Unfallverursacher gibt schuld nicht zu!

Guten Tag!

Vor ca. drei Wochen ist mir eine ältere Dame in mein parkendes Fahrzeug rückwärts reingefahren, und hat sich einfach vom Acker gemacht. Ein Schaden wurde jedoch verursacht! Ich selbst habe dies nicht beobachten können, jedoch habe ich zwei Zeugen, die mir das auch mitgeteilt haben. Da sie an meiner Schule arbeitet, konnte ich mir ihre Telefonnummer geben lassen und sie vor Ort zurück holen. Sie kam wieder und stritt alles komplett ab! Sie hätte mein Auto nicht berührt, etc. Dann haben wir die Polizei gerufen, die uns dann mitteilte, dass wir das Zivilrechtlich klären sollen! Sie wollte weder Versicherungsnummer, noch ihre Versicherung allgemein rausrücken. Nichts! So bin ich zum Anwalt gegangen und hab ihm die ganze Sache geschildert. Er schickte ihre ein Schreiben raus. Heute bekam ich ein Schreiben Ihres Anwalts, wo drinne steht, sie hätte mein Auto niemals berührt und der Schaden wäre wohl schon vorher gewesen, etc.

Wo führt das ganze hin? Ich finde es extrem unfair von der Dame! Mag sein, dass sie den Aufprall vielleicht nicht mitbekommen hat, aber man kann es doch zugeben, wenn es sogar andere Personen gesehen haben! Einfach nur unfassbar! Was passiert jetzt?!

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Vielleicht hättest vor der Polizei erwähnen sollen, dass es sich im Unfallflucht handelte ? Da hätte sie aktiv werden müssen.

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Zitat:

Original geschrieben von veryv111


Wo führt das ganze hin?

vor gericht!

hat dein anwalt den schaden bei der gegn. versicherung geltend gemacht? wurde eine anzeige wegen fahrerflucht aufgenommen? ist das fahrzeug der angeblichen unfallverursacherin ebenfalls beschädigt?

Die Polizei war vor Ort, hat jedoch nichts tun können. Sie hat nichts aufgenommen, wir sollen das zivilrechtlich klären!

Vielleicht hättest vor der Polizei erwähnen sollen, dass es sich im Unfallflucht handelte ? Da hätte sie aktiv werden müssen.

Erstatte Anzeige wegen Unfallflucht.

Wie das allerdings aus geht, ist fraglich, da Aussage gegen Aussage steht, bzw Du ja einen Zeugen hast.

Wie sieht es mit einem Schaden an den Gegnerauto aus ?

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Zitat:

Original geschrieben von veryv111


...
jedoch habe ich zwei Zeugen, die mir das auch mitgeteilt haben.
...

Von der Qualität der Zeugenaussagen hängen die Erfolgsaussichten ab.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Wie das allerdings aus geht, ist fraglich, da Aussage gegen Aussage steht, bzw Du ja einen Zeugen hast.

Einen? Zwei Zeugen! Und eine Anzeige zu machen, habe ich versucht. Der Beamte sagte jedoch zu mir, dass ich keine anzeige erstatten kann, weil keiner beweisen kann ob sie mutmaßlich angehauen ist oder den Aufprall einfach nicht gemerkt hat!

Verstehe ich nicht, mit 2 Zeugen kann keiner was beweisen ?

Hmm,

komische Polizei . . . Ob man den Aufprall/ Unfall merkt oder nicht - entscheiden Gutachter. Nicht die Streife vor Ort.

Nicht locker lassen. Wenn der Beamte die Anzeige nicht aufnehmen will, dann muss das eben sein Vorgesetzter machen.

Grüße
Lex

Ich verstehe das selbst nicht! Ein Beamter war vor Ort, der leider nicht tun konnte. Und jetzt habe ich den ganzen Aufwand vor Gericht! Ich war noch nie vor Gericht, geschweige bei einem Anwalt. Ich bin gerade erst 18. Ich will nicht das sie damit durch kommt! Sie ist so hartnäckig und stur.

