unterbodenbeleuchtung aus, wenn motor an!?
hi jungs! da ihr hier in sachen elektronik richtig fit seid, hab ich hier mal ne technikfrage gepostet, die eigentlich nicht direkt was mit car audio zu tun hat...
dürfte wahrscheinlich einfach zu beantworten sein, aber da ich kein elektriker bin hab ich keine ahnung davon!
ist es denn nicht möglich, die stromzufuhr zur unterbodenbeleuchtung zu trennen, indem man den motor anmacht???
ich hab mir das so gedacht: die unterbodenbeleuchtung kann man über nen kippschalter im innenraum anschalten, also nicht nur dann wenn die tür auf geht!
das geht wahrscheinlich nur wenn die zündung an ist, damit auch strom fließt!
wenn man aber dann den motor anmacht, geht die beleuchtung aus und lässt sich auch nicht mehr anschalten!
geht das??? ist sowas möglich, sodass auch der tüv der sache zustimmt?
wenn ich nur die zündung anschalte kommt ja der strom von der batterie. wenn der motor läuft kommt er aber doch von der lichtmaschine, die vom motor angetrieben wird. also sind das doch 2 verschiedene stromquellen, oder? kann man die nicht getrennt anzapfen???
wär doch die idee, wenn das funktioniert...
ich möchte, dass die beleuchtung brennt, wenn ich den zündschlüssel auf zündung stehen habe. also so, dass auch mein radio läuft! aber sobald ich den motor zünde soll das licht ausgehen, damit weder die polizei noch der tüv was dagegen sagen können!
ich brauch keine unterbodenbeleuchtung beim fahren, ich will sie nur wenn ich stehe! wenn ich im auto sitze und fahre, hab ich ja nix von der beleuchtung...
gibts da ne möglichkeit?
26 Antworten
Wenn ein TÜV-Mensch es eintragen sollte...dann hat ne Versicherung nichts zu melden...denn ein TÜV-Eintrag ist eine erweiterte Bestätigung der Betriebserlaubnis 😉
Wobei ich aber davon ausgehe....kein TÜV wird eine Unterbodenbeleuchtung eintragen 😁
ich werds versuchen, und wenns geklappt hat, werde ichs posten! damit jeder was davon hat!
aber ich kann mir schon vorstellen, dass das klappt, der einzige grund wieso unterbodenbeleuchtung nícht eingetragen wird ist doch der, dass es andere verkehrsteilnehmer irritiert wenn plötzlich der boden unter dem vorbeifahrenden auto blau, oder grün, oder rot ist!
wenn allerdings das auto nur so da rumsteht und leuchtet irritiert es doch niemanden!!!
dann dürfte auch die aral-tankstelle, nicht ihren kompletten laden mit blauem neon-licht versehen......oder?
soweit ich mich erinnern kann wird ein fahrzeug erst/schon dann zum verkehrsteilnehmer wenn der motor läuft!
ohne laufenden motor ist es nur ein beliebiger gegenstand!
Hier sind mal zahlreiche Meinungen und Informationen zu Unterbodenbeleuchtung und TÜV nachzulesen...
Gruß
aber eigentlich bringt das ja nix, dieses alte thema, ob unterbodenbeleuchtung legal ist, oder nicht hier immer wieder zu diskutieren!
man muss sich halt immer mal wieder was neues einfallen lassen, und das dem tüv und der versicherung vorstellen und rausfinden, wann sie ihr einverständnis geben!
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Zitat:
Original geschrieben von Path
Wenn ein TÜV-Mensch es eintragen sollte...dann hat ne Versicherung nichts zu melden...denn ein TÜV-Eintrag ist eine erweiterte Bestätigung der Betriebserlaubnis 😉
leider falsch 🙂
glaubt mir, hab mich sehr sehr lange kundig gemacht und rechtliche grauzonen gesucht, aber diese existieren nicht. zumindest in deutschland 😁
Sorry...aber keine Versicherung kann sich über den Staat hinwegsetzen...wenn der TÜV eine Abnahme macht und einen STVO-gerechten Zustand bescheinigt....dann stellt das Verkehrsamt....sprich die Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis aus...fakto ist dies ein amtliches Dokument
Zitat: "Das FOLIA TEC Produkt "Neon Unterboden Kit" ist nur für die Montage an Showfahrzeugen und für Showzwecke gedacht. Es ist nicht erlaubt den Neon Unterboden Kit im Straßenverkehr zu nutzen. Selbst die Montage (auch wenn die Neonröhren nicht eingeschaltet werden) ist nicht erlaubt." Ich würde sagen die müssen es wissen und wenn es eine Lücke im Gesetz gäbe würden die sie kennen --> Zwecks Umsatz steigern!
Zitat:
Original geschrieben von Path
Sorry...aber keine Versicherung kann sich über den Staat hinwegsetzen...wenn der TÜV eine Abnahme macht und einen STVO-gerechten Zustand bescheinigt....dann stellt das Verkehrsamt....sprich die Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis aus...fakto ist dies ein amtliches Dokument
du kennst sicher das problem mit dem tüv-prüfer, der zufällig der onkel eines bekannten ist der der bruder deiner freundin ist oder so? 🙂
im schadensfall kann man trotz eintragung massive probleme bekommen, ist halt so.
nutz mal die suchfunktion nach anderen threads dieser art und beschränk dich auf antworten von leuten, die wirklich ahnung von der materie haben.
die sagen das gleiche 🙂
gruss aus dem saarland,
stefan 😁
Naja...ich hab ja gesagt...meiner Ansicht nach wird kein TÜV-Mensch eine Abnahme positiv bestätigen...nur wenn er es machen sollte....dann kann keine Versicherung sagen....jemand fährt mit erloschener Betriebserlaubnis 😉
Ansonsten würde das ja immer passieren wenn jemand Felgen, Fahrwerk oder Motortuning über eine Einzelabnahme eingetragen hat 😉
Ist doch wurscht Leute! Der TÜV darf garnicht zustimmen,
auch wenn der Gutachter dein Onkel ist! Er würde seine Lizens
sofort im Schadensfall verlieren.
http://www.de.tuv.com/.../LichtamAuto.pdf
Und nun schau mal auf den letzten Punkt in dem PDF!
"Der Anbau solcher Leuchten ist auch dann nicht erlaubt,
wenn sie während der Fahrt ausgeschaltet bleiben."
Und diese Unterbodenlampen verändern sehr wohl das
Signalbild deines Autos 🙂
MfG Phil
laut deiner aussage müsste es dann ja auch verboten sein auf nem parkplatz zu stehen, den motor auszuhaben und ne lampe an den zigarettenanzünder anzuschließen und diese unters auto legen.
kann man auch als unterbodenbeleuchtung nehmen, allerdings sieht das kabelgewurschtel ein bisschen unprofessionell aus...
dann darf ich auch keine lampe auf dem beifahrersitz liegen haben, da ich sie ja auch bei der fahrt anschließen und aus dem fenster halten könnte.....