Unverschuldet Unfall. Wie am besten vorgehen?

Guten Tag allseits,

heute möchte ich gerne eure Expertise & Erfahrungen über folgenden Sachverhalt profitieren:

Am Freitagmittag war ich unterwegs in einer Hauptstraße und bog nach rechts zur Nebenstraße (30-er).
Weniger Meter vor mir kommt rechts von Ein/Ausfahrt einen Supermarkt ein anderes Fahrzeug und der Fahrer gibt plötzlich Gas und rast direkt zu mir. Total erschrocken versuchte ich dann nach links auszuweichen (in diesem Moment befand in der linken Fahrspur kein Gegenverkehr). Ein frontaler Aufprall konnte ich zwar in der letzten Millisekunde entgehen, aber das andere Fahrzeug krachte ins vordere rechte Rad mein Auto und streifte bis ins hintere Rad.
Ich stand einige Sekunden unter Schock. Der andere Fahrer fuhr wieder zurück ins Ein/Ausfahrt des Supermarkts und räumte Trümmerteile aus seine und mein Auto von der Straße auf.
Vordere rechte Achse/Rad wurde dann stark beschädigt und nach innen gedruckt. Mein Auto konnte ich mit letzten Kraft ins Parkbucht stellen.
Der andere Fahrer kam dann zu mir und wollte mir seine Kontaktdaten geben. Ich sagte aber, er sollte bitte warten bis die Polizei kommt. Er hatte kein Telefon bei sich und ich stand unter Schock. Dann hatte ich ein Passant gebeten, dass er bitte Polizei anruft.

Über halbe Stunde später kamen zwei Polizisten und nahmen den Unfall auf. Der andere Fahrer konnte dann weiterfahren und mein Auto müsste von ADAC abgeschleppt und auf dem Hof einer Werkstatt aufgestellt.
Werkstatt sagt mir dann, wenn ich Schadennummer von der Versicherung bekomme, sollte ich wiederkommen und die machen dann ein Kostenvorschlag für Reparaturen.
Schaden Online gemeldet bei der Versicherung des Fahrers, aber noch keine Rückmeldung.

Alles in allen wäre ich dankbar fürs etwaige tippst, wie ich am besten vorgehen sollte. Es ist mein erster Fall dieser Art.

Vielen Dank im Voraus

Rechte Rad
Rechte Tür vorne
Rechte Rad 2
+3
31 Antworten

Die Polizei protokolliert zumindest die Aussagen der Beteiligten und bestätigen den Unfall.
Aber das ist ja alles überflüssig?
Was macht denn der Geschädigte, wenn der Verursacher im nachhinein bestreitet?

Sicher kenne ich mich mit dem Thema nicht so gut aus wie Vanguardboy.

Die Polizei vermittelt bei sowas nur die Daten der Personen. Die Polizei übernimmt nicht die Schuldfrage 😉 die Polizei ist bei sowas eindeutigen überflüssig .

Unfallbericht ausfüllen Fotos machen von den kfzs und Perso und das wars .

Auf der anderen Seite hat die Polizei auch Zeit für richtig viel Unsinn, und doch, ich kann das beurteilen... Deswegen ein paar Anmerkungen:

1. Die Polizei kommt dafür automatisch, wenn jemand verletzt ist.
2. Die Polizei kann durchaus vor Ort gleich ein Verwarn- oder Bußgeld vergeben, wenn der Unfallverursacher beispielsweise bei rot über die Kreuzung gedübelt ist, auf den Vordermann auffährt oder in einer Kurve wg. zu hoher Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn kam. Und so ein Verwarn- oder Bußgeldbescheid für den Unfallgegner ist einer der besten Beweise die man selbst haben kann. Wohlgemerkt, das ist keine endgültige Entscheidung über die Schuldfrage, aber die meisten Versicherungen und Gerichte tun nicht lange rum, wenn der Unfallgegner schon vor Ort ein Bußgeld bekommen hat.

