unschuldiger Verkehrsunfall, wie abrechnen?
Sohn hatte einen Verkehrsunfall (Auffahrunfall, er war vorne 🙂 )
Schaden lt. Gutachten (gerundet) :
6.400€ Reperaturkosten ohne MwSt
7.600€ Reperaturkosten mit MwSt
9.000€ Wiederbeschaffungswert mit MwSt
8.800€ Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert
4.000€ Restwert mit MwSt
250€ Wertminderung
welche Möglichkeiten der Abrechnung gibt es?
a) wenn repariert werden soll
b) wenn ein neuer beschafft werden soll
(Die angegeben Wertminderung sehe ich recht gering an)
42 Antworten
So isses!
Zitat:
@kine050683 schrieb am 2. August 2022 um 22:49:39 Uhr:
Zitat:
@bug99 schrieb am 2. August 2022 um 22:14:04 Uhr:
er kann doch verkaufen, an wen er will - oder nicht?Ja, dann will die Versicherung aber die Quittung über den Verkauf sehen! Was ist daran so schwer zu verstehen? Mehr als den Wiederbeschaffungswert laut Gutachten bekommst du insgesamt nicht! Du darfst durch den Schaden nicht besser gestellt werden, als vorher!
bist du dir da sicher?
@bug99 wie wäre es einfach offen und ehrlich den beim Verkauf des Unfallwagens erzielten Preis bei der Versicherung anzugeben?
Oder andersrum, was nützt es dir, wenn hier 100 Leute schreiben: "bei mir wurde danach nicht gefragt" und genau bei dir wird doch nachgefragt?
Wenn du Schmuh treiben willst, dann musst du das Risiko eben eingehen...
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 3. August 2022 um 13:58:12 Uhr:
...
Wenn du Schmuh treiben willst, dann musst du das Risiko eben eingehen...
Wenn er das Auto für 4000€ an A verkauft und dieser verkauft es für 5000€ an Aufkäufer B für 5000€.
Ist das dein angesprochener Schmuh?
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Wenn A keine Quittung ausstellen kann, dann ja. :-P
Und sei doch mal ehrlich, du möchtest doch nur 'nen tausender extra rausholen. Also Schmuh.
Nicht, dass ich nicht selber in Versuchung käme. Aber dann muss dir bewußt sein, dass es auf versuchten Betrug hinauslaufen kann
klar kann A den Kauf quittieren, sogar mit Kaufvertrag.
Glaubst du die Versicherung legt auch die 1000€ drauf, wenn das vergleichbare Ersatzfahrzeug für 10.000€ (statt der im Gutachten genannten) 9.000€ gekauft werden muss?
Er kann auch die 5000.- von der Versicherung nehmen und das Auto selbst behalten. Soweit mir bekannt, ist die weitere Haltedauer für Ihn dann ein halbes Jahr, danach fragt niemand mehr was er mit dem Auto gemacht hat und kann es verkaufen für jeden Preis den er ezielen kann, ohne das die Versicherung da was zu melden hat. Zumindest ist so meine Einschätzung und Erfahrung.
Übrigens wurde hier (von Berlin-Paul) schon mal gesagt, daß man sich in diesem Fall auch noch den Restwert von der Versicherung also die 4000€ nach Ablauf der 6 Monate holen könne. Mit Anwalt natürlich nur.
Musst du wieder Murks erzählen nur um Spielchen zu spielen, C.?
Zitat:
@Pauliese schrieb am 4. August 2022 um 21:03:00 Uhr:
Er kann auch die 5000.- von der Versicherung nehmen und das Auto selbst behalten. Soweit mir bekannt, ist die weitere Haltedauer für Ihn dann ein halbes Jahr, danach fragt niemand mehr was er mit dem Auto gemacht hat und kann es verkaufen für jeden Preis den er ezielen kann, ohne das die Versicherung da was zu melden hat. Zumindest ist so meine Einschätzung und Erfahrung.
Übrigens wurde hier (von Berlin-Paul) schon mal gesagt, daß man sich in diesem Fall auch noch den Restwert von der Versicherung also die 4000€ nach Ablauf der 6 Monate holen könne. Mit Anwalt natürlich nur.
Du bringst da einiges durcheinander.
Das was du meinst ist, dass der Geschädigte in unserem Fall hier, die Reparaturkosten ohne konkreten Nachweis und ohne Abzug vom Restwert verlangen kann.
Vorraussetzung dafür ist aber, dass er das Fahrzeug noch mindestens 6 Monate lang weiterbenutzt und es dafür zumindest soweit repariert, dass es wieder fahrfähig ist.
OK. Sorry, dann hab ich wirklich was vermischt. Wahrscheinlich wars zu heiß die letzten Tage… 🙂
Übrigens habe ich kein C im Namen.
Da verwechselt mich B.P. mit jemand anderen.
Zitat:
@BerndMaili schrieb am 4. August 2022 um 23:14:41 Uhr:
Das was du meinst ist, dass der Geschädigte in unserem Fall hier, die Reparaturkosten ohne konkreten Nachweis und ohne Abzug vom Restwert verlangen kann.
Vorraussetzung dafür ist aber, dass er das Fahrzeug noch mindestens 6 Monate lang weiterbenutzt und es dafür zumindest soweit repariert, dass es wieder fahrfähig ist.
dann aber die Reparaturkosten gem. Gutachten netto, also ohne MwSt. - oder?
Sehe ich auch so ... wenn der Besitzer den Wagen für 4000 an A verkauft und A an B, für was für einen Preis auch immer ... kann man dem Besitzer doch keinen Betrug vorwerfen! ..
Dann hat Käufer A Glück, oder einen guten Geschäftssinn, was dann mit dem Erlös zwischen A und B passiert geht die Versicherung nichts mehr an ... Und wenn Papa dafür Sohnemann einen Urlaub sponsort, oder ein neues Auto bezuschusst .. dann ist das sein gutes Recht...
Die Versicherung fragt auch nicht beim 4000 EURO Aufkäufer vom Gutachten an, wie der das Unfallauto noch weiter versilbert ... ich denke kaum das ein Unfallwagenaufkäufer das ohne Gewinnabsichten macht..😉. Der wird seinen Gewinn rausziehen, entweder durch einen teureren Weiterverkauf, oder Schlachtauto und Einzelteile .. Also auch Betrug, nach der verdrehten Logik einiger hier?😁😁