1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unverschuldeter Totalschaden

Unverschuldeter Totalschaden

Hallo erstmal und ein frohes neues Jahr,

jetzt zu meinem Problem gestern Abend, ist ein BMW Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit, in mein parkendes Auto einen Focus Turnier Diesel 1.6 Bj 2007 gefahren und hat an meinem Fahrzeug einen erheblichen Schaden verursacht, die Polizeibeamten und ich gehen von einem Totalschaden aus. Mein Fahrzeug ist Finanziert, wie sieht es jetzt aus wenn der restliche Kreditbetrag bei der Bank den Zeitwert meines KFZ übersteigt. Muß ich dann selber draufzahlen oder habe ich ein Recht darauf das die generische Versicherung für den Kompletten Schaden also auch den kompletten Kreditbetrag bezahlt.

Zweite Frage bei dem Gutachten welches kommt und wenn es denn wirtschaftlicher Totalschaden ist, hat man als geschädigter Trotzdem Anspruch auf eine Reparatur seines Fahrzeuges.

Danke für Eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Die "Opfergrenze" hätte auch 128% 112% oder 158% in Stein gemeißelt sein können....😁

Nun liebe User gebt fein Acht, der Delle hat was mitgebracht......😎

Also, so war das damals:

Es war Mitte der 70er Jahre (Delle war da so 12 Jahre alt und schon immer technisch interessiert......😁)

Fritz Basulke aus Bottrop in der Oberpfalz fuhr ein Goggomobil....🙂

Er fuhr dieses Goggomobil, weil es damals noch mit dem alten Führerschein der Klasse 4 zu fahren war, der alte Motorradführerschein war das damals (Delle hat den auch noch..😁)

Und dieses Goggomobil wurde nun von einem anderen Verkehrsteilnehmer kaputtgefahren..🙁

Fritz Basulke hat das Goggomobil damals dann in eine Werkstatt gebracht und den Auftrag erteilt "Macht wieder heile den Goggo"

Das aber fand die damalige Haftpflichtversicherung nicht so toll. Weil deren damaliger Sachverständiger sagte "nö...... das ist ein Totalschaden der wird nicht rapariert".
Der damalige Marktbericht für Gebrauchtfahrzeuge von Hans W.Schwacke sagte nämlich aus, dass der Händlerverkaufspreis (Wiederbeschaffungswerte gab es damals noch nicht..😁) über den Reparaturkosten liegt. 

Es kam, was kommen musste, der Fall landete vor Gericht und ein weiser Richter musste nun entscheiden.

Der Anwalt von Fritz Basulke trug vor, dass Fritz nur so ein Auto fahren kann (für einen richtigen Füherschein kam Fritz nicht mehr in Frage......🙄) und am damaligen Markt konnte so ein Fahrzeug nicht aufgetrieben werden.

Und da das Farzeug repariert war und die Rechnung vorlag (die genau 30% über dem damaligen "Zeitwert" lag) sagte der weise Richter Jawohl, im Namen des Deutschen Volkes, Versicherung du musst löhnen.........

Fritz bekommt die Reparaturkosten laut Rechnung bezahlt. 

Und das war das "Richtungsweisende" Urteil für die "Opfergrenzen- Rechstprechnung" in den darauf folgenden Jahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Wenn die Rechnung damals 40% über dem "Zeitwert" gelegen hätte, dann wäre es wohl die 140% Regelung geworden............🙂

So, dass war`s erstmal hier..........

Gruß von der Sozialmade 😁

25 weitere Antworten
25 Antworten

Ich würde den Brief tauschen. Denn egal, wie gut da repariert wird, der Rahmen ist immer noch "nur" repariert, und der bekommt ohne weiteres nie wieder die Festigkeit und überhaupt das Verhalten, das er vorh dem Crash hatte...

Zitat:

Original geschrieben von self


Ich würde den Brief tauschen. Denn egal, wie gut da repariert wird, der Rahmen ist immer noch "nur" repariert, und der bekommt ohne weiteres nie wieder die Festigkeit und überhaupt das Verhalten, das er vorh dem Crash hatte...

Und wie Herr Dellenzaehler schon richtig schrieb. Über den Auftrag freut sich nur die Werkstatt.

Aber die müssen ja später nicht mit dem Auto fahren.

Gruß
Frank, der den Brief tauschen würde.

