auch dafür sorgen, dass ich das Geld was dafür nötig ist bekomme, oder nicht?MfG Zille
Na unbedingt. Twelferider hat dir doch alles dazu erklärt. Die Versicherung legt doch nicht den Wiederbeschaffungswert fest, das tut der (normal von dir beauftragte) Sachverständige. Also bitte diesem auch mit deinem Problem auf die Füße treten. Gerade die regionale Marktlage - die allerdings nicht nur Umkreis 50 km bedeuten muss - prüft der Sachverständige genau, weil er im Zweifelsfall dem Anspruchsteller nachweisen kann, dass der zum ermittelten WBW ein gleichwertiges Fahrzeug beschaffen kann.
Natürlich bekommt man keine 1:1 Kopie des verunfallten Fahrzeuges, aber Hersteller, Modell, Motorisierung, ca. Laufleistung etc. passt dann schon. Vielleicht ist es nicht die Wunschfarbe, mein Gott...
Aber, hast du den Sachverständigen mit dem Problem konfrontiert oder nicht?
Gruß
traumzauber
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
Na unbedingt. Twelferider hat dir doch alles dazu erklärt.
Ja sicher. Twelferider hat beschrieben wie es gehandhabt wird, aber nicht warum es nicht so gemacht wird wie es das Gesetz vorschreibt:
Zitat:
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Also warum sollte ich mich dann darum kümmern, den richtigen Gutachter zu finden, seine Arbeit zu bewerten - was mir gar nicht zusteht, sonst wär ich ja selber Gutachter - und mich hinterher damit herumärgern wenn das Gutachten nicht dem entspricht, was der Realität entspricht? Das ist Sache des Unfallgegners bzw. der ihn vertretenden Versicherung und nicht die Aufgabe des unschuldigen Unfallopfers.
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
Aber, hast du den Sachverständigen mit dem Problem konfrontiert oder nicht?
Habe ich damals aus Unwissenheit leider nicht getan. Aber darum geht es ja auch nicht. Mir geht es nur darum Andere darauf hinzuweisen, dass man sich eben nicht darauf verlassen sollte, dass man auch das bekommt was einem zusteht. Vieleicht können ja Andere von meinem Fehler profitieren.
MfG Zille
Zille, du hast dir doch deine Frage selber beantwortet. Du hattest einen unverschuldeten Unfall. Dann hast du Anspruch dir deinen Gutachter selbst auszuwählen.
Die Gutachter der Versicherung entscheiden meisten pro Versicherung, von denen werden die auch bezahlt.
Bei unverschuldeten Unfällen nehme ich mir immer meinen eigenen Gutachter!