Unterschied zwischen Wohnwagen und Wohnmobil
Gibts da auch einen Unterschied in Sachen Führerschein? Oder kann man beides mit einem "normalen" Führerschein der Klasse B fahren?
Beste Antwort im Thema
Das ist dann aber kein "alter B", sondern ein "alter Klasse 3"! 🙄🙄
Also, wer hier Blödsinn schreibt, ..... 😁
117 Antworten
http://www.schaffenwir.de/.../118-alter-fuehrerschein-klasse-3Zitat:
@reidi schrieb am 1. Januar 2015 um 16:57:23 Uhr:
...
es gibt sehr viele mit den alten B die noch keinen Kartenführerschein haben, meine Frau zum Beispiel, die hat noch den Grauen.
Klar beinhalten die auch C1, steht aber nicht im Führerschein drin.
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 1. Januar 2015 um 17:12:38 Uhr:
Das ist dann aber kein "alter B", sondern ein "alter Klasse 3"! 🙄🙄Also, wer hier Blödsinn schreibt, ..... 😁
OK, ich nimm das zurück und behaupte hiermit das Gegenteil 😉
Ich meinte auf jeden Fall den FS vor den 1.4 irgend was in den achtigern
@Reidi: Genau so habe ich das auch gemeint. Wenn Du von "alter B" sprichst meinst Du "alte Klasse 3", und die beinhaltet wesentlich mehr als der "B"-Führerschein.
Weil auch ich Aufgrund meines gerignen Alters ( 😉 ) nur "B" bekommen habe musste ich leider alle Führerscheinklassen einzeln machen. Egal, ich habe jetzt alle Lizenzen von Motorrad über LKW bis zum Omnibus, von daher bin ich jetzt Führerscheinmässig versorgt.
MFG Sven
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Ich wollte hier wirklich nicht was ins rollen bringen. Ich danke euch jedenfalls für die aufregende und vorallem informative Diskussion. Jetzt weiß ich auf jedenfall mehr. Worum es ging: Urlaub in Südeuropa im nächsten Sommer.
Danke euch!
p.s. sorry nochmal, falls es durch diese Frage hier ein wenig ärger gab
Zitat:
@Daimler201 schrieb am 1. Januar 2015 um 15:26:03 Uhr:
Einen "alten B" gibt es nicht, "B" ist immer die neue Führerscheinklasse bis 3,5 tonnen. Wenn Du vorher Klasse 3 hattest und einen neuen Kartenführerschein bekommen hast hat man Dir die Klassen B, BE C1 und C1E dafür eingetragen.MFG Sven
Leider auch falsch.
Es gibt einen noch gültigen(Bestandschutz) alten B-Schein.1982-1990 nach DDR-Recht,der war aber auch schon auf 3500kg begrenzt.
Wenn auch verspätet,allen noch ein GUTES 2015!
Hallo, bisher habt ihr Euch über alles unterhalten , nur nicht über alle Alternative der Klasse B.
Klasse B berechtigt zum Faühren von Kraftwagen bis 3500 Kg zulässiger Gesamtmasse + einem Anhänger mit nicht mehr als 750 Kg zul. Gesamtmasse , somit kann der Zug 4250 Kg betragen .
Oder :
Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigem Gesamtmasse über 750 Kg , sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschritten werden .
B 96 :
Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigem Gesamtmasse über 750 kg , sofern die zulässige
Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg , aber nicht mehr als 4250 kg beträgt .
Voraussetzung:
Fahrerschulung und Eintrag .
Giovanni.
Klasse B reicht dann aber nicht.
Durch die genannte Schulung muss man B96 erwerben und erst wenn man den hat, darf man bis 4,25T fahren.
Zitat:
@Spaltaner schrieb am 7. Januar 2015 um 10:57:17 Uhr:
Hmm, scheint doch komplizierter zu sein das ganze...
Ist doch ganz einfach.
Schon im Link von Sven in der ersten Antwort ist alles gesagt.Ist doch nicht kompliziert.
Was willst Du denn genau fahren?
Zitat:
Hmm, scheint doch komplizierter zu sein das ganze...
deine urprüngliche Fragestellung war einfach zu unpräzise, als dass weitläufige Antworten vermieden werden konnten.
Die Frage nach Unterschieden bei den Führerscheinen wird immer seitenlange Grundsatzdiskussionen zur Folge haben.
Wenn du konkreter fragst:
z.B:
Ich habe Führerschein B.
Welche Wohnmobile kann ich damit fahren oder welche WoWa-Gespanne kann ich damit fahren, werden die Antworten meist brauchbarer.
Ein Hinweis auf deinen jetzigen Wagen, als eventuelle WoWa-Zugmaschine, macht die Antworten für dich eventuell nochmals sinnvoller.
Zitat:
@navec schrieb am 6. Januar 2015 um 16:07:20 Uhr:
Klasse B reicht dann aber nicht.
Durch die genannte Schulung muss man B96 erwerben und erst wenn man den hat, darf man bis 4,25T fahren.
Navec , kannst du das noch einmal genauer sagen, , was du damit meinst ?
Bisher habe ich häufig erlebt , dass es dir nur auf unqualifizierte Zwischenrufe ankam ?
Meintest du ,dem Gesetzestext den ich geschrieben hatte, etwas Subjektives hínzufügen zu müssen ?
Oder gefiel dir am Text ewas nicht ? Dann würde ich an deiner Stelle beim Bundesverkehrsminister vorsprechen .
Giovanni.
Zitat:
Meintest du ,dem Gesetzestext den ich geschrieben hatte, etwas Subjektives hínzufügen zu müssen ?
zumindest etwas Konkretes:
Der Begriff "B96" oder "Klasse B mit Schlüsselzahl 96" sollte m.E. in deinen rechtswissenschaftliches Ausführungen unter "Fahrerschulung und Eintrag" nicht fehlen.
Zitat:
Andere verstehen , Korinthen ... niemals .
Giovanni.
ich ...hast du ..Athen...immer....
navec