Es geht bei zwei Zeugen nicht darum, den Aufprall nicht beweisen zu können. Für eine Verkehrsunfallflucht muss der Unfallverursacher den Unfall wahrgenommen haben. Eventuell war nur eine kleine Beschädigung zu sehen, der Aufprall damit vielleicht nicht wahrnehmbar.
Trotzdem hätte der Beamte die Anzeige aufnehmen müssen. Ob nachweisbar oder nicht entscheidet nicht der Polizist. Der hat zu ermitteln, nicht sein Ermittlungsergebnis strafrechtlich zu werten.

Hier dürfte mit zwei Zeugen (sofern sie gut aussagen) der Aufprall zu beweisen sein. Ob damit aber auch der Schaden nachgewiesen wird? Aber welche Beweiskraft hat die Aussage der Dame, die nicht einmal den Aufprall wahrgenommen haben will. Damit Beweis des ersten Anscheins durchaus anzunehmen.

Wenn zwei Zeugen schon gegenüber der Versicherung die richtige Aussage machen, kann die auch ohne Gerichtsverfahren regulieren, auch wenn die eigene Versicherungsnehmerin das nicht möchte.

Gruß
Peter

Vielleicht haben die Zeugen auch Beobachtungen gemacht, wie die Unfallverursacherin direkt nach dem Anstoß reagiert hat. Davon abhängig könnte eine Unfallflucht möglicherweise nachweisbar sein.

Für die Frage der Schadenersatzpflicht ist es auch völlig unerheblich, ob die Dame (strafrechtlich) wegen der Unfallflucht belangt werden kann oder nicht.

Ich war einmal selbst in der Situation, aber nicht als "Opfer", sondern als vermeintlicher "Täter". Offenbar hatte ich beim Aussteigen mit der Tür das benachbarte Fahrzeug berührt, was mir aber selbst nicht aufgefallen ist. Der Geschädigte hatte die Polizei gerufen und anhand der Aufnahme war relativ eindeutig, dass die Beule durch meine Tür verursacht war (Position der Fahrzeuge zueinander passte exakt zum Schaden).

Letztlich wurde die Strafsache eingestellt, da ich glaubhaft machen konnte, den Unfall nicht bemerkt zu haben (und damit auch keine Unfallflucht begehen konnte).

Den Schaden habe ich selbstverständlich beglichen, da ich ihn ja (zumindest höchstwahrscheinlich) verursacht hatte. Evtl. hätte ich mich auch noch dagegen wehren können, aber da der Geschädigte sich mit einer Smart Repair zufrieden gegeben hat, haben wir uns darauf geeinigt. (Siehe da, man brauchte noch nichteinmal einen Anwalt dafür - auf beiden Seiten nicht) 😉

Fazit: Die Anzeige aufgeben würde ich nichtsdestotrotz - für die Schadenersatzpflicht der Dame ist das aber nicht relevant, da kommt es nur auf die Verursachung eines Schadens an, nicht auf die strafrechtliche Beurteilung.

Zitat:

Original geschrieben von veryv111



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Wie das allerdings aus geht, ist fraglich, da Aussage gegen Aussage steht, bzw Du ja einen Zeugen hast.

Einen? Zwei Zeugen! Und eine Anzeige zu machen, habe ich versucht. Der Beamte sagte jedoch zu mir, dass ich keine anzeige erstatten kann, weil keiner beweisen kann ob sie mutmaßlich angehauen ist oder den Aufprall einfach nicht gemerkt hat!

Mach die Anzeige wegen Unfallflucht direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft-das hat auch den Vorteil das dann der übereifrige Schutzmann dem Staatsanwalt ein paar unangenehme Fragen beantworten darf😎

Der Polizist hat nicht zu entscheiden ob er eine Anzeige aufnehmen will oder nicht!

Würde da gleich mal ne Dienstaufsichtsbeschwerde und evtl. ne Anzeige wegen Strafvereitelung anrücken. Der hat doch nich mehr allen Draht inna Mütze...

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