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unklare Situation aufgrund Forderungen des Händlers gegenüber Vorbesitzer

Themenstarteram 15. April 2017 um 14:52

Hallo zusammen,

vor etwa einem haben Jahr habe ich mein Auto bei wirkaufendeinauto.de verkauft. Das Auto wurde angeschaut und ich habe darauf hingewiesen, dass das Auto schon ein paar Kratzer hat. Für mich waren das nur Bagatellschäden. Ich hatte zwar einen Auffahrunfall. Aber der Schaden war bei mir so gering, dass ich es nicht reparieren hab lassen: Dellen in der Front und eine gebrochene Stoßstangenhalterung unter der Motorhaube. Am gegnerischen Auto waren nur Kratzer zu sehen (Schaden laut Versicherung 1500€). Den Schaden an meinem Auto kann ich nicht in € beziffern.

Mir wurde ein Kaufvertrag vorgsetzt, wo angekreuzt war: "unfallfrei" und "keine sonstigen Schaden". Das hatte ich unterschrieben.

Ein Händler hatte das Auto einige Zeit später von "wirkaufendeinauto.de" gekauft, hat sich auf die Angabe "unfallfrei laut Vorbesitzer" verlassen und hat es wiederum im Internet als "unfallfrei" inseriert.

Eine Frau hat das Auto gekauft und laut ihren Angaben hatte der Verkäufer nicht auf die Schäden hingewiesen. Der Verkäufer sagt natürlich zu mir, dass er sie über die Schäden unterrichtet hat. Die Frau hat mich inzwischen kontaktiert und ich habe ihr die Geschichte von meinem Auto erzählt. Jetzt fühlt sie sich vom Händer getäuscht und macht auf den Druck ihn (will Gutachten erstellen, verlangt Schadensersatz etc.).

Jedoch hat der Händler mich auch kontaktiert und will, dass ich mich an den Kosten beteilige, wenn er Geld an sie zurückzahlt. Evtl. will er das Auto von ihr zurücknehmen, wenn es zu keiner Einigung kommt.

Der Händler könnte dann Regressansprüche gegen wirkaufendeinauto.de stellen. Was würde dann auf mich zukommen? Könnte wirkaufendeinauto.de dann Forderungen an mich stellen?

Bin dankbar für eure Meinungen.

Beste Antwort im Thema
am 15. April 2017 um 16:58

...der TE hat dafür unterschrieben, dass es sich um ein unfallfreies Fahrzeug handelt... das riecht nicht nur danach sondern ist ein glasklarer Betrug (§ 263 StGB), den der TE da begangen hat.

Und jeder der das hier mit euphemistischen Umschreibungen herunterspielt, sollte sich mal überlegen, wie er sich fühlen würde, hätte er diesen Wagen als unfallfrei beschrieben gekauft und fände anschließend zu Hause auf der Hebebühne, etc. so "harmlose" Schäden, wie sie der TE hier beschreibt... träfe es evtl. das Wörtchen "betrogen"?

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Zitat:

@martinb71 schrieb am 15. April 2017 um 19:59:02 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. April 2017 um 19:53:29 Uhr:

Im dem Sinne, dass "jemand" einen "Zombie-acc" gehackt hätte? Sowas jibbet doch nüsch. :eek:

Paul aber doch nicht zu Ostern, dazu hat doch niemand Zeit. Die Eier müssen auch noch gefärbt werden ;)

Nachdem sie rasiert wurden!:D;)

Themenstarteram 15. April 2017 um 18:28

Sorry, aber die Story ist wahr.

Jetzt gäbe es noch die Chance, dass ich dem Händler einfach Geld zahle und er würde sich mit det Frau einigen. Ich weiß halt nicht, was kommt. Holt die Frau einen Anwalt? Gibt der Händler nicht doch noch gegenüber der Frau nach? Was passiert, wenn der Händler ein mögliches Verfahren verliert und seine Kosten gegenüber wkda und dann wkda gegenüber mir geltend machen will? Auf einen Rechtsstreit habe ich keine Lust.

Soll ich mit dem Händler nochmal reden? Soll ich mit der Frau nochmal reden? Soll ich gar nichts machen?

Ich bin kein Anwalt, aber an deiner Stelle würde ich kein Gespräch mehr mit irgendwem darüber führen. Wenn deine Angaben war sind hast du dich durch deine Aussagen eh schon tief rein geritten. Du kannst nicht von dem Händler oder der Frau direkt belangt werden, hast denen mit deiner Aussage aber bereits Futter gegen deinen Käufer gegeben. Wenn der Händler gegen den vorgeht wird sich dein Käufer auch bei dir dafür bedanken und Geld von dir fordern. Du hast das unfallfrei unterschrieben.

Kikero - Du hast einen Unfallschaden verschwiegen.

Du solltest einen Anwalt nach den Folgen dieser arglistigen Täuschung fragen - kein Autoforum.

am 15. April 2017 um 18:52

Lieber TE: Hier wirst du keine Meinungen finden, die dir wirlich weiterhelfen. Wäre ich Mitglied eines Automobilklubs, würde ich mir dort eine kostenlose Rechtsberatung von Leuten, die das gelernt haben und das dürfen (nicht hier) einholen. Bei 4 involvierten Parteien kann das eine komplexe Geschichte sein.

Du hast nicht geschrieben, um wie viel EUR es ggf. geht (was du bekommen hast). Es macht sicher einen Unterschied, ob man an 100 oder 10.000 EUR rumdoktert.

Themenstarteram 15. April 2017 um 19:14

Den Betrag, worum es geht, weiß noch niemand. Noch gibt es kein Gutachten. Aber wahrscheinlich ist es im unteren vierstelligen Bereich.

Zitat:

@Kikero schrieb am 15. April 2017 um 21:14:39 Uhr:

Den Betrag, worum es geht, weiß noch niemand. Noch gibt es kein Gutachten. Aber wahrscheinlich ist es im unteren vierstelligen Bereich.

+ Kosten für das Gutachten usw. usw.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du die Kiste an wkda verkauft, die haben es an einen Händler verkauft und der hat es der Frau verkauft.

Dann geht der Reklamationsweg wohl genauso andersrum. Die Frau an den Händler, der an wkda und die dann an dich. Und das alles für eine Kiste im low budget Bereich. Ich denke, das wird versumpfen.

Zitat:

@volker1165 schrieb am 16. April 2017 um 13:56:54 Uhr:

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du die Kiste an wkda verkauft, die haben es an einen Händler verkauft und der hat es der Frau verkauft.

Dann geht der Reklamationsweg wohl genauso andersrum. Die Frau an den Händler, der an wkda und die dann an dich. Und das alles für eine Kiste im low budget Bereich. Ich denke, das wird versumpfen.

zumal nicht bekannt ist, welche Vetragsvereinbarungen die beiden weiteren Kaufverträge beinhalten.

 

O.

Warum reagieren? Unsinn...

Man reagiert nur, wenn ein offizielles Schreiben vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft kommt. Ansonsten jede Kommunikation einstellen.

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