Diesen Post unterschreibe ich zu 100%. 🙂

Ich verwahre mich nur gegen solche immer wiederkehrenden pauschalen Aussagen des Vanguard...

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Zitat:

@vanguardboy schrieb am 17. August 2024 um 17:19:18 Uhr:


die Polizei ist bei sowas eindeutigen überflüssig .

Das kannst du so sehen und handhaben.

Pauschal oder gar als Hinweis an andere ist das nichts als gequirlte... Quark.

Mein Anwalt hatte mir eine Polizeiliche Aktenzeichen verlangt. Von der Polizeipräsidium abgeholt und an ihn geschickt. Dann forderte er von der Polizei einen Akten ansicht....
Ich weiß nicht, wie es verlaufen würde, wenn ich nicht die Polizei angerufen hätte....

Zitat:

@germania47 schrieb am 17. Aug. 2024 um 17:59:39 Uhr:


Ich verwahre mich nur gegen solche immer wiederkehrenden pauschalen Aussagen des Vanguard...

Ja, da hat er pauschalen Blödsinn rausgehauen.

Polizei ist z.B. Pflicht bei Leihwägen, Firmenwägen und vermutlich bei geleasten Fahrzeugen zumindest ratsam.

Mir ist einer bei seinem Spurwechsel seitlich reingefahren, ich habe gehupt, hat ihn nicht interessiert - später meinte er, ich hätte besser bremsen sollen, statt zu hupen. Schaden war rund 4.500 € inkl. Anwalt und Gutachter.

Ich habe die Polizei gerufen, die sind auch recht schnell gekommen (ich rufe die immer dazu - 2 x D, 1 x NL). Vor den Polizistinnen (ich bin gegen gendern, waren wirklich welche) hat er es so geschildert, wie es gewesen ist - er wollte die Spur wechseln und ich Verkehrsrowdy mit dem Citigo hätte ihn ausbeschleunigt (hat er gesagt, ich kannte das Wort auch noch nicht). In der Unfallmitteilung war er Beteiligter zu 1 und wurde mit 35 € verwarnt.

So weit, so gut - 30 Min. später erhielt ich einen Anruf seiner Versicherung, die mir eine Werkstatt vorschlagen wollte. Da war ich aber schon bei meiner Werkstatt. Die Dame am Telefon sagte mir, dass die Schuld am Unfall ja wohl strittig wäre, da ich nicht einfach so die Spur wechseln dürfte.

Die Versicherung zahlte nach erfolgter Reparatur erst mal nur die Hälfte des Schadens. Da ich die Unfallmitteilung der Polizei hatte und meine Anwältin dieselbe direkt an die Versicherung geschickt hatte, wurde eine Woche später der Rest überwiesen - ohne Polizei hätte ich alt ausgesehen.

Könnte man die Nebendiskussion um Polizeizuständigkeit ins VS Forum verlegen?
Und auch ansonsten beim Thema bleiben, ohne weitere eigene Nahtoterfahrungen zum Besten zu geben?
Danke!

Zitat:

@Zimpalazumpala schrieb am 17. August 2024 um 19:25:59 Uhr:


... ohne weitere eigene Nahtoterfahrungen ...

😁 😛

Der war schön. 🙂

Zitat:

@Magnon_ schrieb am 17. August 2024 um 18:27:14 Uhr:


Mein Anwalt hatte mir eine Polizeiliche Aktenzeichen verlangt. Von der Polizeipräsidium abgeholt und an ihn geschickt. Dann forderte er von der Polizei einen Akten ansicht....
Ich weiß nicht, wie es verlaufen würde, wenn ich nicht die Polizei angerufen hätte....

Genau so, als wenn du keine Polizei gerufen hättest 😉

Zitat:

@nogel schrieb am 17. August 2024 um 18:30:16 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 17. Aug. 2024 um 17:59:39 Uhr:


Ich verwahre mich nur gegen solche immer wiederkehrenden pauschalen Aussagen des Vanguard...

Ja, da hat er pauschalen Blödsinn rausgehauen.

