Unspezifischer Hinweis auf Vorschaeden im Kaufvertrag (Haendler)

Nach einer Suche nach einem Touran sind wir heute fuendig geworden.
Laut Inserat ist der Wagen unfallfrei. Bei der Besichtigung/Probefahrt wurde eigentlich nicht auf Schaeden hingewiesen, einige kleinere Lackmaengel sowie Kratzer am Plastik im Laderaum wurden aber gesehen und besprochen.

Vorhin kam der Kaufvertrag. Er enthaelt eine Forumulierung "Auf Vorschaeden/repariert wurde hingewiesen", die mich stutzig machte.

Auf Nachfrage per eMail bekam ich die Antwort

"der angesprochene Satz ist eine pauschale und allgemeine Absicherung unsererseits die z. B. eventuelle Nachlackierungen abdeckt. Unfälle hatte der Wagen keine."

Ich habe die Befuerchtung, dass ich aufgrund der unspezifischen Formulierung, die keine konkreten Vorschaeden benennt, hier eine Blanko Absolution fuer alle Schaeden erteile.
Sollte ich auf einer Aenderung bzw. Auflistung aller Schaeden bestehen?

Fuer Hinweise bin ich sehr dankbar.

PS: an einer Tastatur ohne Umlaute erstellt, entschuldigt bitte, dass sich das etwas holprig liest.

18 Antworten

Wenn es Dich interessiert, dann solltest Du Dir auch die Zeit dafür nehmen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 22. Januar 2022 um 09:00:35 Uhr:


Upps, das geht mir zu lang.

Hast du es gesehen und könntest ein kurzes Fazit ziehen?

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 22. Januar 2022 um 12:25:38 Uhr:


Wenn es Dich interessiert, dann solltest Du Dir auch die Zeit dafür nehmen.

-

Wollt Ihr das nicht besser per PN klären ? 😉

@KapitaenLueck
Durch entsprechende angepasste Vertragsklauseln, kann man es wie zuvor (1Jahr) weiter laufen lassen.
Jedoch besteht ein Risiko, dass Gerichte, gewisse Klauseln nicht anerkennen.
Das ist aber Branchen-Übergreifend normal, kenne ich aus der IT nur zu gut, auch bei (lang) geltenden Gesetzen und hier gibt es halt nie 100% Sicherheit.
MfG Kcee

Danke

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