Unterbodenbeleuchtung
Hi,
hab gehört, man darf Unterbodenbeleutung während der Fahrt anhaben, wenn man sie an die Bremsen macht. d.h. das sie nur an geht, wenn man auf die Bremse drückt. Stimmt das, dass das zugelassen ist?
Danke
21 Antworten
kann ich mir absoult nicht vorstellen, da diese Art der Beleuchtung einfach nicht erfasst ist in der Stvzo und demnach auch keinen Sinn hat und schon gar nicht als Bremslicht missbraucht werden darf....ich sage nein, auch wenn ichs nicht weiss - wir leben in deutschland *g*
Ich kanns mir auch nicht vorstellen, aber Kumpel von mir hat gemeint, das dürfte man, daher wollte ich das hier mal nachfragen.
Eine UBB ist im Bereich der StVZO absolut unzulässig, egal wie die Anschaltfunktion geschaltet ist.
Bereits die Montage, nicht erst der Betrieb der UBB führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges.
Auf Grund des in letzter Zeit verstärkten Aufkommens von Fahrzeugen mit unzulässigen Beleuchtungseinrichtungen gilt seit dem 01.05.2003 die Anweisung, Kraftfahrzeuge, bei denen im Rahmen einer Verkehrskontrolle eine montierte UBB entdeckt wird, wegen der erloschenen Betriebserlaubnis an Ort und Stelle stillzulegen, mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.
Ein Freund von mir hatte eine Unterbodenbeleuchtung montiert und dafür prompt Punkte in Flensburg kassiert. Es ist also definitiv nicht beim fahren erlaubt!
Es gibt da aber irgendein Schlupfloch wenn man die Beleuchtung als Austiegshilfe ausgibt, dann darf man sie halt nur im Stand anschalten 😉
Zitat:
Original geschrieben von Graphix
Es gibt da aber irgendein Schlupfloch wenn man die Beleuchtung als Austiegshilfe ausgibt, dann darf man sie halt nur im Stand anschalten...
Ebenfall keine Chance.
Die StVZO kennt nur Einstiegsbeleuchtungen, keine "Ausstiegshilfen".
Eine Einstiegsbeleuchtung benötigt eine Bauartzulassung, um eintragungsfähig zu sein. Es gibt aber auf dem Markt keine UBB mit Bauartzulassung, somit kann man nicht einfach eine UBB zur Einstiegsbeleuchtung umdeklarieren.
Außerdem unterscheiden sich UBB und Einstiegsbeleuchtung bereits bei der Einbauposition grundlegend. Eine Einstiegsbeleuchtung darf nur an den Türunterkanten montiert werden, damit sie bei geschlossener Tür komplett vom Schweller abgedeckt ist. Dadurch soll verhindert werden, daß während der Fahrt bei geschlossener Tür Licht nach außen dringen kann für den Fall, daß die Einstiegsbeleuchtung (unzulässigerweise) in diesem Zustand noch eingeschaltet sein sollte.
ich find es immer wieder geil, was es so für gerüchte über ausnahme fälle für UBB gibt 🙂
Fußraumbeleuchtung, Türöffner, Standlicht, Handbremse, aus wenn zündung an, und jetzt auch noch an die bremsen...bin gespannt was als nächstes kommt.
De Facto, um überhaupt ein schlupfloch nutzen zu können, braucht man mal ein paar röhren oder was auch immer, die eine zulassung haben, um in deutschland unter dem KFZ montiert zu werden. Sowas ist mir noch nie übern Weg gelaufen. Und wenn man sie nichtmal dran bauen darf, wieso muss man sich dann mit fragen belasten, wann man sie anmachen darf 😁
Für was eigentlich der Aufwand sieht doch eh peinlich aus, ich würd mit so nem Ufo nicht gesehen werden wollen!
Und wenn du einen Unfall verschuldest und man stellt fest, daß dein Fahrzeug wegen der Kirmesbeleuchtung keine Betriebserlaubnis hatte, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Ich würde die Finger davon lassen, nur um bei den Kumpels cool zu sein. Das ist die Sache einfach nicht wert.
Es ist zugelassen wenn du sie über die Tür schaltest wenn du sie aufmachst das dann die beleuchtung an geht !!! Kannst sogar beim tüv eintragen lassen alls einstiegsbeleuchtung habe ich auch gemacht!!! der Cluu ist aber beim kadet brauchst du nur den schalter für den innenraum rausziehen und deine unterbodenbeluhctung geht auch an!!! Cool gell!!! Nur darfst du es nicht währen der fahrt machen!!!
MfG Mabr86
ist nicht erlaubt, egal was du machst. Die Montage unter dem Fahrzeug mit nicht zugelassenen Röhren ist verboten da kann die Funktion noch so oft eingetragen sein.
Kinder kinder...
Wie oft hatten wir das dumme Thema nu schon hier ?
Noch einmal zum Schluß:
Unterbodenbeleuchtung (egal wie man sie nennt bzw. ansteuert) ist auf deutschen Straßen NICHT zulässig!
Wer sie trotzdem montieren möchte, soll es halt tun... und dann aber auch bitte selber mit den Anzeigen, usw. klar kommen.
Diskutiert hier... tz... benutzt die Suchfunktion und gut ist. ...alle paar Monate die selben dummen Beiträge...
Gruß Music.
also - da NIEMAND der jemals hier nach ner UBB gefragt hat, sie während der fahrt benutzen dürfte und sie auch nicht zum Einsteigen braucht schlag ich mal vor: legt euch an jede fahrzeug seite ne +/- 12V Dauerspannung mit ner Steckvorrichtung, lasst sie blind neben dem Sitz liegen, und wenn ihr dann in einem Bereich außerhalb der Stvo cool sein wollte holt ihr eure Röhren, an denen ihr ne passende Steckvorrichtung dran habt, raus, söpselt sie an und befestigt sie mit Kabelbinern an den Spritleitungen oder ähnlichem...
also ich werds nie verstehn...das 'wozu!?'....
edit:
noch bessere Idee!
Kat rausbaun und in dessen Ausbuchtung im Unterboden nen 2000Watt Baustrahler rangehängt...dann noch so ne Farbfolie davor gepappt und gut is...DAS macht Licht (Spannung? Leistung? Ampere? ich muss das Problem nicht lösen! *g*)
lol OiDepp, stell mir gerade son Zeitungsartikel vor:
Tuner klaut Flutlichtbeleuchtung im Olympiastadion in München - Er wollte eine hellere Unterbodenbeleuchtung
😁
jo - für die Spannungsversorgung hab ich auch schon ne Idee - n extra dickes Dieselagregat im Kofferraum...am besten mit so gummispannern an den Ösen für die Hutablage befestigt *g*