Polizei ist z.B. Pflicht bei Leihwägen, Firmenwägen und vermutlich bei geleasten Fahrzeugen zumindest ratsam.

Hier geht's ja nicht um ein Leihwagen, Firmwagen oder sonstiges 😉

Zitat:

@Atemschutzausbilder schrieb am 17. August 2024 um 17:46:37 Uhr:


Auf der anderen Seite hat die Polizei auch Zeit für richtig viel Unsinn, und doch, ich kann das beurteilen... Deswegen ein paar Anmerkungen:

1. Die Polizei kommt dafür automatisch, wenn jemand verletzt ist.
2. Die Polizei kann durchaus vor Ort gleich ein Verwarn- oder Bußgeld vergeben, wenn der Unfallverursacher beispielsweise bei rot über die Kreuzung gedübelt ist, auf den Vordermann auffährt oder in einer Kurve wg. zu hoher Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn kam. Und so ein Verwarn- oder Bußgeldbescheid für den Unfallgegner ist einer der besten Beweise die man selbst haben kann. Wohlgemerkt, das ist keine endgültige Entscheidung über die Schuldfrage, aber die meisten Versicherungen und Gerichte tun nicht lange rum, wenn der Unfallgegner schon vor Ort ein Bußgeld bekommen hat.

Ohne Beweise kann die Polizei Bußgelder verhängen , ob diese rechtens sind ohne Beweise sei dahin gestellt. Wenn's keine Zeugen gibt und du ein Bußgeld wegen rot bekommst, einfach wiedersprechen dann zahlt man auch nichts. Wird dann ganz schnell fallen gelassen.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 18. August 2024 um 09:56:02 Uhr:



Zitat:

@Atemschutzausbilder schrieb am 17. August 2024 um 17:46:37 Uhr:


Auf der anderen Seite hat die Polizei auch Zeit für richtig viel Unsinn, und doch, ich kann das beurteilen... Deswegen ein paar Anmerkungen:

1. Die Polizei kommt dafür automatisch, wenn jemand verletzt ist.
2. Die Polizei kann durchaus vor Ort gleich ein Verwarn- oder Bußgeld vergeben, wenn der Unfallverursacher beispielsweise bei rot über die Kreuzung gedübelt ist, auf den Vordermann auffährt oder in einer Kurve wg. zu hoher Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn kam. Und so ein Verwarn- oder Bußgeldbescheid für den Unfallgegner ist einer der besten Beweise die man selbst haben kann. Wohlgemerkt, das ist keine endgültige Entscheidung über die Schuldfrage, aber die meisten Versicherungen und Gerichte tun nicht lange rum, wenn der Unfallgegner schon vor Ort ein Bußgeld bekommen hat.

Ohne Beweise kann die Polizei Bußgelder verhängen , ob diese rechtens sind ohne Beweise sei dahin gestellt. Wenn's keine Zeugen gibt und du ein Bußgeld wegen rot bekommst, einfach wiedersprechen dann zahlt man auch nichts. Wird dann ganz schnell fallen gelassen.

Bei der Unfallaufnahme werden die Beteiligten gehört um den Unfallhergang zu ermitteln, die Sache verkehrsrechtlich zu bewerten und dementsprechend vor Ort mit einem Verwarngeld zu ahnden oder eben ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Hat nichts mit der zivilrechtlichen Seite zu tun.
Und ein Bußgeld wegen "rot" zu bekommen ohne das Zeugen vorhanden sind, ist faktisch nicht möglich. Von daher gehört diese Möglichkeit in den Bereich der Märchenerzählung.
Und warum man sicherheitshalber die Polizei hinzurufen sollte, wurde hier schon mehrfach geschrieben. Allerdings gibt es Länder, da kommt die Polizei bei "normalen Sachschäden" gar nicht raus. Hab ich damals in Hessen erlebt. Das war im Erlass geregelt. Ob das heute noch so ist und wie das dann bei Leihwagen ist, und man der Bitte der Firmen nachkommt, weiß ich nicht.

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Zimpalazumpala, MT-Moderator

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