Unspezifischer Hinweis auf Vorschaeden im Kaufvertrag (Haendler)
Nach einer Suche nach einem Touran sind wir heute fuendig geworden.
Laut Inserat ist der Wagen unfallfrei. Bei der Besichtigung/Probefahrt wurde eigentlich nicht auf Schaeden hingewiesen, einige kleinere Lackmaengel sowie Kratzer am Plastik im Laderaum wurden aber gesehen und besprochen.
Vorhin kam der Kaufvertrag. Er enthaelt eine Forumulierung "Auf Vorschaeden/repariert wurde hingewiesen", die mich stutzig machte.
Auf Nachfrage per eMail bekam ich die Antwort
"der angesprochene Satz ist eine pauschale und allgemeine Absicherung unsererseits die z. B. eventuelle Nachlackierungen abdeckt. Unfälle hatte der Wagen keine."
Ich habe die Befuerchtung, dass ich aufgrund der unspezifischen Formulierung, die keine konkreten Vorschaeden benennt, hier eine Blanko Absolution fuer alle Schaeden erteile.
Sollte ich auf einer Aenderung bzw. Auflistung aller Schaeden bestehen?
Fuer Hinweise bin ich sehr dankbar.
PS: an einer Tastatur ohne Umlaute erstellt, entschuldigt bitte, dass sich das etwas holprig liest.
18 Antworten
Dann lass Dir im KV das "unfallfrei" aber zusichern.
Und dann meinetwegen noch "Nachlackierung im Rahmen der Aufbereitung".
Du kaufst ja nun auch keinen Neuwagen. 😉
Danach kann ich fragen. Das Unfallfrei habe ich ja durch die o.g. Email schriftlich. Ich weiss allerdings nicht, ob die Email als Zusatzvereinbarung gerichtsfest ist.
Es handelt sich um einen alteingesessenen Haendler am Ort, der auf den einschlaegigen Plattformen durchaus gut bewertet wird. Nicht nur einer der "Container auf dem Parkplatz"-Verkaufsbuden mit staendig wechselndem Namen.
Mir geht es eher darum, ob ich mit Unterschreiben der Formulierung dann ein Problem habe wenn z.B. die Klimaanlage kaputt geht.
Zitat:
@ZoeFahrer schrieb am 11. Januar 2022 um 19:13:53 Uhr:
Danach kann ich fragen. Das Unfallfrei habe ich ja durch die o.g. Email schriftlich. Ich weiss allerdings nicht, ob die Email als Zusatzvereinbarung gerichtsfest ist.Es handelt sich um einen alteingesessenen Haendler am Ort, der auf den einschlaegigen Plattformen durchaus gut bewertet wird. Nicht nur einer der "Container auf dem Parkplatz"-Verkaufsbuden mit staendig wechselndem Namen.
Mir geht es eher darum, ob ich mit Unterschreiben der Formulierung dann ein Problem habe wenn z.B. die Klimaanlage kaputt geht.
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Bewertungen auf Plattformen sind Schall und Rauch.
Und ne Klima hat nun wenig mit Nachlackierung zu tun.
Ein / zwei deutliche Sätze in den KV schreiben und gut ist - ein guter Verkäufer hat da kein Problem eine für beide Seiten zufriedenstellende Formulierung zu finden. 😉
Das mit der Nachlackierung war ja mit einem "z.B." versehen, es koennte ja eigentlich alles sein was irgenwie repariert wurde.
Aber im grossen und ganzen stimme ich Dir zu. Ich rufe morgen frueh gleich noch mal an.
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Anrufen geht schnell, aber schriftlich ist besser. Dann kannst du notfalls beweisen, was "gesagt" wurde.
So würde ich das keinesfalls unterschreiben. Nachher stehst du da uns findest Unfallschäden und kannst die nicht einklagen.
Wenn er Mängel in der Sachmängelhaftung ausschließen will dann soll er die gefälligst genau bezeichnen und nicht einfach 'pauschalisieren.
so pauschal hält diese Formel eh keinem Gericht stand. Das kannst Du 1:1 so unterschreiben. Im Zweifel kann sich der Händler eh nicht darauf berufen.
Der Verkäufer wird dann Stein und Bein vor Gericht schwören, dass die Unfallschäden haarklein mitgeteilt wurden. Waren leider zu viele, um sie alle im Vertrag aufzuführen und deshalb nur der pauschale Hinweis. Was antwortet denn der Käufer auf die Frage des Richters "und da haben Sie nicht näher nachgefragt?"
Sorry, aber warum sollte ich einen Vertrag unterschreiben in der Hoffnung, dass notfalls das Gericht die enthaltenen Hinweise kippt? Was spricht denn dagegen, gleich die berühmten Nägel mit Köpfen zu machen?
Letztendlich wird die neue Sachmängelhaftung ab 2022 zu einer Marktveränderung führen. Der Verkauf eines Gebrauchtwagens wird für einen Händler zu einem unkalkulierbaren Risiko. Entweder muß er mehr pro Fzg verdienen oder er wird viele Kisten nur noch an Händler verkaufen.
Günstige gebrauchte PKws werden daher sicher weniger werden vom Händler. Von privat wird es unverändert weitergehen.
Zitat:
@pentium122 schrieb am 21. Januar 2022 um 18:07:31 Uhr:
Letztendlich wird die neue Sachmängelhaftung ab 2022 zu einer Marktveränderung führen. Der Verkauf eines Gebrauchtwagens wird für einen Händler zu einem unkalkulierbaren Risiko. Entweder muß er mehr pro Fzg verdienen oder er wird viele Kisten nur noch an Händler verkaufen.
Günstige gebrauchte PKws werden daher sicher weniger werden vom Händler. Von privat wird es unverändert weitergehen.
Das ist zwar keine Rechtsberatung und hier muss auch noch wie immer die Rechtsprechung beachtet werden, aber es gibt Möglichkeiten:
https://www.youtube.com/watch?v=dTr5AQscbcg
MfG Kcee