Unfallwagen nicht angegeben - Wie weiter machen?
Hallo zusammen,
ich habe im Juni 24 einen Passat B8 bei einem freien Händler gekauft. Das Auto hatte knapp 30t km drauf, war erste Hand (davor ein Firmenwagen einer BG), knapp unter 3 Jahre alt für 26.000€.
In der Anzeige (leider nicht gespeichert) stand unfallfrei, dies hatte der Verkäufer auch zugesichert. Mir sind keine Schäden an dem Fahrzeug aufgefallen, der Verkäufer war seriös (freies Autohaus auf dem Land mit sehr guten und vielen Google-Bewertungen). Im Kaufvertrag ist leider auch kein Eintrag über den Zustand/ Unfallfrei.
Ein Bekannter hatte mir später angeboten er könne von einem Bekannten die FIN im VW-System anschauen lassen, dies haben wir dann gemacht und leider hatte das Auto einen Unfallschaden. Das rechte hintere Seitenteil und die hintere Tür wurden ersetzt!
Wenn man es weiß sieht man an der hinteren Kante vom Seitenteil, wenn die Kofferraumklappe auf ist, dass die Schweißnaht nicht so aussieht wie auf der anderen Seite. Beim Reifenwechsel habe ich das Radhaus näher betrachtet und hier ist die Unterkante auch nicht "glatter Lack" wie auf der guten Seite, sondern rau und ich hatte auch bereits etwas Flugrost am Finger...
Wie gehe ich am besten weiter vor?
Da der Service im Oktober ansteht würde ich diesen auf Mai vorziehen und meine Beobachtung beim Reifenwechsel beim offiziellen VW Partner ansprechen, mit der Bitte auf Unfallschaden zu prüfen. Mit diesem Ergebnis dann einen Anwalt einschalten? Ist es hier wichtig dies innerhalb eines Jahres nach Kauf zu beanstanden? Würdet ihr den Kauf rückabwickeln (bin ca. 3t km gefahren bisher) oder eher auf Preisminderung pochen? Wenn ja, wie viel ist da möglich?
Ein anderer Bekannter meinte das Auto gleich wieder verkaufen, ohne den Unfall anzugeben. Das möchte ich aber eigentlich auch nicht machen.
Hat der Händler den Unfallschaden bewusst verschwiegen oder ist es Möglich dass er selber nichts davon wusste? Fände ich aber auch seltsam, da Erste-Hand und auch kein Privatmann zuvor das Auto gefahren hat sondern eine BG.
Eigentlich mag ich das Auto sehr, jedoch habe ich doch Angst vor einem Folgeschaden. Mein Plan war eigentlich das Auto für 10 Jahre zu fahren...
Danke schon mal für eure Einschätzung!
Viele Grüße
23 Antworten
Rechtsberatung ist hier nicht zulässig und hier wird wohl auch kein Anwalt antworten 😉
Das im Kaufvertrag nix steht ist schon mal schlecht, evtl. kann man den Händler belangen weil er als Händler so einen Schaden aktiv offenbaren muss. Dazu müsste man ihm aber vielleicht nachweise das er wirklich von dem Schaden wusste.
Kann natürlich sein das er den Wagen über irgendeine Händlerbörse gekauft hat und wirklich nix davon wusste, typischer Leasing Rückläufer die Kaufen die Händler manchmal im dutzend als Paket.
Oder er hat ihn sogar als Unfallwagen gekauft und selbst irgendwo billig repariert.
Wenn du beim ADAC bist kannst du dir da mal eine kostenlose Erstberatung am Telefon holen. Ansonsten mal einen entsprechenden Fachanwalt fragen.
Du kannst ja auch mal beim Händler anklopfen wie der reagiert, wenn der wirklich so seriös ist bietet er dir vielleicht eine Lösung an. Wenn er direkt abblockt kannst du dir auch schon deinen teil denken.
Aber wie gesagt da im Vertrag so gar nix steht kann es auch sein das du die A Karte gezogen hast.
Welche Eigenschaft hat er denn mit Dir im KV schriftlich festgehalten?
Im Kaufvertrag steht nichts über den Zustand. Dort ist die Anzahl der Vorbesitzer vermerkt, KM-Stand etc., aber nichts über den Zustand, Schäden, "gekauft wie gesehen" oder sowas.
Repariert wurde das Auto nach ca. 6 Monaten bei einem VW-Händler, daher auch der Eintrag im System.
Ich habe etwas Bedenken ihn einfach anzurufen, weil ich auch nicht weiß welche Forderung ich stellen kann. Sind 500€ ok oder eher 5.000€? Oder sollte man das Auto unbedingt zurückgeben?
Mir ist klar dass es hier keine Rechtsberatung gibt. Mich würde interessieren wie ihr mit sowas umgehen würdet.
Wenn Dir die Unfallfreiheit nicht zugesichert wurde, womit willst Du ihm dann kommen?
Man kann natürlich mit 5000 einsteigen, er wird Dich eh abtreten lassen.
