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Unfallwagen vom VW - Händler gekauft

Themenstarteram 12. Juli 2006 um 17:00

Hallo brauche mal Eure Hilfe ^...

Ich weiß, dieses Thema ist echt total ausgelutscht, aber ich finde keine brauchbaren Antworten.

Habe im Juli 2005 einen Golf IV von einem VW Händler als "unfallfrei" gebraucht gekauft.

Gestern wollte ich das Fahrzeug bei einem anderen VW-Händler in Zahlung geben und ein neues Fahrzeug kaufen. Um die Historie des Golfs besser kennenzulernen hat der Händler das Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer in seinen PC eingegeben und siehe da ....

IM JAHR 2004 ist der Golf nach einem Unfall vorne links durch einen Vertragshändler abgeschleppt und aufwendig repariert worden (Teile: Kotflügel, Strebe, Querlenker, Lenkgetriebe, Spurstange, Radlager, etc....)

Naja mit dem Neukauf war es nun Essig, da der VW-Händler den Wagen (Unfallwagen) nicht mehr in Zahlung nehmen will.

Was kann ich tun? Habe echt keinen Bock auf ein jahrelanges Gerichtsverfahren ...

Bin in dem 1 Jahr ca. 20.000 km gefahren.

Im Juli 2005 hat der 99-er Golf ca. 8000 Euro gekostet.

Danke für Eure hilfe,

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18 Antworten
am 10. August 2006 um 16:27

Zitat:

Er soll das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis von damals auszahlen

Daraus wird nichts werden. der TE hat den wagen ja genutzt, für diese Nutzung ist natürlich eine Gegenleistung zu erbringen.

Seltsame Rechtsauffassung ham hier einige,...

:-(

 

Ist mir auch mal passiert - zwar nicht bei einem VW Händler sondern - ein kleinerer Autohändler ! Hab aber schon nach 3 Monaten rausbekommen das es ein Unfallwagen war !

Ende vom Lied - 3,5 Jahre vor Gericht !!! Kein Witz - der Händler hat verzögert wo es nur ging !

Gott sei Dank - habe ich Recht bekommen und der Händler musste alles bezahlen !

Drücke dir die Daumen das es bei dir schneller geht !

Gruß Graby

Re: :-(

 

Zitat:

Original geschrieben von Graby

Ende vom Lied - 3,5 Jahre vor Gericht !!! Kein Witz - der Händler hat verzögert wo es nur ging !

Gott sei Dank - habe ich Recht bekommen und der Händler musste alles bezahlen !

Hast du den Wagen 3,5 Jahre lang benutzt? Welche Nutzungspauschale wurde vom Erstattungsanspruch abgezogen?

!

 

@ Drahkke:

Nein - nach den 3 Monaten ( 1000 km ) direkt abgemeldet ! Und in einer Scheune abgestellt ! Mein Anwalt sagte, direkt abmelden !!! Das hab ich auch gemacht - somit konnte dieser Punkt direkt abgewendet werden.

Der Händler musste wie gesagt alles bezahlen - aber diese lange Wartezeit - hat mich damals viele graue Haare gekostet und die ganzen Frechheiten vom Händler wie z.B. ich hätte den Unfall gehabt usw. das war alles sehr nervig !

...er musste den Wagen wieder zurückholen - bin mir aber sicher das er den Golf genauso wieder verkauft hat !

Gruß Graby

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