unschuldiger Verkehrsunfall, wie abrechnen?

Sohn hatte einen Verkehrsunfall (Auffahrunfall, er war vorne 🙂 )

Schaden lt. Gutachten (gerundet) :
6.400€ Reperaturkosten ohne MwSt
7.600€ Reperaturkosten mit MwSt
9.000€ Wiederbeschaffungswert mit MwSt
8.800€ Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert
4.000€ Restwert mit MwSt
250€ Wertminderung

welche Möglichkeiten der Abrechnung gibt es?
a) wenn repariert werden soll
b) wenn ein neuer beschafft werden soll

(Die angegeben Wertminderung sehe ich recht gering an)

42 Antworten

wollte gar nicht damiit ausdrücken "mehr" zu wollen...

habe das Gutachten noch gar nicht in den Händen gehabt...
muss denn dort ein Aufkäufer, welcher sicher diese 4.000€ bietet angegeben sein?
und auch ein Nachweis, wo man das vergleichbare Gebrauchtfahrzeug für 9.000€ erstehen kann? bei dem derzeitigen Kfz-Marktverhältnissen

Ja.

Nein.

Bei Verkauf und Neuanschaffung gibt es außerdem noch Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungsdauer und teilweise darüber hinaus.

Wie gesagt: Anwalt regeln lassen. Kostet nix, bringt viel.

wie sieht es aus, wenn er für den Unfallwagen einen höheren Verkaufswert z.B. 5.000€ erhält und dann einen neuen für 20.000€ kauft?
Wie rechnet dann die Versicherung ab?

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Was sagt dir dein Bauchgefühl?

dass er dann, den wagen für 4.000€ an mich verkauft, und ich den Unfallwagen dann für 5.000€ weiterverkaufe 🙂

oder so

auch weil wir ein vergleichbares Fahrzeug für knapp 10.000€ entdeckt hat....

Zitat:

@bug99 schrieb am 2. August 2022 um 15:20:09 Uhr:


dass er dann, den wagen für 4.000€ an mich verkauft, und ich den Unfallwagen dann für 5.000€ weiterverkaufe 🙂

oder so

auch weil wir ein vergleichbares Fahrzeug für knapp 10.000€ entdeckt hat....

Wer soll seinen Wagen an dich verkaufen? Du kannst deinen Unfallwagen zu dem im Gutachten benannten Restwert an den ebenfalls im Gutachten benannten Aufkäufer verkaufen. Was ein vergleichbares Fahrzeug kostet, spielt beim Verkauf deines alten Autos absolut keine Rolle. Die Versicherung zahlt dir Wiederbeschaffungswert laut Gutachten minus den Restwert laut Gutachten.

das würde bedeuten, dass er dann die 5.000€ Verkaufspreis für den Unfallwagen bekommt
und weitere 9.000€-4.000€=5.000€

also in Summe 10.000€ ??

Zitat:

@bug99 schrieb am 2. August 2022 um 20:51:15 Uhr:


das würde bedeuten, dass er dann die 5.000€ Verkaufspreis für den Unfallwagen bekommt
und weitere 9.000€-4.000€=5.000€

also in Summe 10.000€ ??

Wie kommst du auf 5000 Euro Verkaufspreis? Du bekommst 4000€ vom Aufkäufer und 5000€ von der Versicherung. Macht gesamt 9000€.

Zitat:

@kine050683 schrieb am 2. August 2022 um 21:40:34 Uhr:


Wie kommst du auf 5000 Euro Verkaufspreis? Du bekommst 4000€ vom Aufkäufer und 5000€ von der Versicherung. Macht gesamt 9000€.

Zitat:

@bug99 schrieb am 2. August 2022 um 14:39:37 Uhr:


wie sieht es aus, wenn er für den Unfallwagen einen höheren Verkaufswert z.B. 5.000€ erhält und dann einen neuen für 20.000€ kauft?
Wie rechnet dann die Versicherung ab?

er muss doch nicht an den im Gutachten genannten Aufkäufer verkaufen

Trotzdem will die Versicherung eine Quittung über den erfolgten Verkauf sehen. Du bekommst maximal 9000 Euro insgesamt. Wenn du deinen Unfaller für 9000 verkaufst, zahlt die Versicherung dir genau noch 0 € drauf.

drum schrieb ich doch oben:

Zitat:

@bug99 schrieb am 2. August 2022 um 15:20:09 Uhr:


dass er dann, den wagen für 4.000€ an mich verkauft, und ich den Unfallwagen dann für 5.000€ weiterverkaufe 🙂

oder so

auch weil wir ein vergleichbares Fahrzeug für knapp 10.000€ entdeckt hat....

er kann doch verkaufen, an wen er will - oder nicht?

Zitat:

@bug99 schrieb am 2. August 2022 um 22:14:04 Uhr:


er kann doch verkaufen, an wen er will - oder nicht?

Ja, dann will die Versicherung aber die Quittung über den Verkauf sehen! Was ist daran so schwer zu verstehen? Mehr als den Wiederbeschaffungswert laut Gutachten bekommst du insgesamt nicht! Du darfst durch den Schaden nicht besser gestellt werden, als vorher!

die Versicherung bekommt doch dann die Quittung über den Verkauf an mich für 4000€,
und was ich dann mit dem Unfallwagen mache, dürfte doch die Versicherung nichts mehr angehen

Die Versicherung will überhaupt nichts sehen.

Die zieht einfach den ermittelten Restwert ab und zahlt den Rest auf sein Konto aus.

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