Naja, kann man von einem Händler nicht verlangen dass er sich intensiv über den Zustand seiner Ankäufe informiert bzw. diesen prüft? Selbst wenn er das Auto im Paket gekauft hat wird bei diesem doch irgendwo auf einen Vorschaden hingewiesen worden sein. Er ist doch ein Profi mit Fachkenntnissen.
So ein Unfallschaden muss ihm doch auffallen. Ein Lackschicht-Messgerät sollte doch Standard sein oder etwa nicht? Fällt mir schwer zu glauben dass er das Auto einfach so durchschieben kann und er keinerlei Sorgfaltspflicht o.ä. hat.
Ich schätze mal die mündliche Zusicherung der unfallfreiheit bzw. die Angaben im Inserat sind ohne Nachweis/ Zeugen nichts wert.
Ich würde dem Verkäufer eine nette Mail mit dem Ergebnis deiner Recherche schreiben und ihn fragen, wie er dir entgegen kommen kann/will.
Wenn das Fahrzeug bei VW repariert wurde, dürfte das auch nicht hingepfuscht sein, sondern Sach- und Fachgerecht nach Gutachtenvorgabe, deshalb hat der Verkäufer den Schaden vielleicht auch gar nicht bemerkt. Wenn du das Auto sowieso 10 Jahre fahren willst, interessiert sich dann keiner mehr, ob der 13 Jahre vorher einen Unfall hatte, bzw. bekommst du deswegen dann bei einem Verkauf nicht 1.000€ weniger.
Letztens habe ich auf YT ein Video gesehen, da wurde die Reparatur eines Totalschadens, weder von dem verkaufenden Händler, noch vom Käufer, welcher KFZ-Meister war festgestellt. Gemerkt hat das erst der nächste Käufer, der an dem Auto was umbauen wollte. Das Fahrzeug hat damals wohl um die 50k € gekostet.
Zitat:
@wazabi129 schrieb am 24. April 2025 um 18:40:16 Uhr:
Er ist doch ein Profi mit Fachkenntnissen.
Setzt Du das voraus oder weißt Du das?
Die nette Mail kannst ihm ja schreiben, Hoffnungen, dass er Dir freiwillig Summe x anbietet, solltest Dir aber nicht machen.
Der weiß genau, was in dem von ihm gefertigten KV steht und Du unterschrieben/akzeptiert hast.
Versuch macht klug. Und bitte auch das Ergebnis hier teilen.
Zitat:
@wazabi129 schrieb am 24. April 2025 um 18:40:16 Uhr:
1.
Naja, kann man von einem Händler nicht verlangen dass er sich intensiv über den Zustand seiner Ankäufe informiert bzw. diesen prüft?2.
Selbst wenn er das Auto im Paket gekauft hat wird bei diesem doch irgendwo auf einen Vorschaden hingewiesen worden sein.3.
Er ist doch ein Profi mit Fachkenntnissen.4.
So ein Unfallschaden muss ihm doch auffallen.5.
Ein Lackschicht-Messgerät sollte doch Standard sein oder etwa nicht?6.
Fällt mir schwer zu glauben dass er das Auto einfach so durchschieben kann und er keinerlei Sorgfaltspflicht o.ä. hat.
1. das ist frommes Wunschdenken. Es wird Geld verdient mit möglichst viel Verdienst bei möglichst wenig Aufwand. Wenn die stundenlang um jeden Wagen herum gehen, mindert das den Verdienst.
2. auch das sollte oder könnte so sein - muss es aber nicht. Auch die Leasinggesellschaft schnürt so unkompliziert wie möglich Pakete und schiebt die schnell weiter, da werden nicht lang ausführliche Berichte angefertigt
3. auch frommes Wunschdenken manchmal - zum An-/Verkauf von Autos braucht es nur ein Gewerbe, das kann unsere Oma anmelden.
4. muss nicht, der hat sich die Karre nicht mal angesehen sondern vom Bildschirm weg gekauft im Paket mit ein paar anderen.
5. tja …. Siehe oben
6. ….
Bekannte Unfallschäden, auch reparierte, sind vom Verkäufer ungefragt anzugeben.
Bei so einem doch relativ neuen Fahrzeug, diesem großen Schadensbild und zudem noch der Reparatur in Vertragswerkstatt würde ich sehr stark davon ausgehen, dass der Verkäufer vom Schaden wusste.
Weiterhin wird gewerbl. Verkäufern auch oftmals eine höhere Sachkenntnis unterstellt, als dies beim privaten Verkäufer der Fall ist.
Von daher würde ich persönlich das nicht einfach so schlucken.
Evtl. mal den Verkäufer mit dem Unfallschaden konfrontieren und einfach die Frage in den Raum werfen wie er das Problem lösen will.
Dabei würde ich selbst überhaupt noch keine Forderung konkretisieren und auch meine Quelle nicht preisgeben.
Spätestens bei der Reaktion siehst du dann was Sache ist.