Moin,

von mir auch ein ganz deutliches: "Weg mit dem Hobel!"
Du musst zusätzlich bedenken, dass Du den Wagen irgendwann mal wieder verkaufen willst.
Das wird immer ungleich schwerer, als wenn Du jetzt den Wagen tauschst und dann irgendwann ein unfallfreies Auto verkaufen willst...

Gruß
Hafi, der vermutet, dass die 130% Grenze eine Erfindung des Verbands der KFZ-Werkstätten war... 😉😁

Als das zum ersten mal entschieden wurde, hab ich noch Hemd und Hose am Stück angehabt. Keine Ahnung, wie es dazu kam.😁

Die "Opfergrenze" hätte auch 128% 112% oder 158% in Stein gemeißelt sein können....😁

Nun liebe User gebt fein Acht, der Delle hat was mitgebracht......😎

Also, so war das damals:

Es war Mitte der 70er Jahre (Delle war da so 12 Jahre alt und schon immer technisch interessiert......😁)

Fritz Basulke aus Bottrop in der Oberpfalz fuhr ein Goggomobil....🙂

Er fuhr dieses Goggomobil, weil es damals noch mit dem alten Führerschein der Klasse 4 zu fahren war, der alte Motorradführerschein war das damals (Delle hat den auch noch..😁)

Und dieses Goggomobil wurde nun von einem anderen Verkehrsteilnehmer kaputtgefahren..🙁

Fritz Basulke hat das Goggomobil damals dann in eine Werkstatt gebracht und den Auftrag erteilt "Macht wieder heile den Goggo"

Das aber fand die damalige Haftpflichtversicherung nicht so toll. Weil deren damaliger Sachverständiger sagte "nö...... das ist ein Totalschaden der wird nicht rapariert".
Der damalige Marktbericht für Gebrauchtfahrzeuge von Hans W.Schwacke sagte nämlich aus, dass der Händlerverkaufspreis (Wiederbeschaffungswerte gab es damals noch nicht..😁) über den Reparaturkosten liegt. 

Es kam, was kommen musste, der Fall landete vor Gericht und ein weiser Richter musste nun entscheiden.

Der Anwalt von Fritz Basulke trug vor, dass Fritz nur so ein Auto fahren kann (für einen richtigen Füherschein kam Fritz nicht mehr in Frage......🙄) und am damaligen Markt konnte so ein Fahrzeug nicht aufgetrieben werden.

Und da das Farzeug repariert war und die Rechnung vorlag (die genau 30% über dem damaligen "Zeitwert" lag) sagte der weise Richter Jawohl, im Namen des Deutschen Volkes, Versicherung du musst löhnen.........

Fritz bekommt die Reparaturkosten laut Rechnung bezahlt. 

Und das war das "Richtungsweisende" Urteil für die "Opfergrenzen- Rechstprechnung" in den darauf folgenden Jahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Wenn die Rechnung damals 40% über dem "Zeitwert" gelegen hätte, dann wäre es wohl die 140% Regelung geworden............🙂

So, dass war`s erstmal hier..........

Gruß von der Sozialmade 😁

Schöne Geschichte.
Gruß an die Sozialmade
von Frank, der heute keine weitere Gutenachtgeschichte braucht.

Hallo jetzt hier die kompletten Zahlen: Nach Gutachten welches ich bekommen habe.

Reparaturkosten: 11624 €
Restwert: 4100 €
Wiederbeschaffungswert: 10200 €
Bei Reparatur 130 % Regelung bekäme ich dann noch 600 € Wertverlust.

Ich habe jetzt bei meiner Ford Bank einen Brieftausch beantragt, ich bin nur erschrocken das mein Fahrzeug einen so geringen Wiederbeschaffungswert hat da er eine gute Ausstattung hatte wenig Kilometer und sehr gepflegt, nun ja hoffentlich klappt es. Und wenn ja werde ich euch mitteilen welches Auto es geworden ist.

Verkrampf dich nicht unbedingt auf die Marke Ford 😉 Auch andere Mütter haben schöne Töchter.

Zitat:

Original geschrieben von self
Verkrampf dich nicht unbedingt auf die Marke Ford 😉 Auch andere Mütter haben schöne Töchter.

und das aus deinem berufenden Munde......😁

Respekt Alter.....😉

Gruß

Delle

Häwat? 🙂 Bloß weil ich mal nicht meiner Marke grenzenlos ergeben bin?

Deine Antwort
Ähnliche Themen