Unklare Vorfahrtsregelung - 30er Zone mit Spielstraßen
Guten Morgen Zusammen,
bei uns in der Gegend gibt es eine 30er Zone mit der üblichen rechts vor links Regelung. Soweit nichts ungewöhnliches. Allerdings sind dort auch einige Seitenstraßen, welche als Verkehrsberuhigter Bereich (umgangssprachlich auch Spielstraße gennant) angelegt sind.
Soweit ich weiß muss derjenige, der aus einer sog. Spielstraße raus fährt, allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren. (§10 StVO) Jedoch sind die Spielstraßen für den "Durchgangsverkehr" nicht eindeutig als solche zu erkennen, da 1) die Schilder sehr weit hinten stehen und durch Hecken verdeckt sind und 2) kein abgesenkter Bordstein vorhanden ist. Der Fahrbahnbelag ändert sich lediglich von Asphalt auf Pflastersteine. Das allerdings auch erst einige Meter nach Beginn der Spielstraße.
Zur Veranschaulichung habe ich mal eine Skizze angehangen.
Wie ist hier nun die Vorfahrtsregel? Habe aus meinem Bekanntenkreis dazu unterschiedliche Aussagen gehört, und auch vor Ort scheinen sich die VT uneins zu sein, wer nun zuerst fahren darf.
Beste Antwort im Thema
Die ortskundigen Fahrer, auch Anwohner genannt, sind in der Regel die Fahrer die die STVO in solchen Fällen ignorieren aber extrem Rechthaberisch sind. Kurz, wenn Sie ohne zu schauen aus dem verkehrsberuhigtem Bereich ausfahren und durch ihre Vorfahrtsverletzung einen Unfall verursachen werden Sie sich felsenfest im Recht fühlen.
Nichts Schlimmeres als einen Anwohner als Unfallgegner.
21 Antworten
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 9. Juli 2016 um 11:48:04 Uhr:
Und man stelle sich vor, der Richter kommt zu dem Ergebnis, dass man zwar Vorfahrt hatte, aber den Unfall hätte vermeiden können, wenn man angemessen gefahren wäre (man müsse schließlich auch jederzeit mit einem Kind rechnen, das eben noch in der Spielstraße mit dem Rad fährt, im nächsten Moment aber aus Unwissenheit diese verlässt).
Vor Gericht bekommt man nicht zwingend Recht sondern nur ein Urteil.
Es gibt nicht umsonst den Spruch das man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist.
Und ich dachte immer, Richter sollen Recht sprechen und nicht Gott spielen. 😉
Das mit dem Verhalten der Anwohner kann ich nur bestätigen. Erschreckend auch, dass die meisten Bewohner verkehrsberuhigter Bereiche offenbar nicht einmal wissen, welche Geschwindigkeitsbegrenzung dort tatsächlich gilt: nämlich Schrittgeschwindigkeit. Fragt mal die Leute: Da hört man dann "20 km/h" oder gar nicht so selten "30 km/h".
Nota bene: Tatsächliche Schrittgeschwindigkeit, also 5 km/h, kann man mit einem normalen Auto gar nicht fahren, schon Standgas im 1. Gang ist zu schnell, aber das sei dahingestellt. Verlangt auch niemand. Es ist aber ein himmelweiter Unterschied zwischen realistischen und machbaren 10-15 km/h und den erwähnten 30, die ja in der Praxis bei vielen dann eher zu 40 werden.
Hi
bei uns wurde auch eine 30er Zone eingerichtet anstatt einer 50kmh Vorfahrtsstraße.
Chaos hoch zehn, aber solangsam gewohnen sich alle daran. Bis auf 2 spielstraßen. Da scheint echt keine sau die geltenden regelungen der Stvo zu kennen. Obwohl die Spielstraßen Schilder gut zu sehen sind.
Da hilf nur extreme vorsichtig an der Stelle und nicht auf seine Vorfahrt beharren.
Gruß Tobias
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@Erwachsener
Das kann ich leider bestätigen. Ich wohne selbst in einem verkehrsberuhigten Bereich. Ein solcher scheint für viele Autofahrer totales Neuland zu sein. Die Regelkunde diesbezüglich halte ich für deutlich ausbaubar. Nicht ohne Grund gehen ja einige Gemeinden dazu über, die Schilder am Beginn eines solchen Bereichs mit Zusatzschildern zur erlaubten Geschwindigkeit zu versehen.
So oft wie ich hier im Forum schon lesen durfte, dass der Tacho doch gar nichts unter 30 km/h anzeigen könne, dass man bei niedrigen Geschwindigkeiten beim Fahren einschläft und dass man doch selbst bei 50 km/h nach angeblich 5 bis 10 m steht, hat das mit Regelkunde nichts zu tun. Das ist der stets im Vordergrund stehende Wunsch nach schnellem Vorankommen in Kombination mit Überheblichkeit oder Unterschätzung der Gefahr... wie auch immer. Letztlich ist´s doch auch nur menschlich, dass man das Gaspedal auch benutzt.
Den ersten Gang einzulegen und im Leerlauf rollen zu lassen, das ist doch gar kein definierter Fahrzustand. Eigentlich ja, Schrittgeschwindigkeit, aber wir wollen da nicht so kleinlich sein.
Es ist leider schon in vielen Fällen Unwissenheit wie ich aus mehreren persönlichen Gesprächen weiß. Manche waren felsenfest der Meinung, es sei Tempo 30 erlaubt. Einige reduzieren nach einem Gespräch tatsächlich die Geschwindigkeit, anderen ist es wohl schlicht egal.