Da es hierbei wahrscheinlich sogar um eine etwas größere Summe könnte man evtl. sogar vorab einen Anwalt kontaktieren (mit Rechtschutz natürlich auch etwas einfacher).
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 25. April 2025 um 12:49:17 Uhr:
Bekannte Unfallschäden, auch reparierte, sind vom Verkäufer ungefragt anzugeben.
So schauts aus.
Alles andere überlässt man einem Anwalt, die Frage ist halt was das Ziel ist.
Da die Reparatur von einem VW - Betrieb ausgeführt wurde kann man von sach- und fachgerechter Reparatur ausgehen. Vorzulegen wäre das Gutachten und die Rechnung dazu. Dann kann man überlegen, ob man eine Minderung des Kaufpreises oder eine Rückabwicklung möchte.
Ich würde davon abraten, das Gespräch mit dem Händler selbst zu suchen. Mehr als Vera**lberung und Ausflüchte sind da nicht zu erwarten.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 25. April 2025 um 12:49:17 Uhr:
Bekannte Unfallschäden, auch reparierte, sind vom Verkäufer ungefragt anzugeben.
So ist das
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 25. April 2025 um 12:49:17 Uhr:
Bei so einem doch relativ neuen Fahrzeug, diesem großen Schadensbild und zudem noch der Reparatur in Vertragswerkstatt würde ich sehr stark davon ausgehen, dass der Verkäufer vom Schaden wusste.
Und ich habe leider gelernt, dass so etwas tatsächlich nicht so sein muss und der letzte Verkäufer uU tatsächlich "ahnungslos" gewesen sein könnte. Was an dem Punkt vorher nichts ändert ...
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 25. April 2025 um 12:49:17 Uhr:
Weiterhin wird gewerbl. Verkäufern auch oftmals eine höhere Sachkenntnis unterstellt, als dies beim privaten Verkäufer der Fall ist.
Was meistens nur eine Unterstellung ist. Was ich schon an Unkenntnis mitbekommen habe bei sogenannten Fachleuten ... JEDER kann Automobilverkäufer werden, auch meine Oma.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 25. April 2025 um 12:49:17 Uhr:
Von daher würde ich persönlich das nicht einfach so schlucken.
Evtl. mal den Verkäufer mit dem Unfallschaden konfrontieren und einfach die Frage in den Raum werfen wie er das Problem lösen will.
Dabei würde ich selbst überhaupt noch keine Forderung konkretisieren und auch meine Quelle nicht preisgeben.
Das auf jeden Fall!
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 25. April 2025 um 12:49:17 Uhr:
Da es hierbei wahrscheinlich sogar um eine etwas größere Summe
Um was für eine Summe wird es gehen ... die Wertminderung wird keine sooo riesige Summe sein, niedriger 4-stelliger Bereich.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 25. April 2025 um 13:21:49 Uhr:
Da die Reparatur von einem VW - Betrieb ausgeführt wurde kann man von sach- und fachgerechter Reparatur ausgehen.
Leider auch nur ein frommer Wunsch. Nur weil VW auf der Rechnung steht, ist das kein Garant für Qualität - wahrscheinlich ist es so gewesen: der VW-Partner hat das an den billigsten Karosseriebetrieb weitervergeben und hat ein paar Tausender Differenz eingestrichen. Qualität zweitrangig, billig muss es sein damit der VW-Gewinn höher wird.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 25. April 2025 um 13:21:49 Uhr:
Vorzulegen wäre das Gutachten und die Rechnung dazu.
Und das ist dann die Frage - es würde mich nicht wundern, wenn der letzte Verkäufer da nichtmal Zugriff drauf hat.
Ich würde folgendes tun: Paar Hundert Euro für einen Brief vom Rechtsanwalt bezahlen und eine Preisminderung fordern.
Fotos von dem Rost dazu legen. Wenn der Verkäufer Kohle ausspucken will, das Angebot annehmen egal wie viel es ist.
Wenn der Verkäufer nix rausrückt, den Rechtsanwalt einen Brief schreiben lassen in dem hartnäckiges verfolgen der Angelegenheit bis zur letzten Instanz angedroht wird.
Wenn dann immer noch nix kommt die Sache als Lehrgeld verbuchen und nichts weiter unternehmen.
Was den Rost betrifft, abschleifen und dreimal Hammerite draufpinseln.
r
Danke für die vielen Antworten!
Wie teuer ist denn die Reparatur ungefähr gewesen? Und was bedeutet das an Wertverlust?
Und soll ich zuerst noch zum VW Händler und das dort anschauen lassen oder kann ich mir das sparen und direkt zum Anwalt?
Ich würde als erstes immer das Gespräch mit dem Autohändler suchen. Oft wirkt ein ruhiges und geordnetes Gespräch wunder(gibt es tatsächlich noch)sollten deine mit Fakten belegten Einwände dann doch auf Taube Ohren fallen kann man immer noch einen Rechtsanwalt/Rechtschutzversicherung bemühen.
Wenn man mit dem Anwalt gleich in die Tür fällt wirst vermutlich eine negative Antwort bekommen.